Vater schlägt Erbe aus, Mutter weigert sich...?

Eine Familie (Mann + Frau) hat 3 Kinder, alle minderjährig.
Die Familie erhält Post vom Amtsgericht über ein Erbe.
Mann „hört“, dass das Erbe wohl Schulden bringen wird (Haus mit Hypothek belastet, weitere Kredite bei Banken, Beerdigungskosten Stadt etc.) und schlägt beim Amtsgericht das Erbe für sich aus.
Da die Kosten für die Ausschlagung auch für die Kinder separat entstehen würden, wenn diese später ausschlagen, schlägt er zum selben Zeitpunkt ebenfalls für die Kinder aus, die nach ihm in der Erbfolge stehen.
Es wird vereinbart, dass die Mutter zwecks Ausschlagung ebenfalls beim Amtsgericht Ihre Erklärung dazu abgeben wird. Vereinbart war „kurzfristig“.

Zwischenzeitlich wurde das Haus des Erblassers veräußert, aus den Schulden ist ein Guthaben geworden und Mutter der 3 Kinder war noch nicht beim Amtsgericht.

Hat die die Möglichkeit, die Kinder wieder in die Erbfolge zu bringen, weil sie noch nicht Ihre Einwilligung gegeben hat?

Hallo Zauberer-4,

Eine Familie (Mann + Frau) hat 3 Kinder, alle minderjährig.
Die Familie erhält Post vom Amtsgericht über ein Erbe.
Mann „hört“, dass das Erbe wohl Schulden bringen wird (Haus
mit Hypothek belastet, weitere Kredite bei Banken,
Beerdigungskosten Stadt etc.) und schlägt beim Amtsgericht das
Erbe für sich aus.
Da die Kosten für die Ausschlagung auch für die Kinder separat
entstehen würden, wenn diese später ausschlagen, schlägt er
zum selben Zeitpunkt ebenfalls für die Kinder aus, die nach
ihm in der Erbfolge stehen.

Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, müsen auch beide Eltern für die Kindern ausschlagen.

Es wird vereinbart, dass die Mutter zwecks Ausschlagung
ebenfalls beim Amtsgericht Ihre Erklärung dazu abgeben wird.
Vereinbart war „kurzfristig“.

Zwischenzeitlich wurde das Haus des Erblassers veräußert, aus
den Schulden ist ein Guthaben geworden und Mutter der 3 Kinder
war noch nicht beim Amtsgericht.

Dann sind sie Erben.

Hat die die Möglichkeit, die Kinder wieder in die Erbfolge zu
bringen, weil sie noch nicht Ihre Einwilligung gegeben hat?

Grundsätzlich kann eine Ausschlagung angefochten werden. Scheint hier allerdings (s.o) nicht nötig zu sein.
Für den Einstieg: http://de.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung

Gruß

osmodius

[ot] Ehepaar erbt?
Moin, osmodius,

Frage am Rande: Wie können Vater und Mutter zusammen erben? Müssten sie dafür nicht verwandt sein oder wie kommen die an gemeinsame Vorfahren?

Gruß Ralf
*leicht verwirrt*

Hallo,

Frage am Rande: Wie können Vater und Mutter zusammen erben?
Müssten sie dafür nicht verwandt sein oder wie kommen die an
gemeinsame Vorfahren?

Im OP steht doch gar nichts davon, dass die Ehefrau erbt. Sie kann nur die Erbschaft für ihre Kinder (die über den Vater erben) ausschlagen. Oder es eben lassen, wie sie es wohl getan hat.

Gruß

Anwar

Es geht nicht darum, dass Vater und Mutter zusammen erben, sondern, dass sie zusammen - evtl. - die Erbschaft für die Kinder ausschlagen müssen, wenn der „Erst-Erbende“ ausschlägt und die Kinder dann Nacherben werden würden.

Zu spät, zu spät …
als ich mich zwischenzeitlich mit etwas anderem befasst habe, kam mir selbst die Erleuchtung. Zum Löschen hat’s nicht mehr gereicht, Ihr wart zu schnell.

Gruß Ralf