Hallo !
Grundsätzlich werden von der Pflegeversicherung sicher nicht alle Kosten gedeckt. Insbesondere bei Demenzkranken ist auch häufig das Problem, dass die Einstufungskriterien in die Pflegeklassen nicht den tatsächlichen Beaufsichtigungsbedarf (d.h. nachts muss jemand greifbar sein) sondern die einzelnen Pflegeleistungen (Körperhygiene, Wundversorgung etc) abfragen. Das ist bei Demenz ein grosses Problem, da da zu niedrige Einstufungen erfolgen.
Die Kinder des Patienten sind für ihn unterhaltspflichtig. Zunächst wird das eigene Einkommen bzw. Vermögen herangezogen. Für die Kinder gibt es Freigrenzen aber grundsätzlich sind sie haftbar bevor die Sozialhilfe greift.
Hilfreich wären Sozialarbeiter z.B. aus dem behandelnden Krankenhaus (Psychiatrie) bzw. ggf. auch Mitarbeiter der Krankenkasse oder Pflegeversicherung. In den meisten Orten gibt es Selbsthilfegruppen bzw. Infos der Alzheimer-Gesellschaft, die da auch beraten können.
Oder eben der Betreuungs-Verein. Ich denke, dass die Einrichtung einer (ggf. auf einzelne Bereiche begrenzte) Betreuung notwendig ist. Nicht immer ist es sinnvoll, dass die Kinder zu Betreuern bestellt werden (da z.B. bei Alzheimer einige Patienten paranoid werden und z.B. meinen, dass ihnen der Betreuer das ganze Geld klauen will. Das ist blöd, wenn da die eigenen Kinder angeschuldigt werden. Ausserdem muss ein Betreuer auch mal eine Zwangseinweisung in eine geschlossene Psychiatrie veranlassen. Auch nicht schön…). Also genau überlegen, wer zum Betreuer bestellt wird.
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