Meine Eltern hatten vor einigen Jahren ein Testament beim Notar gemacht und sich gegenseitig als Alleinerben eingetragen.
Nach seinem Tod taucht plötzlich der Widerruf seines Testatems auf und die Erklärung, dass er seine Frau auf den Pflichtteil reduziert. Nun sind plätzlich beide Kinder (auch ich als miterben eingesetzt).
Welche Möglichkeiten habe ich das Notarielle Testament außer Kraft zu setzen?
Was ist Voraussetzung Erbschleicherei zu beweisen?
Freue mich auf eure Unterstützung.
Die verschiedenen Fragen beantworte ich der Reihe nach wie folgt:
- Das notarielle Testament ist offenbar ein Gemeinschaftliches T. Dieses kann jeder Ehepartner einseitig zu Lebzeiten beider widerrufen. Handelt es sich aber um einen Erbvertrag, dann ist die Rechtslage eine andere.
- Nach dem Widerruf kann jeder ein neues T. errichten. Selbstverständlich kann jeder den anderen Partner auf den Pflichtteil setzen. Dieses hatte sicher auch einen Grund. Braucht es aber nicht.
- Welches T. wollen Sie „ausser Kraft setzen“? Das Gemeinschaftliche T. ist ja bereits ausser Kraft, es sei denn, dass der Widerruf nicht wirksam zustande gekommen ist.
Da Sie eine genaue Info nicht gegeben hatten, kann ich nur allgemein antworten: Wer die Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung behauptet, muss sie beweisen. Der Begriff „Erbschleicherei“ existiert im dtsch. Erbrecht nicht. Beweggründe, die andere Personenen ausser dem Erblasser aktiviert haben, können die Wirksamkeit nicht in Frage stellen.