Vater gibt Vaterschaft nicht zu

Hallo,

also hier meine Frage:
A und B kennen sich eigentlich noch nicht lange aber bekommen ein Kind. A ist Deutsche, aber B hatte nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis und wird deshalb abgeschoben (in ein nicht EU-Land).
Somit muss A allein für das Kind sorgen und hat auch sogut wie keinen Kontakt mehr zu B.
B meldet sich nur ab und zu mal. 5 Jahre später meldet er sich zum letzten mal, aber aus einem anderen Land (Eu-Land). Es vergehen insgesamt 12 Jahre und das Kind möchte wissen, wo ihr Vater ist? Das Problem ist A kennt nur den Namen von B, also nicht mal das Geburtsdatum ist bekannt. Im zuständigen Konsulat werden ein paar Männer mit dem selben Namen ausfindig gemacht. Nach mehreren Telefonaten hat man eine Frau am Telefon, die sich als Ehefrau von B ausgibt. B sei nicht zuhause! Nach einem längeren Gespräch stellt sich heraus das dies wirklich der Vater, also B, sein könnte(vergleich Jahreszeiten, Alter usw.)Die Ehefrau ist natürlich geschockt, weil sie nichts von alledem gewusst hat glaubt aber das es ein Missverständnis ist. Ein Tag später wird noch einmal telefoniert und die Ehefrau sagt ihr Mann wolle nicht sprechen. Doch dann kommt er doch ans Telefon und schimpft und schreit. Lange Rede kurzer Sinn. B möchte nichts wissen von dem Kind und sagte „Rufen Sie nie wieder hier an!!“
Wie kann man hier weiter vorgehen? Ziel war eigentlich nur den Vater ausfindig zu machen.

Ziel war eigentlich nur den
Vater ausfindig zu machen

Hallo,

in manchen Ländern (auch europäische) sind uneheliche Kinder oder vorehelicher GV schon noch peinliche und ehrenrührige Angelegenheiten.

Es kann auch sein, daß ein Ehepartner Schwierigkeiten damit hat, wenn der andere Ehepartner über Jahre ein uneheliches Kind verschweigt…

Sollte man an einer rechtlichen Vaterschaftsfeststellung interessiert sein, kann man sich an das dijuf wenden:
http://www.dijuf.de/de/arbeitsbereiche/unterhaltsrea…

Inwieweit UVG-Leistungen / Soialleistungen nach Feststellung der Vaterschaft von der Mutter zurückgefordert werden können, bitte beim zuständigen Jugendamt erfragen!

Grüße
miamei