Vater o. Sorgerecht Pflegefall Zahlen Kinder?

Hallo zusammen!
Mal eine etwas andere Frage:
Wie sieht folgender Fall aus?
Ein Vater hat seit Jahren keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern und auch kein Sorgerecht gehabt
Beide sind mittlerweile Volljährig und der einzige Kontakt besteht darin dass der Vater einmal im Jahr die Bafög-Anträge für die Studierenden Jungs ausfüllt.
Info: Vater wird von einem Anwalt betreut, weil er psychisch Krank und nur beschränkt zurechnungsfähig ist
Somit verbindet die Jungs mit dem Vater einzig und allein nur noch der Nachname…
Müssen die Kinder aber im Falle dessen, dass der Vater aufgrund seiner Krankheit vllt eines Tages zum Pflegefall wird eine Art Unterhalt an das Pflegeheim o.ä. zahlen?

Hi,
grundsätzlich sind sind Kinder ihren pflegebedüftigen Eltern gegenüber „unterhaltspflichtig“, wenn nach
Deckung von Pflegeversicherungen Restbeträge zu begleichen sind. In wie weit jetzt das Sorgerecht in
diese Regelung eingreift, entzieht sich meiner Kenntnis
und müßte bei einer Rechtsberatung - Anwalt - geklärt
werden. Unklar ist bei eurem Fall,`warum er Bafög-Anträge unerzeichnen muss, wenn er doch kein Sorgerecht ( Mutter!) hat??? Bleibt nur die Möglichkeit, dass ihr von seiner „Krankheit“ in der Bafög-Höhe provitiert.

Gruß, B.Hauptmann

Hallo
soweit mmir bekannt zählt allein das verwandschaftliche Verhältnis. Damit sind die anverwandten ggf auch an den Kosten eines Pflegeheims zu beteiligen. Das wär ja auch gerecht. Schließlich hat man ja in jungen Jahren auch Unterhalt seitens des Vaters bekommen.
Grundsätzlich kann ein Familienrechtler aber genauere Auskunft geben

Gruß

Diese Frage aus dem Unterhaltsrecht kann verbindlich nur von einem entsprechenden Spezialisten beantwortet werden.
Gruß
Andi31

Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen!

leider habe ich mich mit deutschen Familienrecht nicht grundsaetzlich befasset

Theoretisch ja, ich glaube da machen die Behörden keinen Unterschied. Sollten für den Vater irgendwann Kosten für die Pflege anfallen bzw. Sozialhilfe benötigt werden,
könnte es sein, dass die Kinder zu Zahlungen herangezogen werden, egal wie das Verhältniss vorher war.

Nur ist es so, dass man schon relativ viel Vermögen oder monatl. Einkommen haben muss, damit das Amt überhaupt etwas fordern kann. Mein Onkel z.B., hat seine ehemals sehr vermögende Mutter dermassen „erleichtert“, dass sie Sozialhilfe beantragen musste. Das Sozialamt wollte das „geschenkte“ Geld von dem Sohn zurückfordern, konnte aber keine Schenkungen nachweisen und der Onkel bekommt nur 1400,00 € Rente, also war nichts zu holen. Selbst wenn er eine hochwertige Immobilie besitzt, kann man nichts Pfänden, solange er selbst drin wohnt. Das Amt hat sich aber auch nicht sehr bemüht und schnell davon abgelassen.

Eventuell gibt es aber eine Klausel, die die Söhne von der Haftung freisprechen würde, wenn nie Kontakt oder eine Vernachlässigung vorhanden war, das kann nur ein Fachanwalt beurteilen.

Guten Tag,

mein Metier ist das Arbeitsrecht. Das hier ist Familienrecht / Unterhaltsrecht

Als leibliche Kinder haften die Söhne tatsächlich grundsätzlich auch auf Unterhalt.
Hier scheint ein Härtefall vorzuliegen, der dann wenn eine Forderung kommen würde, eingewandt und geprüft werden muss.
Schönen Tag

Hallo
Das kommt ganz auf das Einkommen der Kinder an. Wenn man über ca. 2500€ netto verdient muss " Unterhalt " gezahlt werden.Allerdings können bei einer Gerichtsverhandlungen auch Ratenzahlungen und Rücklagen für zukünftige Ausgaben vom Gehalt Abezogen werden und so auf ein geringeres Nettoeinkommen als 2500€ kommen.
Wie es allerdings in genau diesem Fall ist,weiss ich nicht so genau.
Ist natürlich auch immer eine persönliche Entscheidung ob man für seinen Vater etwas bezahlen will.
Im Zweifelsfall kann man natürlich immer vor Gericht gehen , wobei die Chancen für die Kinder dass sie nicht zahlen müssen recht gut sind.
Hoffe ich konnte weiterhelfen.
Viele Grüsse,TinkyWinky

Hallo!

Ja, damit ist zu rechnen, da Verwandte per Gesetz gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind, es sei denn, es wäre grob unbillig. Die Freibeträge sind jedoch im Gegensatz zum Kindesunterhalt erheblich höher.

Gruß

Ralf