Vater verstorben - Lebensgefährtin Alleinerbin

Hallo rundum,

angenommen, der Vater ist verstorben. Er lebte seit 30 J. mit einer Lebensgefährtin, die auch Kontovollmacht hat/te und die er zudem als „Alleinerbin“ eingesetzt hat. Im angenommenen Fall hat diese wiederum hat eine Stieftochter, der sie stets in großem Maße Geldgeschenke machte. Dazu wurde auch Geld vom Konto des genannten Erblassers benutzt. Da dieser jahrelang bettlägerig war, dürfte er über die Aktivitäten seiner Lebensgefährtin nur unzureichend bis garnicht informiert gewesen sein. – Es gibt nun in diesem konstruierten Fall aber auch sechs leibliche, lebende Kinder, die ihren Pflichtteil am Erbe einfordern wollen und werden.

Inwieweit ist die sog. Alleinerbin auskunftspflichtig über die Verwendung der Gelder vom Konto des Erblassers in der Vergangenheit?

Sollten Schenkung vom Konto des Erblassers von der Inhaberin der Kontovollmacht getätigt worden sein, inwieweit können diese zurückgefordert werden? Falls diese zurückgefordert werden können, dann für welchen Zeitraum?

Vielen Dank schon im Voraus für die Antworten.

Hi,

angenommen, der Vater ist verstorben. Er lebte seit 30 J. mit
einer Lebensgefährtin, die auch Kontovollmacht hat/te und die
er zudem als „Alleinerbin“ eingesetzt hat. Im angenommenen
Fall hat diese wiederum hat eine Stieftochter, der sie stets
in großem Maße Geldgeschenke machte. Dazu wurde auch Geld vom
Konto des genannten Erblassers benutzt.

das kommt darauf an, wie hoch die Geldgeschenke waren. Bei niedrigen Beträgen ist wohl nichts zu machen, nur wenn es höhere Beträge sind.

Da dieser jahrelang

bettlägerig war, dürfte er über die Aktivitäten seiner
Lebensgefährtin nur unzureichend bis garnicht informiert
gewesen sein.

Ist das eine Annahme oder weiß man das?

Inwieweit ist die sog. Alleinerbin auskunftspflichtig über die
Verwendung der Gelder vom Konto des Erblassers in der
Vergangenheit?

Stand denn der Verstorbene unter Betreuung (Vermögensvorsorge? Wenn nicht, durfte er mit seinem Geld machen, was er wollte.

Sollten Schenkung vom Konto des Erblassers von der Inhaberin
der Kontovollmacht getätigt worden sein, inwieweit können
diese zurückgefordert werden? Falls diese zurückgefordert
werden können, dann für welchen Zeitraum?

Zurückgefordert? Gar nicht, geschenkt ist geschenkt. Allerdings können Schenkungen Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen, sofern sie innerhalb der letzten 10 Jahre gemacht wurden. Nach dem neuen Erbrecht werden allerdings pro Jahr 10% abgezogen:

Eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall wird voll in die Berechnung einbezogen, im zweiten Jahr jedoch nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw. berücksichtigt.

Berücksichtigt werden zudem auch Pflegeleistungen, die die Alleinerbin im geschilderten Fall wohl gemacht haben wird. Am besten wäre eine Beratung bei einem Anwalt.

Gruß
Tina