Vater & Sohn & Erbteil der Mutter

Hallo!
Manche Leute lösen Sudokus, ich knoble manchmal an anderen Problemen herum, über die ich irgendwo stolpere, z.B.:

Gesetzt den Fall, in Familie Vater-Mutter-Kind stirbt die Frau und hinterlässt ihre Hälfte des Eigenheims dem Sohn, längst erwachsen und woanders wohnhaft.

Die ersten Jahre bleibt alles beim Alten - im wahrsten Sinne des Worts *g* -, dann braucht der Sohn Geld und drängt den Vater, das Haus, das dieser allein bewohnt, zu veräußern, um sich sein Erbe auszahlen zu lassen, er will auch seinen Anteil am Geldvermögen. 

Wie würde das geregelt? Wie steht am Ende der Vater da? ich habe schon gegoogelt, aber so ganz durchschaue ich das nicht.

Steht dem Vater nicht auch ein Pflichtteil von der dem Sohn vermachten Haushälfte seiner Frau zu? Und die Hälfte des evtl. vorhandenen Geldvermögens seiner Ehefrau?

Kann der Sohn dafür, dass der Vater das Haus über Jahre hinweg bewohnt hat, eine finanzielle Entschädigung verlangen? Der Sohn  hat sich allerdings auch nicht an anfallenden Kosten für den Unterhalt des Hauses beteiligt.

Wenn der Vater das Haus verkauft, den Sohn auszahlt, dann kann er mit dem Rest des Erlöses doch tun, was er will, oder? Sich meinetwegen eine Eigentumswohnung kaufen, auf Kreuzfahrt gehen oder was weiß ich, ohne dass der Sohn da Ansprüche erheben kann?

Nehmen wir außerdem an, der Vater hat den Sohn seit dem Tod der Mutter bereits großzügig unterstüzt, Autos, finanzielle Zuwendungen etc. Werden diese Beträge vom Anteil des Sohnes abgezogen?

Wenn der Vater schon betagt ist, inwieweit muss er sich finanziell entblößen? Die Versorgung im Alter muss ja bedacht werden, erst recht, wenn der Sohn  finanziell nicht in der Lage ist, im Fall des Falles seinerseits den Vater zu unterstützen?

Würde mich interessieren, wie man diesen Fall aufdröseln kann :smile:

Gruß
Eva

PS
Die Ehefrau ist vor mehr als zehn Jahren verstorben. Ist der Erbanspuch vielleicht verjährt?

Die Ehefrau ist vor mehr als zehn Jahren verstorben. Ist der
Erbanspuch vielleicht verjährt?

Hi, der Erbanspruch ist nicht verjährt, das wäre er lediglich bei einem Pflichtteilsanspruch.
Die Beiden bilden eine Erbengemeinschaft http://dejure.org/gesetze/BGB/2032.html
Der Sohn kann die Auseinandersetzung verlangen: http://dejure.org/gesetze/BGB/2042.html
MfG ramses90

Danke! owT
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Nicht so schnell
Hallo,

es würde doch davon abhängen, ob - was man hier voraussetzen kann - ein Testament vorlag. Ohne Testament könnte ja nicht davon ausgegangen werden, dass der Sohn die eine Hälfte des Hauses zu 100% (=50% des Hauses) geerbt hat. Zudem wäre zu klären, wer mittlerweile in welchem Verhältnis als Grundbesitzer (incl.Gebäude) eingetragen ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil_%28Deutschl…

@newcallas:

  1. Lag ein Testament vor?
  2. Wie wurde das Vermögen (sofern es über die 50% am Haus/Grundstück hinausging)
    per Testament geteilt?
  3. Wer steht mittlerweile im Grundbuch als Eigentümer? Ggf. mit Verhältnisrate der Eigentümer.

Gruß
vdmaster

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@ vdmaster:

In unserem fiktiven Fall liegt ein Testament vor, den Anteil am Haus betreffend als handgeschriebener Zettel. Das Barvermögen der Ehefrau wurde je zu 50% Sohn und Ehemann hinterlassen. Was das Grundbuch angeht, nehmen wir den Fall an, das wie bei vielen Schlendrianen, gar nichts unternommen wurde und immer noch Frau und Ehemann verzeichnet sind.

Gruß,
Eva