Vater verkauft Wohnung nach Tod der Mutter, Bruder und ich sollen auf unseren Anteil verzichten!

Hallo,
heute ist ein Entwurf von einem Notar gekommen, in dem es um den Verkauf einer Immobilie geht, welche nach dem Tod meiner Mutter erblichbedingt auch mir u meinem Bruder zusteht.

Allerdings bin ich bei der Summe aus den Socken gefallen. Vorallem habe ich selber Schulden und würde das Geld gut gebrauchen können.

Mir stellt sich nun die Frage, wie sowas eigentl. hätte ablaufen sollen? Soll ich einfach, weil er mein Vater ist, auf meinen Anteil verzichten? Wie regelt man sowas im Normalfall?

Mein Vater selber hat uns darauf aufmerksam gemacht, aber nie von iwelchem Geld geredet. Er selber hat mit seiner neuen Frau schon eine neue Whg. gekauft und benötigt das Geld (nun drigend u zeitnah) für den neuen Kredit.

Wo könnte ich mich hierzu beraten lassen?

Ich meine, ich habe keinen Streit mit meinem Vater, er hat selber schon die Lebensversicherung von meiner Mutter gehabt u eine weitere (allerdings nicht wertvolle) Immobilie in Polen verkauft. Aber hätte er nicht auf meinen Bruder und mich zukommen sollen und uns iwie entlohnen sollen?

Vielen Dank schonmal, bin über jeden Ratschlag dankbar.

Gruß,
Paul

Worüber bist Du aus den Socken gefallen?
Wenn die Immobilie z.B.: 100.000€ Wert ist, und Dir z.B. 1/4 zusteht, dann werden im Vertrag entweder 25.000 an Dich stehen oder dass Du auf einen Teil davon verzichtest und z.B. nur 10.000 an Dich gehen.

Oder bist Du überrascht, dass das Haus zu billig weggeht?

Wenn Du verzichten sollst, dann will Dein Vater was von Dir. Wenn er nicht auf Dich zukommt, suche bald das Gespräch aber lege Deine Sichtweise dar und entscheide in Ruhe (nichts versprechen, was Du bereuen könntest, zumindest zwei Nächte drüber schlafen)

Und wenn Du Dich über den Tisch gezogen fühlst … Bis zur Unterschrift ist NICHTS endgültig.

Also in dem Entwurf geht es um den kompletten Verzicht, ohne Auszahlung. Er hat uns zwar darum gebeten, aber nie davon geredet, dass wir was abbekommen.
Ich will mit ihm darüber reden, das wir allerdings sehr schwer werden. Vorallem, weil er selber nie davon geredet hat, die neue Wohnung aber schon gekauft ist und der Käufer wohl auch schon wartet. Zudem ist die zu verkaufende Wohnung für meinen Vater allgemein zu groß u bezügl. Nebenkosten zu teuer. Außerdem ist er (soll nicht beledigend wirken) bei solchen Angelegenheiten komplett überfordert und versteht sowieso nicht, was genau in dem Entwurf steht. Ich sollte ihn heute nach Erhalt des Entwurfs anrufen und gewisse Sache erklären.

Ich würde gerne wissen, ob ich einfach so darauf verzichten soll, weil er eben das Geld braucht und mein Vater ist?

Und wo ich dazu Beratung erhalte? Also bei einem Rechtsanwalt direkt?

Nein!
Auf keinen Fall, vielmehr solltest Du zu einer ureigenen Entscheidung kommen, ob Du dazu bereit bist oder nicht.
Müssen tust Du hier gar nichts.
So eine Geschichte würde in 10 verschiedenen Familien sicherlich auf mindestens 5 verschiedene Weisen ablaufen, basierend auf den Entscheidungen der einzelnen Familienmitglieder.

Eine anwaltliche Beratung ist viel günstiger, als manche meinen und nachdem es hier um eine wichtige Entscheidung geht, solltest Du Dich tatsächlich beraten lassen.
Das Ganze ist so komplex. menschlich vor allem, das gilt es abzuwägen und das kannst Du nur, wenn Du Deine Rechte kennst und auch auf Dinge aufmerksam gemacht wirst, an die Du noch gar nicht gedacht hast. (Beispiel: Was geschieht mit der Wohnung, sollte Dein Vater vor seiner neuen Frau sterben, erbt sie die dann? Und so weiter…)

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In Ordnung, das war auch mein erster Gedanke. Dann informiere ich mich mal, was so eine anwaltliche Beratung kostet und versuche zeitnah einen Termin zu machen.

Vielen Dank an beide.

Kostet um die 180 - 200€. Und geh zum Grundbuchamt und lass Dir einen Ausdruck der Immobile/Wohnung geben wer da als Eigentümer drin steht.
Kann sein, dass beide Eltern zu je 1/2 drin stehen, dann würde der Vater bei der gesetzlichen Erbfolge von Mutters Anteli 1/2 und die beiden Kinder je 1/4 erben. ramses90

Hallo,
wenn der Verkaufspreis an die Kinder mit aufgeteilt wird, geht dem Vater nichst verloren, wenn man sich auf einen Kredit der Kinder an den Vater einigt, oder an ein Miteigentum an der neuen Wohnung.
Andersrum bei Forderung auf Verzicht kann sich alles Monate bis Jahre hinziehen, was den Vater finanziell bedraengt.
Einigung erscheint wichtig fuer beide Seiten.

Was ist mit Deinem Bruder? Er kennt die Situation am Besten und ihr solltet Euch zumindest darüber austauschen.

Ein Kredit, wie von @Helmut_Taunus schon angesprochen, gerne zinslos und Stundung, wäre vielleicht eine saubere Sache, da sie Erbe und und neue Wohnung trennt.

Ein häufiges Problem ist hier, dass (um des Familienfriedens Willen) nicht darüber gesprochen wird, und sich jeder ausrechnet, wieviel vom Kuchen ihm „offensichtlich“ zustehen.
Nur leider verrechnet man sich oft dabei und rechnet offene Wunden (den Schmuck von Mutter, die golden Uhr vom Vater) mit ein. Wenn man das viele Jahre schon durchgespielt ("dann verkaufe ich Alles und ziehe dorthin) ist man regelrecht angepisst, wenn es abweichende Ansichten gibt.

Im Kleinen bei vielen Fahrten zu beobachten, wo man zu Anfangs alles in einen Topf schmeißt, und am Ende jeder zusieht, wie er seinen Anteil auch wieder raus bekommt.

Im großen halt wenn die Eltern (oder eine) Tot ist und ein Schlussstrich gezogen wird.

Hallo,

Das bedeutet was?
Bist Du Miteigentümer oder nicht? Wenn nicht, woher leitest Du das ab, was Du für Dein Recht hältst?
(Das kann schon der erste große Knackpunkt sein.)

Im Normalfall bekommt jeder den Anteil am Erlös, der ihm zusteht. Was steht Dir zu (siehe oben)?

Erstmal sein Problem.

Ich würde Kontakt mit diesem Notar aufnehmen und fragen was da genau los ist. Der Notar soll Dir alles erklären, was Du nicht verstehst.
Das sollte Dich erstmal nichts kosten. Danach kannst Du weitersehen.

Gruß
Jörg Zabel

Es ist doch durch das Erbrecht geklärt. Mein Vater und meine Mutter sind als Eigentümer eingetragen, somit gehen von der Hälfte meiner Mutter je 1/4 an mich und meinen Bruder. Sollte ich falsch liegen, wird mir der auf Erbrecht spezialisierte Anwalt das schon richtig erklären.

Das klingt eigentl. auch nach ner guten Alternative. Werde ich nach dem Aufstehen gleich machen.

Das mit dem Kredit klingt ganz gut, danke für diesen Tipp. So bekomme ich erstmal mein Geld und kann meine Schulden tilgen und es sollte noch ein Teil übrig bleiben, den mein Vater als Kredit von mir (und evtl. von meinem Bruder) haben kann.

Nein, leider ist mein Bruder gar nicht informiert und ein Austausch ist gar nicht möglich, da dieser keinen Kontakt pflegt und wünscht und überhaupt (wieder nicht böse gemeint) keinen Kopf für sowas hat. Als ‚großer‘ Bruder werde ich versuchen, mir ein genaues Bild von der Sache und Situation zu machen und ihm dann alles nahebringen.

Habe bereits einen Anwalt (spezialisiert auf Erbrecht) kontaktiert.
Die genannte Summe ist mir auch schon bei der Recherche im Internet aufgefallen.
Und das Grundbuchamt kann ich mir wohl sparen, da ich sicher weiß, dass beide zu je 1/2 als Eigentümer vermerkt sind.

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Nochmal vielen Dank euch allen für die tollen und hilfreichen Kommentare.

Hallo,

Stehst Du im Grundbuch? Das wäre das Ergebnis von dem, was Du oben schreibst. Wenn ja, dann ist erstmal Alles gut. Denn dann kommen „sie“ erstmal nicht an Dir vorbei.
Wenn nein, dann bitte ich Dich um eine Erklärung warum nicht, denn das wäre nicht ganz so gut.

Gruß
Jörg Zabel

Ja, mein Bruder und ich sind dort vermerkt. Daher hat mir der Notar gestern auch den Entwurf eines Verzichts zukommen lassen, sprich ich und mein Bruder sollen auf unseren Anteil verzichten, damit mein Vater dann die Wohnung verkaufen kann.