Vater hat das Sorgerecht, Mutter arbeitet Teilzeit

Der Vater hat das Sorgerecht für das Kind.
Mutter arbeitet in Teilzeit.
Muss die Mutter Unterhalt bezahlen?
Wie ist es, wenn die Mutter nochmal heiratet?
JA bezahlt ja 72 Monate.
Danach ist die Mutter doch eigentlich verpflichtet, Unterhalt zu zahlen.
Oder nicht?

Hat der Vater das Sorgerecht,ist die Mutter,wenn sie arbeitet, dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Die Unterhaltszahlungen werden nach der Düsseldorfer Tabelle festgelegt und erfolgen max. bis zum 27. Lebensjahr.

Wenn die Mutter wieder heiratet, bleibt die Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber bestehen.
Ich hoffe das hilft?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was ist, wenn der Vater nochmal heiratet?

Wie sieht es aus, wenn der Vater nochmal heiratet?
Besteht dann die Unterhaltspflicht ebenfalls?

Ich denke schon. Es geht ja um das gemeinsame Kind.

Wobei bei den Einkommensverhältnissen des Unterhaltszahlenden immer das Familieneinkommen angerechnet wird. Also wird alles in einen Topfgeworfen.
Mein Mann ist unterhaltspflichtig gegenüber seiner Tochter. Als er Hausmann war, musste ich für sein aussereheliches Kind Unterhalt zahlen. Hat der Vater das Sorgerecht übernimmt er ja die „ideelle Unterhaltszahlung“(=> Erziehung usw.).Da hat eine Hochzeit wohl eher keine finanziellen Auswirkungen. :Wie sieht es aus, wenn der Vater nochmal heiratet?

Besteht dann die Unterhaltspflicht ebenfalls?

Liebe Majaline,

vielen Dank für deine Anfrage, leider gehört Unterhaltsrecht nicht zu den Aufgaben der Sozialversicherung, deshalb möchte ich hier keine Auskünfte geben. Bitte wende dich an einen entsprechenden Experten.

Freundliche Grüße

Tut mir leid, damit kenne ich mich nicht aus.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Tag,

bezüglich der Unterhaltszahlungen gibt es immer wieder fatale Irrtümer und die Annahme, das Jugendamt würde ersatzweise eintreten.

Zwar leistet die Behörde im Bedarfsfalle einen Unterhaltsvorschuss, nämlich bis zu 72 Monaten, allerdings nicht unbedingt in der Höhe, welche durch das Familiengericht gem. Düsseldorfer Tabelle festgesetzt wurde.

Wichtiger ist jedoch festzustellen, dass es sich hier nur um einen Vorschuss handelt, soweit Bedürftigkeit vorliegt. Sobald der eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil wieder leistungsfähig ist, fordert das Jugendamt die gezahlten Beträge in voller Höhe zurück.

Unterhaltstitel verjähren nicht, d.h. man kann der Verpflichtung zur Zahlung nicht entkommen, auch wenn man selbst nur Grundsicherung (Hartz IV) erhält.

Es ist auch gefährlich anzunehmen, dass man die Unterhaltszahlungen durch ein vermindertes Einkommen absenken könnte. Sollte sich nämlich herausstellen, dass der Unterhaltsverpflichtete schuldhaft seine Einkommensituation mindert, kann das Familiengericht ein fiktives Einkommen ansetzen und trotzdem die Zahlungen festsetzen.

Wenn nach deiner Schilderung der Vater das Sorgerecht hat, wird es doch wichtige Gründe dafür geben, oder?

Mein Rat an die Kindesmutter: Sorge weiterhin für ein geregeltes Einkommen und ermögliche die pünktliche Zahlung des Kindesunterhalts. Dein Kind braucht das Geld und wird das später anerkennen.

Nur wenn es ernste Gründe gibt (z.B. Arbeitsplatzverlust, Krankheit etc.), wird das Familiengericht einer Abänderungsklage stattgeben und dich evtl. von der Zahlungsverpflichtung entbinden.

Solltest du weitere Fragen haben, melde dich wieder.

Grüße aus Hamburg,

Steve-HH