Vater, Halbschwestern, Halbbrüder

Hallo,

ein Vater hat sich vor über 60Jahre von seiner Frau scheiden lassen. Hatte da zwei Töchter die er danach noch einige Zeit sah, aber aufgrund von Differenzen später keinen Kontakt mehr zu den Kindern hatte.

Der Vater heiratet wieder und bekommt noch zwei Söhne.
Es gibt Probleme weil der Vater keine Auskunft mehr bekommt wie es seinen Töchtern geht, ob und welche Ausbildung die Töchter machen, nichts. Auf Rat des Jugendamtes dem auch keine Auskunft erteilt wurde, stellt der Vater die Unterhaltszahlungen ein. Einige Zeit später verklagt eine Tochter den Vater auf Nachzahlung des Unterhalt. Die Klage wird abgewiesen weil die Tochter/Mutter ihren Pflichten nicht nachgekommen ist.
Diese Situation belastet auch das Familienleben, die Söhne bekommen natürlich alles mit.

Etwa 5 Jahre später stirbt der Vater, weder die Mutter der Töchter, noch eine der Töchter kommt zur Beerdigung. Auch später als einer der Söhne stirbt, und viel Später auch die Mutter der Söhne kommt keine Reaktion der Töchter.

Jetzt ist auch die Mutter der Töchter gestorben. In der Traueranzeige stehen auch die Adressen der Töchter.

Jetzt fragt sich der Sohn, soll er nicht wenigstens eine Karte schicken. Nach 50Jahre ohne Kontakt, lohnt sich das noch?

Q-Gruß

Hallo,

Jetzt fragt sich der Sohn, soll er nicht wenigstens eine Karte
schicken. Nach 50Jahre ohne Kontakt, lohnt sich das noch?

ich würde sagen: lieber spät als nie.

Verlieren kann der Sohn dabei nichts.

Beste Grüße

=^…^=

Hi
auf jeden Fall.
Die Kinder können es ja besser als die Erwachsenen machen :smile:

Susanne

Für mich klingt das so als währe es ein Bedürfniss des Sohnes seine Schwestern kennen zu lernen.

Und ich würd sagen: AUF JEDENFALL

Mit beigelegter Adresse & Telefonnummer… und einem kleinen schreiben das (wenn den das oben genannte bedürfniss besteht) halt das oben genannte bedürfniss besteht und sie doch anruffen/ schreiben sollen wenn sie es sich vorstellen können.

Das einzige was passieren kann ist das du nie etwas von ihnen hörst.

Gruss Sev

Hallo,

Jetzt fragt sich der Sohn, soll er nicht wenigstens eine Karte
schicken. Nach 50Jahre ohne Kontakt, lohnt sich das noch?

ich würde sagen: lieber spät als nie.

Hi, meinste?

Verlieren kann der Sohn dabei nichts.

Je nachdem von welchem Schlag d. Halbschwestern sind, klagen sie ihr Erbe ein.
MfG ramses90

Beste Grüße

=^…^=

Je nachdem von welchem Schlag d. Halbschwestern sind, klagen
sie ihr Erbe ein.

Hallo,

sage mir was und wo, und ich fange gleich an mit suchen.

Zum erben gab es nicht viel, meine Eltern hatten im Krieg alles verloren, und mein Vater musste viel arbeiten damit er seine Familie satt bekommen hat. Es waren erst wenige Jahre nach der Währungsreform.

Aber wenn wir schon beim Geld sind, mein Vater hatte die Alimente zurückgelegt, als der Prozess vorbei war, bekamen wir Buben das Geld. Zwei Fahrräder von denen jedes etwa einem Monatslohn gekostet hat, und noch einiges mehr. Es musste viel gespart werden zu der Zeit, nur an uns Buben wurde nie gespart, weder finanziell noch emotionell.

Von daher haben meine Halbschwestern und ich wohl völlig andere Vorstellungen von unserem Vater.

Und ich bin mir sicher, falls ich sie mal kennen lerne, kommt das auf den Tisch.

Diplomatie ist nicht unbedingt meine Stärke, ganz der Papa.

Q-Gruß

Hi,

sie können ihren Erbteil aber nur einklagen, sofern sie überhaupt Erben geworden sind, anderfalls könnten sie ihren Pflichtteil einklagen.

Außerdem wären noch die Verjährungsfristen zu prüfen.

Gruß
Tina