Vater Gez befreit wegen Grundsicherung ,ich nicht!

Hallo alle zusammen,

ich hab folgenden Problem :

Ich wohne mit meinem Vater zusammen im Selben Haus !
Mein Vater ist von der GEZ wegen Grundsicherung komplett
befreit, bis letztes Jahr dürfte ich bezahlen !
Nun hat sich das letztes Jahr doch geändert, oder ?
Ich hab denen am 31.01.13 einen Brief zwecks abmeldung meines Anschlusses Geschickt, heute kam ein Brief, das dies so nicht akzeptiert wird und ich doch den nachweiss erbringen muss das ich auch befreit bin ??

Muss ich nun zahlen oder nicht ?
Auf der HP steht eindeutig das nur einer in der Familie zahlen muss ! Da dieser befreit ist kann es doch nicht einfach auf den nächsten fallen oder doch ?

Hier der Link dazu:

http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#…

Gruß und Danke für die Hilfe

Unluckymonkey

Hallo alle zusammen,

ich hab folgenden Problem :
Ich wohne mit meinem Vater zusammen im Selben Haus !
Mein Vater ist von der GEZ wegen Grundsicherung komplett
befreit, bis letztes Jahr dürfte ich bezahlen !
Nun hat sich das letztes Jahr doch geändert, oder ?
Ich hab denen am 31.01.13 einen Brief zwecks abmeldung meines
Anschlusses Geschickt, heute kam ein Brief, das dies so nicht
akzeptiert wird und ich doch den nachweiss erbringen muss das
ich auch befreit bin ??

Muss ich nun zahlen oder nicht ?
Auf der HP steht eindeutig das nur einer in der Familie zahlen
muss ! Da dieser befreit ist kann es doch nicht einfach auf
den nächsten fallen oder doch ?

Hier der Link dazu:

http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#…

Gruß und Danke für die Hilfe
Unluckymonkey


Guten Morgen Unluckymonkey,
na, du scheinst ja deinem Nick alle Ehre zu machen :smile:
Aber dennoch: Das neue bzw. aktuelle Regelwerk der abGEZockt besagt ganz eindeutig, dass nur der Haushaltstvorstand bzw. der Wohnungsinhaber (also der, der Mieter mit Mietvertrag ist,) sich abzocken lassen muss. Alle anderen Familenangehörigen zahlen daher nicht mehr.Da du zu deinem Vater zugezogen bist, dieser aber Haushaltsvorstand und Mieter der gemeinsamen Wohnung ist und er zudem noch als Grundleistungsbezieher von der RF-Gebühr befreit ist, hat die abGEZockt auch mal Pech gehabt. Da gibt es nix von den Kindern abzuzocken - obwohl, möchten die ja gerne, logo.
Und wenn denen deine Abmeldung aus den besagten und zutreffenden Gründen nicht passt, deren Problem. Du hast dich ordnungsgemss abgemeldet (wovon ich mal ausgehe :smile:, zu mehr bist du abmeldetechnisch auch nicht verpflichtet. Denen muss es ja auch schliesslich nicht passen, dass du zu deinem Vater gezogen bist.
Und was ist das denn für eine dumme Frge von denen, ob du auch befreit bist? Wenn du dich abmeldest, dann sollten die doch erkennen können, dass du vorher (vor dem Umzug) Gebühren bezahlt hast und bis dato keinen Befreiungsantrg gestellt hast, was du ja auch nicht beabsichtigst.

Anti-GEZ
http://www.123recht.net/article.asp?a=134154
Sehr informativ, praktisch umsetzbar, Ein Muss zu wissen
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vo…
http://www.akademie.de/file/135391/download

[Zitat Anfang]
„1. Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nach §2Abs.1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gilt innerhalb der Wohnung für den Antragsteller (Anm.: also deinen Untermieter), dessen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Sie erstreckt sich auch auf weitere in der Wohnung lebende volljährige Personen, wenn diese bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt worden sind. Das heisst, dass Personen, die bei der Gewährung der Sozialleistung nicht berücksichtigt worden sind, den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen haben.
2.Eine Befreiung ist personenbezogen und nicht auf andere Wohnungsinhaber übertragbar. Für die weiteren Wohnungsinhaber besteht Beitragspflicht, wenn der Antragsteller aus der Wohnung auszieht oder verstirbt. Liegen die Voraussetzungen für eine Befreiung bei einem der anderen Wohnungsinshaber vor, muss ein neuer Antrag gestellt werden.“ [Zitat Ende]
Ach so: die abGEZockt hat nur ihren Namen geändert, nicht ab er auch ihren raffgierigen Charakter.
Ich hoffe, dass dir diese Informationen weiterhelfen. … mehr auch auf http://pierre-mensah.weiss-was.de/

Schönes Wochenende und
mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Hallo Pierre,

erstmal Danke für deine Hilfe !

Wenn ich das Zitat unten richtig versteh muss ich doch jetzt Zahlen, ich bin nicht berücksitigt worden und zahle bis jetzt Gez !

Abgemeldet hab ich mich natürlich richtig, mit dem Formular von dennen per Einschreiben mit Rückschein !
Der Brief heute ist die Antwort darauf…

Was sollte ich deiner Meinung nach jetzt genau tun ??

Gruß
Um

Hallo Unluckymonkey
Zunächst mal:
Das Zusammenwohnen beim Rundfunkgesetz bezieht sich ab Januar immer auf eine abgeschlossene Wohnung.
Nicht auf das Zusammenwohnen im Haus.
Also zwischen Haus und Wohnung muss man grundsätzlich unterscheiden.
Wohnst Du zusammen mit dem Vater in derselben Wohnung und er ist befreit, bist Du bei der „GEZ“ zahlungspflichtig, sofern Du volljährig bist und keine Befreiung hast.
Der neue Beitrag ab 1.1.2013 bezieht sich nicht mehr auf Empfangsgeräte, somit ist eine Abmeldung sinnlos. Es zahlt jeweils einer für die Wohnung, die anderen in dieser Wohnung sind in diesem Beitrag mit eingeschlossen. Ist ein Mitbewohner befreit, sind dadurch nicht alle anderen ebenfalls befreit.
So ist das nun leider mal mit der GEZ, welche jetzt ARD, ZDF…… Beitragsservice, heißt.
Ich kann nur empfehlen, den Abbuchungsauftrag zu kündigen und manuell zu überweisen, mit dem Vermerk „Vorbehaltlich grundgesetzlicher Richtigkeit“. Es laufen nämlich diesbezüglich Verfahren vor Gerichten. Auch ich habe gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Einspruch, bzw. Zurückweisung erhoben. Solange jedoch noch nicht entschieden ist, besteht juristisch leider trotz Einspruch Zahlungspflicht.
Die gerichtliche Entscheidung wird jedoch noch länger auf sich warten lassen und eine eventuelle Änderung bezieht sich dann lediglich auf einige Passagen im Gesetz, vor allem für Firmen und Behörden. Zu Fall gebracht wird die Beitragsforderung unter den derzeitigen politischen Verhältnissen, auch nach einem Regierungswechsel der nächsten Wahl leider nicht. Unser Demokratieverständnis und die Rechtsstaatlichkeit hat leider seit 1990 sehr gelitten und wird von den Machthabern viel zu oft missbraucht.
Besten Gruss
Peter

Hallo Peter,

also ich wohne mit meinem Vater in einem Haus!
Das jedoch als eine Wohneinheit gemeldet ist,
links und rechts !
Mein Vater steht im Mietvertrag. Ich nicht.

Naja, das heisst wohl das ich mich weiter abzocken lassen muss…

Gruß und Danke :smile:)


Hi Monkey,
ist doch ganz einfach. Was möchtest du denn? ahlen oder lieber nicht zahlen? Ich gehe mal davon aus, nicht zahlen! :smile:

Also, wäre ich an deinere Stelle, ich würde natürlich nicht zahlen! Schneller kannst du die € 17,98 nicht sparen!
Dein Vater ist Gebührenbefreit, den gehören die Gerte, du als Sohn bis zu ihm in einen gemeinsamen Hausstand gezogen und hast keine eigenen Geräte, sondern guckst ab und zu bei/mit deinem Vater zusammen. Du hast überhaupt keine Veranlassung indirekt nun odch für deinen Vater Gebühren zu zahlen, denn der ist ja schliesslich befreit.
Stelle aqlso die Gebührenzahlungen mal schnellstens ein und storniere die evl. Einzugserlaubnis.
Ausserdem: die aktuelle Pfändungsfreigrenze beträgt aktuell: (Düsseldorfer Tabelle) derzeiten 1.028,89 Euro, ab 01.06.2013 = 1.028,89 Euro
Die Pfändungsfreigrenze stellt den mindesterforderlichen Betrag zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dar. Alles was unter diesem Einkommenswert ist absolut unpfndbar, was auch absolut für die abGEZockt gilt.
Also lasse dich von den Strassenräubern nur nicht ins Boxhorn jagen -. und jetzt geniesse erstmal das sonnige Wochenende :smile:

Mit freundlichem Gruss
Pierre Mensah

Hallo Unluckymonkey
ja also Einfamilienwohnhaus. Links und rechts spielt keine Rolle. Wer im Mietvertrag steht spielt ebenfalls keine Rolle. Der nichtbefreite zahlt für die Wohnung.
Richtig weiterhin Abzocke, wie früher schon mal, nur jetzt noch schlimmer. Jetzt zahlt man auch ohne TV und Radio. Oder wer früher nur für Radio bezahlte zahlt jetzt voll. Es ist eine bundesrepublikanische Mafiaabzocke. In einem echten demokratischen Rechtsstaat könnte das so nicht ablaufen. Wir leben jedoch in einer Parteiendiktatur in Form eines Besatzungskonstruktes. In dieses Konstrukt ist auch die Justiz verflochten. Daher besteht vorerst keine Möglichkeit der unter Polizeischutz stehenden Machtdiktatur zu entkommen. Grundgesetzlich garantierte Grundrechte werden einfach in vielen Dingen missachtet. Selbst in bisherigen Wahlgesetzen wird das Volk betrogen. Deutschland war noch nie und ist eben leider immer noch nicht souverän. Das hat sogar Schäuble schon öffentlich bestätigt.
Daher diesem Verein niemals Abbuchung erlauben.
Zahlen nur in Teilbeträgen unter Vorbehalt. Durchaus auch mal Zahlungserinnerungen abwarten.
Mit fast 9 Milliarden finanzieren wir 22 TV Anstalten und 67 öffentliche Radiosender. Zudem korrupte, gewerbliche Sportvereine mit Millioneneinnahmen, Dopingsportler in Form von rundfunkfinanzierten Senderechten. Wir finanzieren somit auch ungesetzlich, strafbare Veranstaltungen. Dann noch die verlogenen politischen Talkrunden und sonstige Quasselonkels und -Tanten.
Wir finanzieren die neuen Digitalsendungen und den ganzen überzogenen Wasserkopf der GEZ und der KEF. Wir finanzieren die weit überhöhten Gehälter der viel zu vielen Rundfunkintendanten von jährl. >250.000 bis über 320.000 Euro. Wir finanzierten auch die Geldverluste der TV Sender, als sie mit dem überschüssigen Geld bei Lehman Bothers in NY durch spekulative Geldtransaktionen den Bach runter gingen. Oder die auf Spesen abgerechneten Bordellbesuche der GEZ Leitung. Über derartige Geldquellen werden dann parteihörige Diener fürstlich ver(ent)sorgt. Dies alles berichtet die un"freie" Presse natürlich nicht.
Es ist einfach ein weiterer Betrug am deutschen Volk.
Wir werden nur noch ausgebeutet.
Alle Macht geht vom Volke aus steht im GG. Da kann ich nur noch lachen.
Auf Dauer läßt sich das ein Volk nicht gefallen. Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht.
Daher sollten wir es diesen Geldräubern auch nicht zu leicht machen an die Gelder zu kommen.
Beste Gruesse
Peter

Wahre Worte Peter !! 250% Zustimmung !

Also dann mal ich mal den Michel und drück ab…

Bankeinzug habe die noch nie bei mir gehabt…

Trotz alle dem Vielen Dank und Beste Grüße

Ja es muss nur einer zahlen, aber in dem Fall der der Geld verdient. Damit ist die Befreiung nur wirksam, wenn dein Vater allein lebt.

Da du nun das bist und offensichtlich verdienst, zahlst du auch.

viel Erfolg