Hallo!
Manche Leute lösen Sudokus, ich knoble manchmal an anderen Problemen herum, über die ich irgendwo stolpere, z.B.:
Gesetzt den Fall, in Familie Vater-Mutter-Kind stirbt die Frau und hinterlässt ihre Hälfte des Eigenheims dem Sohn, längst erwachsen und woanders wohnhaft.
Die ersten Jahre bleibt alles beim Alten - im wahrsten Sinne des Worts *g* -, dann braucht der Sohn Geld und drängt den Vater, das Haus, das dieser allein bewohnt, zu veräußern, um sich sein Erbe auszahlen zu lassen, er will auch seinen Anteil am Geldvermögen.
Wie würde das geregelt? Wie steht am Ende der Vater da? ich habe schon gegoogelt, aber so ganz durchschaue ich das nicht.
Steht dem Vater nicht auch ein Pflichtteil von der dem Sohn vermachten Haushälfte seiner Frau zu? Und die Hälfte des evtl. vorhandenen Geldvermögens seiner Ehefrau?
Kann der Sohn dafür, dass der Vater das Haus über Jahre hinweg bewohnt hat, eine finanzielle Entschädigung verlangen? Der Sohn hat sich allerdings auch nicht an anfallenden Kosten für den Unterhalt des Hauses beteiligt.
Wenn der Vater das Haus verkauft, den Sohn auszahlt, dann kann er mit dem Rest des Erlöses doch tun, was er will, oder? Sich meinetwegen eine Eigentumswohnung kaufen, auf Kreuzfahrt gehen oder was weiß ich, ohne dass der Sohn da Ansprüche erheben kann?
Nehmen wir außerdem an, der Vater hat den Sohn seit dem Tod der Mutter bereits großzügig unterstüzt, Autos, finanzielle Zuwendungen etc. Werden diese Beträge vom Anteil des Sohnes abgezogen?
Wenn der Vater schon betagt ist, inwieweit muss er sich finanziell entblößen? Die Versorgung im Alter muss ja bedacht werden, erst recht, wenn der Sohn finanziell nicht in der Lage ist, im Fall des Falles seinerseits den Vater zu unterstützen?
Würde mich interessieren, wie man diesen Fall aufdröseln kann 
Gruß
Eva