Vater flippt aus! bitte um hilfe!

Hallo,

Ich habe ein Problem…
es geht um meine Freundin, sie ist 17 (wird im Nov 18), ihre Eltern sind geschieden und sie lebt zusammen mit ihrer Schwester 13 bei ihrem Vater. Ihre Mutter lebt ca 70km weit weg alleine.
Sie kommt immer pünktlich nach Haus, was unter der Woche um 22Uhr ist und am Wochenende 24Uhr. Sie macht zuhause ihre Aufgaben die sie bekommen hat, wie Bad putzen einmal die Woche und Kehrwoche machen und hilft auch so öfters im Haushalt mit.
Ihr Vater und sie verstehen sich nicht besonders gut bzw es wird immer schlimmer. Ich bin nun mit ihr ein halbes Jahr lang zusammen und hab schon so einige lauthalse Auseinandersetzungen bei ihr zu Hause mitbekommen. Dabei kommen von ihm so Sätze wie " du erinnerst mich total an deine Mutter, du machst mich sowas von Krank", „mein Magengeschwür wächst immermehr wegen dir“, „du hast sie nicht mehr alle, du bist verrückt“… und ähnliches.
Seit Weihnachten hat sich die Lage zugespitzt, sie darf seit neusetem nicht mehr ihre Wäsche zusammen mit der anderen waschen muss alles allein waschen, darf dann aber nur waschen wenn sie genug zusammen hat das eine Waschmaschine voll ist, dann darf sie den Trockner nicht benutzen, das ist zu teuer, allerdings darf sie ihre Wäscdhe auch nicht im Haizungsraum aufhängen.
sie ist seit ca einem Monat jeden Tag bei mir, geht daheim und kommt dann zu mir bis Abends, bzw kommt nach der Schule um dem Ärger daheim aus dem Weg zu gehen. Selbst wenn sie pünktlich heim kommt, wirft ihr Vater ihr meist wieder irgendwas an Kopf.
Wenn es zb Mittagsessen gibt, deckt ihr Vater für sie gar nicht mehr mit! Er schickt sie zu einer Psychologin, sie geht da nur hin weil sie keine Lust auf nochmehr Ärger daheim hat. Die Psycholin meinte das meine Freundin eigentlich nicht kommen müsse weil ihr nichts fehle.
Letzte Woche kam beim Frühstück ihr Vater wieder mit der Wäsche…das hat darin geendet das er versucht hat ihr 2 mal eine Ohrfeige zu geben, der sie gerade noch auswechen konnte, allerding hat er dann sein Geldbeutel nach ihr geworfen welcher getroffen hat.
Gestern hatten meine Freundin und ich unser Halb-Jähriges. ich hab sie pünktlich nach Hause gebracht um 24Uhr wie immer. Ach nochwas sie darf weder bei mir noch ich bei ihr übernachten, was wir auch respektieren. Als ich wieder daheim war rufte sie mich ganz aufgelöst an, das ihr Papa sie 800km weit weg an die Nordsee in ein Internat stecken will, es wäre alles schon abgeklärt und sie geht im Februar dahin. Nach Weihnachten wollte sie in ein betreutes Wohnen Gruppe einziehen, was ihr Vater jetzt wieder nach vorheriger Zustimmung verworfen hat.

Meine Frage jetzt, kann ihr Vater sie wirklich einfach so auf ein Internat schicken?
Hat sie bzw ihr Mutter da nicht auch noch was zu sagen?
Bzw kann das Jugendamt da was tun??

Bitte schreibt mir schnell eure Meinung dazu, bin langsam am Ende und möchte unbedingt meiner Freundin helfen.

Vielen Dank
Gruß und schönes Wochenende

Philipp

Vorschlag
Hallo Philipp,

das ist ja furchtbar.
Ich bin nicht so ganz sicher, aber ich glaube, dass das Jugendamt da konstruktiv helfen kann (und sollte).
Da sollte Deine Freundin aber selbst und höchstpersönlich antanzen. Ich glaube, es wäre der Sache beim Jugendamt nicht unbedingt hilfreich wenn Du gleich mit dabei wärst (die wollen schon von sich aus mit Dir sprechen wenn sie es für dienlich halten).
Ich glaube auch, dass es für den Vater schon etwas schwierig wäre sie einfach in ein 800 Km entferntes Internat zu schicken (sie könnte ja beim Jugendamt erwähnen, dass sie die Schule nicht wechseln will). Immerhin ist die junge Dame ja auch schon 17 Jahre alt.
Also nochmal = sie sollte schnellstmöglichst zum Jugendamt gehen.

Die Sache mit dem durchgeknallten Vater ist eine ganz andere Geschichte. Da bist Du besser schlau und glänzt durch strenge Zurückhaltung. Steh Deiner Freundin bei ohne sie zusätzlich unter Druck zu setzen (ich hatte keineswegs den Eindruck, dass Du dies tust).

Viel Glück Euch beiden
Ray

Hallo

Ich bin nicht so ganz sicher, aber ich glaube, dass das
Jugendamt da konstruktiv helfen kann (und sollte).

Ich denke auch, dass das Jugendamt helfen sollte, aber da ja da immer mehr gespart wird, kann es unter Umständen passieren, dass man da so schnell niemanden findet, der ein bisschen Zeit hat. Versuchen sollte man es natürlich.

Ansonsten die Nummer gegen Kummer, Kinder- und Jugendtelefon, anonym und kostenlos:
http://www.nummergegenkummer.de/
0800 1110333

Die wissen bestimmt auch über die rechtliche Seite bescheid.

Was sagt denn eigentlich die Mutter dazu? Hat die kein Sorgerecht? Die müsste doch sonst sowieso zustimmen, wenn der Vater sie in ein Internat schicken will.

Viele Grüße
Simsy

4 „Gefällt mir“

Hallo,

kann sie zur Mutter ziehen? Wenn die Mutter sie aufnimmt, Koffer packen und hin. Mit dem Alter kann ihr der Vater nichts mehr. Sie kann auch einfach zu Dir ziehen. Die Finanzierung wird dann aber etwas schwieriger. Auch zu den Großeltern oder anderen Verwandten kann sie gehen. Wenn es wieder einen „tätlichen Angriff“ gibt, soll sie schnellstens in nächste Frauenhaus gehen.

Weder Gerichte, Jugendämter noch Polizei o. ä. bringen eine schon 17-Jährige mit Gewalt wieder zurück, so lange sie sich nichts zu schulden kommen lässt (Beispielsweise zu lange in der Disco, Straftaten o. ä.)

Meine Stieftochter ist nach einer körperlichen Attacke der Mutter auch einfach nicht mehr zur Mutter zurück, sondern in die Obhut des Vaters gegangen - der hatte nicht mal das gemeinsame Sorgerecht und arbeitete damals in den USA. Da das Jugendamt damals Geld sparen und die 16 1/2-Jährige nicht in Obhut nehmen wollte, hatte man sie mir anvertraut, obwohl ich damals mit dem Vater nicht mal verheiratet gewesen bin. Der Vater bekam innerhalb kürzester Zeit dann das alleinige Sorgerecht.

Übrigens gibt es in manchen Städten Heime in die man freiwillig gehen kann. Manchmal nehmen Mutter-Kind-Heime minderjährige Mädchen auf, auch wenn sie kein eigenes Kind haben. Manchmal gibt Frauenwohnheime. In meinem Bekanntenkreis ist ein Mädchen freiwillig in eine Pflegefamilie gegangen. Auch betreutes Wohnen, Don Bosco-Heime oder ähnliche Institutionen sind „Auffangstationen“.

Eine Möglichkeit ist auch, wenn der Vater Zwangsmittel ansetzen will, dass sie sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein holt und mit diesem und (10 oder 20 Euro) zu einem guten Anwalt geht. Ein Anwalt kann ihr behilflich sein, über das Vormundschaftsgericht die Erlaubnis zum Wohnen woanders (Heim, Verwandte usw.) zu besorgen.

Vater und Mutter müssen in solchen Fällen dann Unterhalt bezahlen und das Kindergeld steht ihr dann zu.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Philipp,

das hört sich nicht schön an. Was ich nicht verstehe, ist, warum die Mutter sich offenbar gar nicht einmischt. Es wird ja einen Grund haben, warum die Mädchen beim Vater sind. Bei einem guten Kontakt zur Mutter hätte deine Freundin doch schon längst zur Mutter gehen können?

Dass das Jugendamt helfen wird, glaube ich offen gestanden kaum. Bitte nicht böse sein, aber die sind für schlimmere Fälle da, von denen es leider auch so viele gibt, dass das Jugendamt kaum nachkommt. Wegen zwei Ohrfeigen, einem geworfenen Geldbeutel (er wird nicht gerade 1 kg gewogen haben) und Schikanen wie Tisch nicht für sie decken (Tisch decken ist übrigens eigentlich eine klassische Aufgabe, die in der Regel die Kinder übernehmen?) oder Wäschezinnober wird das Jugendamt ganz sicher nicht einschreiten.

Klar ist es Psychoterror, was deine Freundin da erdulden muss, aber wenn ich ehrlich sein soll, würde ich gerne mal die andere Seite hören, bevor ich urteile. Mag ja sein, dass deine Freundin wirklich so kooperativ und fleissig ist, wie du es hinstellst. Aber ohne die andere Seite zu kennen, halte ich es auch für möglich, dass der Vater vielleicht Gründe hat, mal für sie nicht den Tisch zu decken?

(Ich denke da an meine eigene Tochter (die ist aber erst 11); wenn ich sie bitte kurz was zu helfen und sie liegt nur auf dem Sofa und meint sich bedienen lassen zu können: „Hab keine Lust… wieso soll ich das machen…“ usw., während ich allein in der Küche schuften kann um das Mittagessen hinzustellen, hab ich schon auch mal so Anfälle, dass ich sage „Hey, wer nicht mithilft, braucht auch nicht mitessen!“ Da wird sie mir wohl später auch mal mit dem Jugendamt kommen…)

Wenn ihr Vater das Sorgerecht hat, hat er auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, bis sie 18 ist, da kann man nichts machen. Offenbar ist sie aber in einem Internat besser aufgehoben als zu Hause.

Ich denke, das Sinnvollste wäre, wenn deine Freundin sich an eine erwachsene Vertrauensperson wendet, die vielleicht einen guten Einfluss auf ihren Vater hat. Vielleicht ein Freund oder eine Freundin des Vaters, vielleicht hat sie eine Patin, oder natürlich die Mutter. Der/die dann darauf hinwirken kann, dass sie in ein Internat darf, das in der Nähe liegt, oder in betreutes Wohnen.

Schlimmstenfalls würde sie in das Internat gehen und ihr seht euch, bis sie die Schule beendet hat, nur noch einmal im Monat. Wäre das, im Zeitalter von Telefon, Email, Internet und Skype, nicht vielleicht auch zu verkraften?

Alles Gute und lass hören wie es weiter ging,

Julia

Jugendamt ist für alle da
Hallo

Dass das Jugendamt helfen wird, glaube ich offen gestanden
kaum.

Das glaube ich zwar eigentlich auch nicht, aber das stimmt auch nicht:

Bitte nicht böse sein, aber die sind für schlimmere
Fälle da,

Die sind für alle Kinder da, wenn Hilfe gebraucht wird.
Nur praktisch gesehen schaffen die wegen Personalnotstand oft nur noch die ganz schlimmen Fälle.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,
meine Freundin und ich waren am Sonntag noch bei ihrer Mutter, sie hat die Hälfte des Sorgerechtes!
Diesen Psychoterror den ihr Vater jetzt auf sie ausübt, kommt ihrer Mutter bekannt vor.
Ihr Vater ist nicht Beziehungsfähig und kann es nicht sehen wenn aneder glücklich sind, aus diesem Grund heraus haben sich auch ihre Eltern geschieden!
Sie könnte jederzeit zur Mutter, nur möchte sie dies nicht, sie möchte nicht ihre ganzen Freunde hier aufgeben,
möchte einfach nicht hier weg und zum andren wohnt ihre Mutter im Schwarzwald in einem kleinen Dorf mit schlechter öffentlicher Verkehrsanbidnung. Da ihre Mutter kein Führerschein hat könnte diese sie auch nicht zur Schule fahren.
Es gäbe auch noch die Möglichkeit das ihre Mutter hierher zieht, allerdings wäre sie dann arbeitslos, was auch wieder Schwierigkeiten nach sich ziehen würde.
Meine Freundin bemüht sich ja mit ihm auszukommen, aber er stellt ja auf stur und blockt ab. Natürlich gehören zu einem „Streit“ immer zwei das ist ganz klar. Sie lässt sich aber nichts zu schaden kommen, ist pünktlich daheim, hat keine Probleme mit Polizei oder so, geht soweiso so gut wie nie in Disco ( wenn doch ist sie eh um 24Uhr Daheim).

Meine Freundin hat heute beim Jugendamt angerufen und die Telefonnummer für ihre Zuständigen bekommen… welcher allerdings nur Vormittags gegen 8Uhr morgens erreichbar ist…wie soll ein hilfesuchendes Kind an Hilfe kommen wenn es zu dieser Zeit eigentlich in der Schule ist!!! Aus diesem Grund ruft dort auch ihre Mutter morgen an und klärt vorab mal, es wird ja vermutlich auf ein persönliches Gespräch rauslaufen nehme ich an?!
Ich wohne momentan noch zu Hause (aber selbst da dürfte sie von meinen Eltern aus mitwohnen), allerdings werde ich Ende Februar eine eigene Wohnung haben. Habe außerdem ein festes Einkommen. Würde es denn dann gehn das sie einfach zu mir zieht in ne eigne Wohnung?? Wer muss diesem zustimmen? Reicht es wenn nur die Mutter dem zustimmt?
Müssen wir auf irgendwas achten wenn sie zum Jugendamt geht, sodas es dort keine Prbleme gibt saondern alles schnell über die Bühne geht??
Vielen Dank schonmal
Gruß Philipp

Hallo Philipp,

der Vater kann, da das Mädchen schon 17 Jahre alt ist, nicht allzuviel machen, wenn sie zu Dir zieht. Wenn sie auf Nummersicher gehen will, kann sie mit der Einverständniserklärung der Mutter zum Gericht gehen und die Einwilligung des Vaters gerichtlich ersetzen lassen. Allerdings kann das doch einige Zeit dauern und bis dahin ist sie selber volljährig.

Ich habe das in meinem Fall, nachdem mich meine Mutter (meine Eltern lebten nicht getrennt) fast totgeschlagen hat, so gemacht. Das ist aber schon irre viele Jahre her. Damals wurde man mit 21 Jahren volljährig und ich war 18 Jahre alt gewesen. Mein Vater war mit meinen Auszug einverstanden gewesen und das Vormundschaftsgericht hat die Einwilligung meiner Mutter und später ihre Erlaubnis, dass ich mit 19 heiraten darf, ersetzt.

Ob heutzutage das Vormundschaftsgericht oder das Familiengericht zuständig ist, kann ich Dir nicht sagen. Auskunft hierüber gibt der Rechtspfleger am Amtsgericht.

Aber ob sich ein solches Verfahren für Deine Freundin noch rentiert, die ja in Kürze volljährig ist, würde ich nicht behaupten.
Einfach umziehen und sicherheitshalber die Einwilligung der Mutter „am Mann tragen“.

Hierzu noch eine Frage: wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, ist es noch wichtig zu wissen, ob gerichtlich ein Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) festgelegt wurde. Wurde kein ABR festgelegt oder nur ein „Lebensmittelpunkt beim Vater“, hat der Vater nicht das Recht alleine zu bestimmen, wo das Mädchen lebt.

Egal wie, nahezu jedes Verfahren wird etwa so lange dauern, bis das Mädchen volljährig ist.

Wenn Du in der Lage bist, das Mädchen zu ernähren - außer Kindergeld wird sie evtl. kein Einkommen haben - dürfte es kaum Probleme geben. Weder Polizei noch sonstige Behörden werden sie zwingen - und wie sollte sie gezwungen werden können - zum Vater zurück zu gehen.
Falls die Mutter Unterhalt für das Mädchen bezahlt, könnte man versuchen, dass der Titel dahingehend abgeändert wird, dass der Unterhalt direkt an das Mädchen gezahlt wird.

Die Mutter kann auch hergehen und die Alleinsorge oder das ABR für Deine Freundin beantragen. Mit dem Antrag sollte, damit es schnell geht, eine Erklärung Deiner Freundin bei Gericht eingereicht werden, dass sie möchte, dass die Mutter die Alleinsorge oder das ABR hat. Dann hat die Mutter das Recht zu bestimmen, wo das Mädchen wohnt und kann auch den fälligen Unterhalt leichter ihr direkt zukommen lassen. Wenn es per einstweiliger Anordnung durchgezogen wird, könnte das ein relativ schneller Weg sein.

Eines sollte aber klar sein, dass bei jedem Vorgehen der Kontakt Vater-Tochter aufs äußerste belastet wird und evtl. für den Rest des Lebens abbricht. Auch der Kontakt zu den Geschwistern wird dann oft erschwert.

Die Mutter meiner Stieftochter hat dann die anderen Kinder gehindert Kontakt zu ihrer Schwester (meiner Stieftochter) zu halten - das ist jetzt nach 7 Jahren immer noch so.

Meine Mutter hat ähnliches bei meinen Geschwistern versucht, aber die ließen sich nicht abhalten und hielten am Anfang (bis sie selber volljährig waren) heimlich Kontakt zu mir.

Ob Euch das Jugendamt wirklich hilft ist fraglich. Vom Gericht wird es aber automatisch mit einbezogen. Wenn es Dir möglich ist sponsere einen Anwaltsbesuch bzw. sie soll sich, wie ich schon geschrieben habe, einen Beratungsschein besorgen und mit Hilfe eines Anwaltes das gerichtliche Prozedere durchziehen.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

3 „Gefällt mir“

Hallo Ingrid,

danke für deine Antwort.
meine Freundin hat am Mittwoch einen Termin beim Jungendamt, mal sehen was dabei rauskommt…

Nochmal ne Frage zu dem Beratungsschein, was genau ist dieser denn, was bringt mir dieser??Das hab ich noch nicht ganz verstanden??

Danke
Gruß
Philipp

Hallo Philipp,

wenn jemand zu einem Anwalt geht und sich beraten lassen will - egal ob er einen Verkehrsunfall hatte oder ob es um Scheidung geht - verlangt ein Anwalt nur für die Beratung, es ist kein Brief oder ähnliches inclusive, in etwa 200 Euro.

Wenn man einen Beratungsschein vom Gericht hat, kann man die gleiche Beratung für 10 bis 20 Euro bekommen. Der Beratungsschein ist sowas wie die Krankenkassenkarte wenn Du zum Arzt gehst.

Da Deine Freundin noch kein eigenes Einkommen hat, wird sie, wenn sie ihr Problem dem Rechtspfleger im Amtsgericht schildert, vermutlich problemlos den Beratungsschein bekommen.

Mit dem Anwalt kann sie dann abklären, ob es sinnvoll ist, dass die Mutter die Alleinsorge beantragt oder ob sie Probleme bekommt, wenn sie gegen den Willen des Vaters bei Dir einzieht usw.

Ob ihr das Jugendamt wirklich hilft, hängt stark vom jeweiligen Mitarbeiter und den internen Vorschriften im jeweiligen Jugendamt ab. Der Abteilungsleiter wollte meiner Stieftochter damals nicht helfen (sie in Obhut nehmen, nachdem die Mutter sie verprügelt hatte), weil sie sonst der Staatskasse zur Last fällt. Allerdings hatten wir eine wirklich gute Sachbearbeiterin, die nahm das Mädchen (damals 16,5 J.) in die Obhut und gab sie mir in die Obhut weiter - obwohl ich nur die Lebensgefährtin des Vaters (ohne Sorgerecht) war, der zum damaligen Zeitpunkt in den USA arbeitete.

Meine Stieftochter hatte dann vom Vater einen Anwalt bezahlt bekommen, der die Sorgerechtsübertragung auf dem Vater bei Gericht durchzog. Die Mutter verlor gänzlich das Sorgerecht.

Bei Euch muss aber erst ein Beratungsgespräch beim Anwalt ergeben, ob das gleiche Vorgehen wie bei meiner Stieftochter sinnvoll ist.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

2 „Gefällt mir“

Hallo,Phillip! Deine Freundin soll sich ruhig ins Internat schicken lassen. Fremde Leute sind zu Kindern meist gerechter, als die eigenen Leute(die „betriebsblind“ sein können) Nach 3 Monaten hat sie neue Freundschaften geschlossen…Ist sie bei Dir, könnten es Abhängigkeiten geben. Sie muß selbst ihren Weg finden, und lernen, wer sie ist. Das Jugenamt hilft nicht: Es darf nix kosten und keine Arbeit machen, dann schon lieber Kinderschutzbund. Da kriegt man schon mal eine Rat… Alles Gute für Euch Erika(nicht Walter)

Hallo,
also meine Freundin war ja nun beim Jugendamt und wie ihrs vorhergesgat habt, es geht ihr „zu gut“ als das das Amt helfen könnte das sie sparen müssen und so…

Ich bin seit gestern dabei mir nach einer Wohnung zu schauen, was sich gar nicht so leicht rausstellt =(

Ihre Mutter hat nichts dagegen das sie bei mir einzieht!
die vom Jugendamt meinte sie würde mit ihrem Vater dann nochmal reden wenn meine Freundin bei mir wohnt das er vielleicht freiwillig das Geld rausrückt.

Ihr Vater versucht seit neuestem über ihre kleine Schwester Terror zu schieben…Er meint zu ihr das sie umziehen müssen, da meine Freundin ja aufs Internat kommt und das so viel kostet, somit muss die kleine Schwester auch die Schule wechseln, muss auf eine staatliche Schule gehen und so weiter…er benutzt jetzt tatsächlich seine 13 jährige Tochter dazu Druck auszuüben, und sorgt dafür das es allen schlecht geht!!

Inzwischen bin ich auch schon leicht angeschlagen was die Gesundheit betrifft…die Sache nimmt uns doch ziemlich mit =(

wünsche euch ein schönes Wochenende
und ich bin weiterhin offen für alle Ideen Tips Vorschläge

besten Dank
Gruß
Philipp

Hallo,

falls es bei Euch eine Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern (so oder so ähnlich nennt sich das) gibt, geht bitte da nochmal hin.
Dort arbeiten Fachleute, die sich auch abseits der Kostenfrage um Eure Probleme kümmern können.
Erfahren könnt ihr, ob so eine Stelle vorhanden ist auch notfalls über die zentrale Telefunnummer der Stadt in der das Mädchen wohnt.

Hilfe könntet Ihr auch hier bekommen:
http://www.caritas.de/2024.html

Im Zweifelsfall kann auch ein Pfarrer ein Ansprechpartner sein.

Gruß
Maja

Hallo,

der jetzige „Terror“ des Vaters kann unter Umständen nur der Anfang vom Lied sein, und das Lied kann viele Strophen haben.

Wie schon geschrieben, wird er evtl. versuchen bzw. vorschreiben, dass die kleine Schwester den Kontakt zur großen Schwester verliert. Hier kann Deine Freundin jetzt evtl. schon vorbauen.

Die Wohnung solltest Du alleine nehmen, da Du alleine von den Vermietern vielleicht leichter akzeptiert wirst, als wenn eine minderjährige Partnerin mit im Mietvertrag steht.

Wegen dem Unterhalt habe ich mir überlegt, dass das Mädchen sich vielleicht offiziell bei der Mutter anmeldet. Dann wird der Vater unterhaltspflichtig. Schlimmstenfalls kann die Mutter den jetzt an den Vater überwiesenen Unterhalt ans Mädchen direkt geben.

Dass das Mädchen nicht dauernd bei der Mutter wohnt, kann mit der Schule begründet werden, die sie noch am alten Wohnort abschließen möchte.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“