Vater schlägt 12 jährigen Sohn , Fremder geht dazwischen

Hallo,

Polizeibeamten in allen Ehren, aber ihr Job ist es nicht etwas zu beurteilen. Der Vater hat seinen Sohn geschlagen und das ist strafbar - völlig unabhängig davon wie die Beamten „die Situation“ einschätzen. Die Beurteilung überlassen wir dem Gericht.

Viele Grüße

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Hallo

Ich erzähle gleich einen Vorfall vom letzten Samstag der sich so zugetragen hat , mich interessiert nicht ob man den Vater hätte nur belehren sollen oder anderweitig vorgehen sollen , das erzählte ist geschehen und lässt sich mit keiner Diskussion wieder rückgängig machen , die Frage im Anschluss bezieht sich auf : was folgt im Anschluss ?

Nun zum Vorfall :

Ein Vater ( ca 40 jahre , gekleidet wie ein Buchhalter oder Bankangestellter ) geht mit seinem Sohn ( geschätzt 12 Jahre ) in einen Aldi einkaufen , der Vater schickt den Sohn einen Einkaufswagen zu holen .
Vielleicht aus Unachtsamkeit , vielleicht aus Irrtum , steckt der Sohn den Euro nicht in den ersten sondern in den zweiten Einkaufswagen und lösst so 2 ineinandergesteckte Einkaufswagen
Der Sohn scheint sich wohl über sein Missgeschick erschreckt zu haben , läuft Papa rufend in den Aldi und sagt was ihm passiert ist
Der Papa geht zu ihm , meckert in an : so blöde wie du hat sich noch niemand angestellt und schlägt ihn auf den Hinterkopf .
Kunden an der Kasse bekamen das mit und schauten rüber , reagierten aber noch nicht .
Dann kam der Papa richtung Kassen , Hat mal jemand leihweise einen Euro , mein Sohn ist so blöde , der hat 2 Wagen rausgezogen , ich bringe den gleich wieder .
Ich gab ihm ein Euro , obwohl man hätte einfacherweise beide Einkaufswagen wieder reinschieben können und dann den Euro rausnehmen und richtig rein stecken…aber was soll’s da lohnt sich keine Diskussion

dann kamen beide wieder mit einem Einkaufswagen , der Vater gab mir den Euro wieder und sagte nochmal : mein Sohn ist so blöde und schlug ihm nochmals auf den Hinterkopf

Ich nahm den Euro und sagte beiläufig : hören Sie auf Ihren Sohn zu schlagen , es gibt keinen Grund ein Kind zu schlagen

Da meinte er : mein Sohn ist so blöde , dem gehört mal eins damit er langsam an fängt zu denken , der ist so blöde manchmal und wollte wieder schlagen…und ich ging dazwischen , der Schlag prallte an meinem Arm ab

Ich wurde jetzt etwas lauter : hören sie auf zu schlagen , es reicht , noch ist alles gut , aber es gibt ungefähr 10 Zeugen die gesehen haben das Sie Ihren Sohn schlagen .

jetzt wurde er wütend und schlug mich , ich hatte damit nicht gerechnet und ich bekam die Ohrfeige voll ab,
Ich war so verdutzt , das ich zunächst Sprachlos und Reaktionslos war , verletzt in dem Sinne war ich nicht , ich merkte zwar den Treffer aber mehr so als ein Schuss vor den Bug .

Ich war aber merklich angepisst :

Jetzt hören sie aber mal aber auf irgendwelche Leute zu schlagen , Sie erreichen damit nichts , ganz im Gegenteil , das ist Körperverletzung und Körperverletzung einer Schutzbefohlenen Person , eigentlich wäre es zeit die Polizei zu rufen , 13 hat es nämlich schon geschlagen

in dem moment ging er auf mich los , wollte wieder schlagen , doch dieses mal rechnete ich damit , fasste den Arm und warf ihn mit einem Jutsu Griff zu Boden und bat eine beliebige Kundin per Handy die Polizei zu rufen .
Den " Papa " fragte ich dann ob ich loslassen kann , ob er jetzt friedlich sei , oder ob er es vorziehe auf dem Boden zu bleiben bis die Polizei vor Ort ist

Ich lies dann los , der Papa wurde dann von anderen Kunden in eine Ecke gedrängt und „bewacht“ und ich wartete bis die Polizei kam
die Polizei nahm die Personalien auf und ein paar Aussagen von ungefähr 10 Kunden(innen) die das mitbekommen hatten

Frage : Wie geht das jetzt weiter ? Gerichtsverfahren , Anzeige ? eventuell entzug der Erziehungsberechtigung ?

gruss

:
: .

Hallo,

vorab: Hut ab vor Deiner Zivilcourage, Respekt!

Ob es in Sachen Vater Sohn weiter geht hängt sehr davon ab, welchen Eindruck die Beamten von der Situation vor Ort bekommen haben, bzw. ob ihr konkret eine Strafanzeige gestellt habt.

Auch wenn Deine Schilderungen nahe legen, dass Schläge in der Familie üblich sind und keinerlei Unrechtsbewusstsein vorliegt, so könnten die Beamten den Focus ihres Einsatzes auf der Gewalttätigkeit des Mannes gegen Dich gesehen haben, was dann im Sande verlaufen dürfte.

Gruß
achim

Hallo,

Chapeau! Vor Deiner Zivilcourage, Mut und die bewahrte Ruhe. Ich finde es auch beachtlich, dass andere Kunden Dir zu Hilfe gekommen sind, was auch nicht immer der Fall ist.

Haben die Beamten Dich nicht gefragt, ob Du eine Anzeige erstatten willst?
Ärger mit der Staatsanwaltschaft bekommt er vermutlich sowieso, wo Du vermutlich als Zeuge geladen wirst. Du kannst aber auch selber Anzeige erstatten wegen Körperverletzung.

Viele Grüße

Hallo,

alle Achtung vor Deiner Reaktion.
Sowas ist selten genug - wie wohl auch die Situation. Sowas habe ich noch nie erlebt trotz Großstadt!
Der Vater gehört nicht nur der Schläge wegen angezeigt, sondern auch wegen der Beleidigungen seinem Sohn gegenüber. So kann man doch mit Kinder auch psychisch nicht umgehen. Das Kind kann einem ja nur arg leid tun.

Zeige Du ihn auf jeden Fall auch wegen Körperverletzung an, egal, obs weh tat oder nicht, er hat dich angegriffen. Je mehr Ärger und Anzeigen, desto eher passiert was, auch Jugendamtsmäßig vielleicht.

Gruß, Paran

Hallo Chili,

Die Beurteilung überlassen wir dem Gericht.

Wenn kein Strafantrag gestellt wurde, wer schaltet den Staatsanwalt ein? Und was wären vermutlichen die Folgen?

Hi

Der Thread ist jetzt schon einige Monate alt

Vielleicht interessiert es den ein oder anderen wie das ausgegangen ist .

Ich hatte den „Vater“ nicht angezeigt , sondern nur ein paar weitere zufällig anwesende Frauen / Kunden die das ganze mitbekommen hatten.

Das ganze ging vor Gericht und es kam eine Gegenanzeige des Vaters gegen mich wegen Körperverletzung

( der Vater ist von Beruf : Notar )

trotzt Aussagen einiger Zeugen das der Vater mich zuvor geschlagen hatte , hies es das ich als Kampfsportler überreagiert hätte , es ausgereicht hätte den Schlag abzulenken oder abzufangen aber ein Judo-Jutsu Griff um ihn zu Boden zu bringen das er durch den Sturz Hämatome bekäme , wäre wohl übertrieben gewesen.

Das Urteil lautete : Der Vater , der in Scheidung getrennt lebte und ein Besuchsrecht des Sohnes hatte , bekam durch eine Nebenklage der Mutter die von diesen „Erziehungsmethoden“ die er an den Tag legt , wenn der Sohn bei Ihm zu besuch ist , nichts wusste , das Besuchsrecht entzogen und ich bekam eine Strafe wegen Körperverletzung und Schmerzensgeldzahlung von 150 Euro und 250 Euro

( wegen Körperverletzung an einer Schutzbefohlenen Person wurde nichts unternommen )

mein Rechtsanwalt klärt das wohl noch , wir gehen in Revision

gruss