Vater möchte Elternzeit ab Geburt

Hallo,

nehmen wir mal an, da ist eine Familie mit Vater A, Mutter B, Kind C und nun ist B mit D (bald kommendes Kind) schwanger.

A möchte für D zwei Monate Elternzeit beantragen. Für den Arbeitgeber (AG) auch kein wirkliches Problem (Glück).

Nun hat A den AG (freier Träger der Jugendhilfe) gefragt, wie das denn mit der Beantragung läuft, da meinte AG, dass A erst dann Elternzeit beantragen kann, wenn D da ist. Auf die Frage, ob dass dann rückwirkend gelte meinte AG, nein, das ginge nicht, er solle doch einfach den Antrag doch vorher stellen.

Meine Frage: Ja was denn nun? Wie ist die Rechtslage? Ich habe das Gefühl der AG hat dies noch nie erlebt und ist damit selbst überfordert.

LG
Stefan

PS:
Also A möchte Elternzeit ab dem zweiten Lebenstag von D Elternzeit beantragen. Der Tag der Geburt ist ja Sonderurlaub.

Hallo,

ich und mein AG standen vor dem selben Problem. Der AG kann dich solange nicht freistellen, wie nicht über den Elterngeldantrag entschieden wurde, da damit die „amtliche“ Freistellung vom Dienst einhergeht. Im Endeffekt sollte aber die Geburtsturkunde genügen als Nachweis der Geburt und dem damit verbundenen Anspruch auf Elternzeit.
Mein AG hat mir bis zur Vorlage der Geburtsurkunde das Gehalt gezahlt. Das ich Elternzeit nehme, wusste er entsprechend der Mitteilungspflicht bereits 8 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin.
Das ich ab dem Tag ohne Nachweis daheim bleiben durfte, lief auf Kulanz des AG.

Gruß
Ronny