Vater im Pflegeheim, muss ich zahlen

Wenn ein Mensch ins Pflegeheim muss und kann die Kosten nicht komplett selber decken, werden ja die Kinder heran gezogen.
Ist klar, aber wenn das unterhaltspflichtige Kind seine Immobilie an seine Ehefrau verkauft hat, vor kurzer Zeit. Kann die Immobilie wieder „zurückgeholt“ werden vom Sozialamt? Das Kind besitzt sonst nichts, da Geschäft kurz vor Pleite.

Ich kann mir vorstellen, dass es drauf ankommt ob du mit deiner Ehefrau Gütertrennung vereinbart hast oder nicht. Bei Gütergemeinschaft denke ich mal, dass es unerheblich ist, wer von euch beiden Eigentümer der Immobilie ist. Vor allem, wenn du die Immobilie erst nach Eintritt des Pflegefalls an deine Frau überschrieben hast, wird es bestimmt Probleme geben. ich würde aber einen Anwalt aufsuchen und um kompetenten Rat fragen.

Auf der anderen Seite: Kinder sollten m.E. schon auch für ihre Eltern aufkommen. Die habens ja schließlich auch für die Kinder zu deren Lebensanfang getan…

M.E. muss eine Immobilie, die nicht besonders luxuriös ist, nicht verkauft werden, damit der Unterhalt für ein Elternteil im Pflegeheim sichergestellt werden kann. Ist die Immobilie allerdings verkauft worden, sieht die Sache anders aus und der Erlös muss bis auf einen geringen Teil eingesetzt werden.

Danke für schnelle Antwort. Der Sohn hat Immobilie ja nur an Frau verkauft, da er nichts mehr verdient und die Immobile nicht mehr halten kann. Da keine Leistungen vom Sozialamt fliessen und die Frau den Lebensunterhalt bezahlt, hat der Mann die Immobilie an Ehefrau verkauft. Sozusagen als „Absicherung“.
Klar muss man und soll auch für die Eltern bezahlen, aber wenn man selber nichts mehr hat…was dann.

Zu welchem Preis hat man denn die Immobilie an die Ehefrau verkauft?
Und zu welchem Zeitpunkt ?
Fast vergessen, wie hoch war der Verkaufswert der Immobilie beim Verkauf?

Nimm dir ne kurze Beratung bei nem Fachanwalt. Kostet 50-100 Euro. Preis vorab festmachen. Dannhast du rechtl.-bessere Fakten
Gruß
Dieter

Hallo erstmal

Kann die Immobilie wieder „zurückgeholt“ werden vom Sozialamt?

Vgl. mit FAQ:2916
Lt. einem neueren BGH-Urteil bleibt der Wert der selbst genutzten Immobilie unberücksichtigt. Trotz allem fragt man beim Anwalt.

mfg M.L.

Hi, da keinerlei Angaben über das monatliche Einkommen, ob Kinder da sind etc., vorhanden sind, kann man da:http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt.php?id=5
selbst berechnen ab wann ein Kind zur Unterhaltszahlung der Eltern herangezogen werden kann.
MfG ramses90