Vater entsorgt/verkauft Wertgegenstände

Hallo zusammen,

wie in der Überschrift bereits zu lesen, geht es darum, dass der Vater einer Freundin so dreist war und einfach ihre Sachen entsorgt bzw. teilweise auch verkauft hat.

Der Mann hat sich von seiner frau scheiden lassen und ist seitdem auch schlecht auf seine Tochter zu sprechen (auch wenn die ja dafür gar nichts kann).

Sie hatte beim ihm noch sachen untergestellt, die sie noch nicht in die eigene Wohnung überführen konnte, da sie zu groß schwer oder was auch immer waren. Der Mann ist jetzt umgezogen und hat dabei einfach die Sachen entsorgt. Um das klarzustellen, es geht hier nicht um altes Kinderspielzeug, schmuddelige Möbel oder ihre alten Schulbücher. Darunter befanden sich z.B. eine Briefmarkensammlung deren Wert geschätzt ca. 600 Euro betrug, eine Sammlung von ca. 200 Schleichtieren, von 199X die sicherlich einiges an Sammlerwert besaßen und eine Sammlung von geschliffenen Edelsteinen. Die sachen waren EINDEUTIG ihr Eigentum, teilweise z.B. aus Erbschaft von ihrem Opa.

Mal abgesehen davon, zu versuchen das ganze persönlich mit ihm zu klären (was vermutlich ins leere laufen wird), was kann man noch machen, was würden die Rechtsexperten so empfehlen?

Bin keiner, mich würde nur was interessieren.

War denn der Tochter vorher bewusst, dass der Vater umziehen würde?
Wenn ja, hat sie ihn mal gefragt, was er mit ihren bei ihm untergestellten Sachen zu tun gedenkt?
Wo hat er die Sachen entsorgt? Auf dem Sperrmüll? Oder hat er sie verkauft oder verschenkt?

Diebstahl ist das übrigens nicht.
Meiner Kenntnis nach hätte er ihr eine Frist setzen müssen, bis wann sie ihre Sachen abzuholen hat, und dass diese ansonsten entsorgt werden.

Nein war ihr nicht bewusst, das hat sie erfahren, nachdem der Umzug schon durch war.
Es war zuvor besprochen gewesen, dass er wenn er das Zeug unbedingt los werden will, aus welchem Grund auch immer ihr bescheid giebt.
Vermutlich alles auf dem sperrmüll, ob er auch das ein oder andere Stück verkauft hat ist nicht ganz klar, jedoch hat er schon vorher Sachen von ihr verkauft und das Geld selbst behalten.

Also technisch gesehen ist es wohl Sachbeschädigung, da er die Sachen „vernichtet“ also beschädigt hat.
Wenn er sich die sachen jedoch angeeignet, verkauft und das Geld für sich selbst behalten hat sieht das schätze ich mal schon wieder anders aus.

Dann sollte sie schriftlich und per Einwurfeinschreiben die Herausgabe der Sachen verlangen, andernfalls Schadenersatz. Am besten alle Sachen auflisten, jeweils die (natürlich nur geschätzten) Werte dieser Sachen angeben, das zusammenaddieren und diese Summe fordern, und auch schon ein Datum angeben, zu dem man dieses Geld bzw. die Sachen spätestens bekommen will (in ca. 3-4 Wochen würde sich sagen wäre angemessen).

Wenn sich darauf nichts tut, evtl. nochmal mahnen und irgendwann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das sollte man allerdings nur tun, wenn man sicher ist, dass der Vater über ein Einkommen verfügt, das höher ist als das Existenzminimum, und dass nicht schon hunderte von anderen Gläubigern ebenfalls Forderungen an ihn haben.

Und vielleicht noch einen richtigen Experten fragen.

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Das muss ich mich doch schon fragen, was an einer Sammlung geschliffener Edelsteine so sperrig ist, dass ich die nicht schnell irgendwo unterbringen könnte.
Andererseits hat er im Normalfall drei Monate Kündigungsfrist bei einer Wohung. Räumt er diese nicht vollständig, so wird ihm das wohl von der kaution abgezogen und es entsorgt der Eigentümer das Ganze.
Also war um jammern, wenn verschlafen?

Hast du überhaupt gelesen, was ich geschrieben habe?

Das hat mit verschlafen nichts zutun!
Sie war studentin und hat kein eigenes Auto sowie nur eine kleine 1 Zimmer Wohnung besessen, Wo bitteschön soll man da noch platz finden auch noch eine Umfangreiche Sammlung von Edelsteinen unterzubringen und wie soll man sie bei über 200 km Distanz ohne Auto mal eben transportieren. Außerdem wozu soll man soetwas umgehend in eine Miniwohnung überführen, wenn die Eltern ausreichend Platz haben?!

Zudem ist es eine Absolute Unverschämtheit vom Vater die Sachen, denen auch ein unschätzbarer Persönlicherwert anhaftet eifnach ungefragt und ohne rücksprache zu entsorgen, obwohl vereinbart war, dass er sich meldet.

Das mit dem umzug und dem Entsorgen durch den Vermieter stimmt im übrigen auch nicht, da auch dieser eine gewisse Frist einhalten muss und wegen Sachbeschädigung dran ist, wenn er ungefragt das Eigentum ehemaliger Mieter entsorgt das stellt für Vermieter z.B. bei Messies ein großes Problem dar.

Gegenfrage: Warum also blöde Kommentare abgeben, wenn keine Ahnung!?

In Sachen Diebstahl wäre m.E. die Frage entscheidend was im Endeffekt mit den Sachen passiert ist. Da nicht davon auszugehen ist, dass er zum Beispiel die Steiff-Tiere einfach selbst verbrannt oder anderweitig zerstört hat sondern höchstens zur Vernichtung weiter gegeben hat, ist es jedenfalls im Bereich des Möglichen, dass hier eine Bereicherung einer anderen Person statt gefunden hat, die einen Diebstahl begründen würde. Eine Sachbeschädigung würde voraussetzen, dass man die Sachen selbst beschädigt.

Ich bin zwar kein Anwalt, sonst hätte ich die frage ja nicht stellen müssen, allerdings bin ich mir trotzdem sicher, dass das so nicht ganz stimmt. Wenn er die Sachen entsorgt hat hat er sie zwar nicht direkt beschädigt, allerdings hat er sie als konsequenz eben trotzdem zerstört/beschädigt.
Die Art und Weise wie das geschieht solle eigentlich egal sein, die Konsequenz (nämlich, dass das freme Eigentum, das sich in seiner Obhud befand vernichtet wurde und daher nicht wiederbeschaffbar ist) und vor allem der vorliegende Vorsatz sollten hier das Entscheidende sein.
An sich wäre es auch Sachbeschödigung, wenn er die Sachen vorsätzlich der Witterung ausgesetzt und dadurch zerstört hätte (gut auf die Edelsteine trifft das wenier zu, aber allgemein als beispiel).

übersehn ist auch verspielt