Mein Vater ist kürzlich verstorben und hat meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt. Wir sind 3 Kinder, eines davon enterbt. Welchen Anteil bekommen die Kinder jeweils? Meine Mutter beginnt Teile des Erbes an meinen Bruder zu verschenken. Gibt es hierzu eine Regelung?
Ich lebe im Ausland. Wie komme ich zu meinem Recht? Werde ich durch das Nachlassgericht ermittelt?
Hallo,
ein Kind enterbt? Heißt dieses auf dem Pflichtteil gesetzt? Oder war es erbunwürdig?Dein Vater hat Deine Mutter, als Alleinerbin eingesetzt, also kann diese mit Ihren Erbe verfügen wie Sie es wünscht. Erst nach Ihren Tode sind Sie der Erbe. Falls Sie aber nun ein ungutes Gefühl haben, können sie Ihr Pflichtteil einfordern, dieses beträgt ein 1/8 des gesamten Erbes. Biite aber daran denken, das dieser Anspruch nach Kenntnis des Todes Ihres Vaters 3 Jahre besteht.