Vater & sohn rechtliche trennung möglich?

hallo,

kann man sich von seinem biologischem Vater, rein rechtlich distanzieren bzw. befreien und geht somit getrennte Wege auch wenn man im biologischen Sinne verwandt ist?

habe gehört, dass man für etwaige pflegekosten oder ähnliches ranziehen könnte beim biologischen vater/mutter um die kosten zu tragen. selbst wenn man sein ganzes leben keinen kontakt zum jeweiligen elternteil hatte.

Danke für jedwede Antwort und Zeit!

hallo Neuling,
ich weiß nur, wie das in Bayern ist, da hättest du das Recht in dem von Dir beschriebenen Fall zum Jugendamt zu gehen und die Unterbringung in deiner Wohngruppe zu beantragen. Wenn du die entsprechenden Grundlagen dazu hättest könntest du anschließend in ein betreutes Wohnen Projekt kommen. Oder du lässt dich adoptieren. Dazu brauchst du aber ein Elternpaar, das bereit wäre dich zu adoptieren.
So oder so: geht mal zu deinem Jugendamt (gehört zum Landratsamt)
Viel Glück
Walter
hallo,

kann man sich von seinem biologischem Vater, rein rechtlich
distanzieren bzw. befreien und geht somit getrennte Wege auch
wenn man im biologischen Sinne verwandt ist?

habe gehört, dass man für etwaige pflegekosten oder ähnliches
ranziehen könnte beim biologischen vater/mutter um die kosten
zu tragen. selbst wenn man sein ganzes leben keinen kontakt
zum jeweiligen elternteil hatte.

Danke für jedwede Antwort und Zeit!

Hallo,
so einfach kann man das nicht beantworten, da es von vielen Faktoren abhängig ist, ob Du für Deine biologischen Eltern zur Zahlung herangezogen werden kannst.
Es kommt darauf an, ob die Vaterschaft anerkannt bzw amtlich festgestellt wurde. Wenn ein biologischer Vater nicht als solcher amtlich festgestellt wurde, sondern ein anderer die Vaterschaft anerkannt hat, so ist der biologische draußen.
Falls Du adoptiert wurdest, sieht es wieder anders aus.
Dann gelten die Adoptiveletern rechtlich als Deine Eltern. Die biologischen sind dann vor dem Gesetz nicht mehr Deine Eltern.
Leider kann ich Dir nicht mehr dazu sagen.
Gruß

Hallo,

ich bin zu diesem speziellen Thema zwar nicht unbedingt gut informiert. Ich denke aber, dass man sich nicht von einer Beteiligung an Pflegekosten freisprechen kann. Ein Kontakt zu dem betroffenen Elternteil ist wohl irrelevant.
Um sicher zu sein, würde ich beim zuständigen Versorgungsamt nachfragen.
Schönen Abend - Jacqueline

Hallo,
kann ich Dir nicht genau sagen, bei mir ist es ja so, dass ich nicht der biologische Vater bin. Er weiß, dass er es ist, will mit dem Kind aber nichts zu tun haben - es hat auch nie einen offiziellen Test gegeben. Er will das Kind - wenn es geboren ist - nie kennenlernen, ich will für das Kind keinen Unterhalt von ihm und er soll sich aus unserem Leben raushalten. Also besteht rein rechtlich meiner Meinung nach in meinem Fall keine nachweisbare Verbindung zwischen dem Erzeuger und dem Kind. Und da meines Wissens keine Vaterschaftstests vom Kind erzwungen werden können, wird das in meinem Fall wahrscheinlich nicht möglich sein.
Wie das genau in Deiner Situation ist, kann Dir sicher am besten ein Anwalt für Familienrecht erklären

hallo walter,

du hast die frage falsch verstanden. es geht darum, dass ICH mich von meinem Vater entfernen kann da wir in keinster weise kontakt haben. ich wurde von meiner mutter aufgezogen… mit meinem vater habe ich keinen kontakt. ich möchte aber auch nicht in 10 jahren oder früher sowie später meinen vater pflegen müssen nur aus der tatsache heraus, dass wir verwandt sind.

lg neuling.

Erkundige dich bei einem Anwalt. Bei mir und meinem Bruder war es ähnlich. Allerdings kümmerte sich mein Bruder darum und teilte mir nur mit, dass er sich darum gekümmert hat, dass wir spöter nichts für unseren Vater zahlen müßten.
Naja inzwischen verstarb er, bevor er „kosten“ verursachte… Aber es schien wohl möglich zu sein, sich quasi von einem Elternteil „scheiden“ zu lassen.

OK, da kann ich dir leider nicht helfen. Da musst du einen Juristen fragen.
Viel Glück

Leider kann ich diese Frage nicht beantworten