Vater gestorben. Erbschaft? Wann? Wie? Wo`? Was?

Hallo liebe Leute,

ich sitze gerade in einer Situation die ich nicht ganz abschätzen kann. Mein Wissen liegt momentan noch bei gleich 0.

Mein Vater ist verstorben. Dieser hat aber bereits vor 20 Jahren wieder geheiratet und noch einmal 2 Kinder mit Dieser Frau. Die Frau lebt noch.

Es gibt ein Haus im Bauwert von ~500.000 (mit Grund). Restschulden wohl noch ca ~ 150.000. Das Haus lief auf meinen Vater wie als auch deren Frau gemeinsam.
Es gibt eine Lebensversicherung ( Wert noch unbekannt) und ein hochwertiges Auto.
Weiteres noch unbekannt.

Ich habe mich nun also mit meinen Halbgeschwistern zusammen gesetzt und Wir haben uns darüber unterhalten. Natürlich weiß niemand von uns etwas.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Was muss ich tun um meinen Anspruch geltend zu machen? Testament abwarten? Muss ich selbst aktiv werden?
  2. Besteht in meinem Fall die Gefahr die Schulden mit zu erben? Ich denke man muss Blind einer Erbschaft zustimmen?
  3. Worauf habe ich Anspruch? Wertteil vom Haus? usw

Ich würde mich über jede Antwort und jede Information sehr freuen und bedanke mich für jeden Funken der mein momentanes Dunkle ein wenig erhellt :slight_smile:

Vielen Dank

  1. wenn es ein Testament gäbe, dann könnte alles so ablaufen ohne das man sich rühren müsste.
    Das weiß man ja aber nicht, deshalb ist es besser wenn man sich selbst an das Nachlassgericht wendet und anzeigt, man sei gesetzlicher Erbe.

  2. Man kann sich nicht aussuchen, ob man Guthaben oder Schulden erbt. Es gibt nur alles oder nichts.
    Deshalb muss man innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis man ist Erbe geworden(das wird hier der Todesfall sein) sich einen Überblick verschaffen, ob das Erbe überschuldet ist.
    Klingt hier ja nicht so.

  3. Welcher Anspruch besteht grundsätzlich.

Angenommen alles gehört Frau und Mann gemeinsam, dann fällt jetzt ja nur die Hälfte überhaupt ins Erbe.
Nach gesetzlicher Erbfolge würden davon die Ehefrau 1/2 und alle Kinder zusammen 1/2 erben.
3 Kinder = je Kind also 16,7 %.
Gäbe es ein Testament und sollte z.B. Kind aus erster Ehe „enterbt“ sein, im Sinne von nicht bedacht, dann hätte es immer noch den Anspruch auf das Pflichtteil = Hälfte des gesetzlichen Anspruchs.
Also 1/2 von 16,7 %, und zwar das dann in Bargeld, nicht als Wertsachen.

Diesen Anspruch muss man gegenüber dem/den Erben anmelden und einfordern.

MfG
duck313

Also: erst einmal unterscheiden

  1. was gehörte dem Ehepaar gemeinsam? Offensichtlich ein Haus, das steht genau im Grundbuch,dieses liegt im Grundbuchamt, Amtsgericht . Wenn das Ehepaar keine besonderen Ehe-Verträge geschlossen hat, lebt man in einer Zugewinngemeinschaft. Damit gehört zu Lebzeiten dem Mann 50 % und der Frau 50 % vom Haus. Nur der Anteil des Mannes wird jetzt vererbt. Bei normaler Zugewinngemeinschaft erbt die Frau vom Mann die Hälfte und hat dann damit den eigenen Teil von 50 % plus 25 % vom Haus.
    An alle Kinder des Mannes werden nur 25 % des Hauses gemeinsam vererbt. (Wenn die Frau verstirbt gehen ihre 75 % vom Haus nur an ihre eigenen 2 Kinder!) Es gibt kein Recht auf Auszahlung von Geld bei einem Haus.
  2. Was gehörte nur ihm? Sein Auto geht 50 % an seine Frau und 50 % an seine Kinder. Das gilt auch für Geld etc.
    Gibt es ein Testament? Ist es bei Gericht hinterlegt oder zu Hause in der Schublade? Dann könnten einzelne Teile anders vererbt werden, z.B. goldene Uhr an Kind 1, Auto an Ehefrau.
    Das Testament wird nicht offiziell kontrolliert. Keine Behörde teilt Erbe auf. Also muss man sich an einen Tisch setzen und alles besprechen. Man kann auch einen Rechtsanwalt einschalten, hier gibt es Gebühren nach Höhe des Besitzes. Preise stehen im Internet. Beim Grundbuchamt muss ein Testament oder Stammbuch/Heiratsurkunde vorgelegt werden, alle Erben kommen mit ihren Anteilen ins Grundbuch. Ein Erbe kann sein Haus- Anteil veräußern um an Geld zu kommen. Theoretisch an jeden Menschen. Praktisch nur an die Miteigentümer (Sonst muss das Haus versteigert werden, Teilungsversteigerung, teuer und große Verluste)
    Erben tut man alles egal ob Geld da ist oder Schulden. Sind mehr Schulden da als Geld, kann man das Erbe innerhalb 4 (oder 6 ???) Wochen ablehnen. Also Bank…nachfragen, schnell.
    Die Erben können das vorhandene Geld leicht aufteilen. Schwierig wir es nur mit dem Haus. Da gibt es nicht die Möglichkeit von Miteigentümenr eine Auszahlung zu verlangen, alle sind dann eine Erbengemeinschaft. Wenn möglich, ist es sinnvoll, das die zweite Frau Sie auszahlt mit dem geerbten Geld, damit können alle anderen besser handeln. Grundsätzlich sollte man versuchen, Erbengemeinschaften in naher Zukunft aufzulösen, sonst sind nach 20 Jahren noch mehr tot und dazu noch weitere Kinder…und leider oft Streit. alle wollen Geld, keiner die Arbeit mit Verwaltung und…
    Also alle in Ruhe zusammensetzen, alles zusammenstellen und friedlich besprechen. Alles andere wird teuer und ist gut für Rechtsanwälte und Gerichte.
    Väter wollen keinen Streit mit ihren Lieben. Ruhe bewahren und ehrlich und fair miteinnder umgehen.
    Achso: die Bankkonten vom Vater werden alle geschlossen, wenn man eine Sterbeurkunde vorlegt, man hat dann genaue Zahlen.
    Alles Gute.

Das ist falsch bzw. sehr unklar formuliert!
Entweder man legt der Bank einen Erbschein oder ein notarielles Testament vor. Nur dann hat man Einbilck und Verfügungsgewalt in und über die Konten.