Vater nicht unterhaltspflichtig - möglich?

Hallo zusammen,

ich möchte gerne wissen, ob es nach deutschem Recht möglich ist, dass ein (normal verdienender) Vater nach der Scheidung keinen Unterhalt an seine leiblichen und noch minderjährigen/in Schule oder Ausbildung befindlichen Kinder zahlen muss, die nach der Scheidung bei der Mutter leben.
Kann man eine derartige Klausel z.B. im Scheidungsvertrag (oder Scheidungsurteil? mir ist der korrekte juristische Begriff nicht bekannt) festhalten?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand Klarheit verschaffen könnte und bedanke mich schon einmal! :smile:

Hallo,
auf Kindesunterhalt kann in einem Scheidungsurteil nicht verzichtet werden.
Kindesunterhalt ist wie der Name schon sagt ein Beitrag zum Unterhalt des Kindes und nicht Unterhalt des anderen Elternteils und somit ein Recht des Kindes (sieht man auch daran, dass KU auch nach der Volljährigkeit zu zahlen sein kann und vom Kind selbst eingeklagt werden muß).
Es wäre möglich, dass kein KU zu zahlen ist wenn der Unterhaltspflichtige ein wesentlich geringeres Einkommen hat als der Unterhaltsempfänger (bis 18 J. der betreuende Elternteil für das Kind)
z.B. Zahler 2000 € - Empfänger 6000 €
dies kann sich aber jederzeit (durch Arbeitslosigkeit, Krankheit usw.) ändern, kann also auch nicht generell festgeschrieben werden.

Was die Eltern untereinander absprechen ist ihre Sache, nur darauf verlassen, dass es immer so bleibt würde ich mich nicht…

meint
Bröselchen