Eine Frau stellt fest, dass sie unehelich ist. Nach langem Nachforschen kann sie ihren leiblichen Vater ermitteln. Dieser ist allerdings vor einigen Jahren verstorben. Ist die Frau im Nachhinein noch erbberechtigt?
Hallo !
Schau mal hier:
http://www.dr-meilinger.de/html/erbfolge.htm
Es kommt auf das Geburtsjahr der Frau an,welches Recht gilt.
MfG
duck313
Eine Frau stellt fest, dass sie unehelich ist. Nach langem
Nachforschen kann sie ihren leiblichen Vater ermitteln. Dieser
ist allerdings vor einigen Jahren verstorben. Ist die Frau im
Nachhinein noch erbberechtigt?
Hi, Geburtsjahr und Monat, der Tochter, alte oder neue Bundesländer.
Vater lebte und starb wo, alte oder neue Bundesländer?
Frage kann ohne diese Angaben nicht beantwortet werden.
MfG ramses90
Die Frau wurde im März 1957 in NRW geboren. Vater lebte und starb auch in NRW
Die Frau wurde im März 1957 in NRW geboren und lebt heute noch dort. Der Vater lebte auch in NRW und ist dort auch verstorben.
Hi, Tochter hat einen Pflichtteilsanspruch. Dieser verjährt 3 Jahre nach Kenntnisnahme über den Tod des Erblassers.
MfG ramses90
vielen Dank für die Info. Werde ich weitergeben.