Vater starb vor 2 Jahren Erbausschlag wurde gemacht Oma starb später... Erbfolge ect

Vater starb vor 2 Jahren und Sohn machte einen Erbausschlag !!! Oma Starb nun vor kurzem was ist nun mit dem erbanteil (gesetzliche Reihenfolge ohne Testament).

Er hat noch 1 Schwester (eine Ehefrau Auch Erbausschlag) steht der Teil des Vaters nun der Ehefrau zu oder entfällt dieser wegen des Erbausschlages ??

Hi,

also ein Mann stirbt, alle außer der Ehefrau schlagen aus. Die Ehefrau erhält 100% des Erbes(angenommen sie hat angenommen). Nun ist dies ihr Eigentum.

Irgendwann später stirbt die Frau und nach gesetzlicher Erbfolge erben die beiden Kinder zu 50% was die Frau eben hinterlässt(angenommen beide Kinder nehmen an).

MFG

Hallo,

also etwas konfus ist diese Fragestellung schon.

Er hat noch 1 Schwester.
Wer,der Vater oder der Sohn?

Die Schwiegertochter(Ehefrau des Vater´s) ist in diesem Fall nicht erbberechtigt,

Berichtige doch bitte den Eintrag.

LG Bollfried

Hallo Safrael,

du magst in diesem Fall Recht haben,ob das dem Fragesteller hilft wage ich
zu bezweifeln,da es um den Tod der Oma und der daraus resultierenden Erbfolge geht.

LG Bollfried

PS:Etwas verwirrend ist die Anfrage schon.

Vater starb vor 2 Jahren und Sohn machte einen Erbausschlag
!!! Oma Starb nun vor kurzem was ist nun mit dem erbanteil
(gesetzliche Reihenfolge ohne Testament)…
Er hat noch 1 Schwester (eine Ehefrau Auch Erbausschlag)
steht der Teil des Vaters nun der Ehefrau zu oder entfällt
dieser wegen des Erbausschlages ?? .

Noch 'ne Lesart:
Die Schwester ist die des Vaters und somit Tochter der Oma.
In dem Fall erben diese Schwester und der Enkel je zur Hälfte Omas Nachlaß.
Die Ehefrau (= Schwiegertochter der Oma) erbt nicht, da nicht blutsverwandt.

Also ein bissel verständlicher mein Vater starb vor 2 Jahren bei ihm hab ich einen Erbausschlag gemacht. Seine Mutter (meine oma ist vor einem Monat gestorben) .
Meine Mutter hat bei meinem Vater auch einen Erbausschlag gemacht !
Ich hab noch eine Tante (seine Schwester). wie ist nun die gesetz. Reihenfolge

Hallo!

Erbausschlagung hat hier nichts mehr zu sagen. Galt nur für den einen Erbfall Vater.

Oma verstirbt, es gibt 2 Kinder, eine Tochter(Tante) und einen bereits verstorbenen Sohn(Vater).
Also erben die Tochter(Tante) 1/2 und für den Sohn des Nachkomme, also der Enkel 1/2.

Ganz normal also.

MfG
duck313

Sodern deine Großmutter unverheirtatet bzw. verwitwet und ohne anderslautende Verfügung verstarb, erbst du den Anteil deines Vaters in Erbengemenschaft mit seiner Schwester und anderen (adoptierten) Abkömmlingen der Oma.

G imager761