Hallo,
in der Hoffnung, dass ihr mir hier weiterhelfen oder zumindest einige weiterbringende Ratschläge geben könnt, poste ich heute einmal ein sehr persönliches Problem.
Ich bin seit ziemlich genau einem Jahr geschieden, mein Ex-Mann und ich haben zwei Kinder, für die wir uns das Sorgerecht teilen. Jedoch gab es seit unserer Trennung vor zwei Jahren Diskussionen darüber, bei wem die Kinder leben. Da sie nach dem Auszug meines Ex bei mir blieben, hatte er auch keine Chance, sie zurückzuholen. Aber er tat alles, um die Kinder auf seine Seite zu ziehen und mir das Leben zur Hölle zu machen. Kurz und gut: Im Juli letzten Jahres resignierte ich und willigte ein, dass die Kinder bis auf weiteres bei ihm bleiben könnten - und so gab ich meine Kinder schweren Gewissens her in der Hoffnung, dass nun endlich etwas Ruhe in mein Leben einkehren würde aber immer mit dem negativen Beigeschmack, versagt zu haben.
Inzwischen sind die Kinder seit einem Jahr bei ihrem Vater (und dessen seniler Mutter, die die Hauptarbeit hat) und es ist katastrophal! Den Kindern gefällt es nicht mehr und sie äußern mir gegenüber öfter den Wunsch, wieder zu mir zurück zu wollen, weil mein Ex-Mann auf der ganzen Linie versagt und sich auch seit einiger Zeit nicht mehr um die Kinder kümmert, sondern seine Freizeit lieber mit seiner Freundin verbringt, die keine Kinder mag. Er sagt auch wortwörtlich: Ich kann die Kinder nicht mehr brauchen.
Aus diesem Grund habe ich den Entschluss gefasst, meine Süßen ab 01.08. wieder zu mir zu nehmen. Zuerst hat mein Ex zugestimmt, weil er damit von den nervigen Kindern, wie er sie nennt, befreit wird, jedoch macht er jetzt einen Rückzieher, nachdem ihm bewusst wird, dass er dann ja wieder den Unterhalt an mich zahlen und auch das liebe Kindergeld wieder herausrücken muss.
Ich bin nun ziemlich ratlos, weil ich nicht weiß, wie meine Chancen stehen, dass ich meine Kinder zurückbekomme. Laut Protokoll der Sitzung zum Scheidungstermin haben die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei mir - dies ist jedoch nur im Protokoll der Sitzung, das ja Bestandteil des Endurteils ist, dokumentiert, nicht aber im Endurteil selbst. Ist diese Bestimmung deshalb trotzdem wirksam oder schon gar nicht mehr gültig, nachdem ich meine Kinder freiwillig hergegeben habe?
Ich habe, ehrlich gesagt, keine Lust, meine Kinder gerichtlich einzuklagen, nur weil man es mit einem Spinner zu tun hat! Gibt es eine Lösung? Ich will doch nur das Beste für meine Kinder, und das haben sie sicherlich nicht bei ihrem Vater!!
Beste Grüße einstweilen,
Anna