Vater verstorben

Meine3 Geschwister haben das Erbe ausgeschlagen,außer Ich.
Jezt folgendes mein Bruder hat ohne uns was zu sagen von sich aus alles geregelt.Beerdigung und schriftverkehr.
Jezt möchte er von jedem seinen Anteil ,was Ich ja auch verstehe.
Er weiß jezt aber nicht das Ich das Erbe angenommen habe,weil das war viel später und Er hat sich ja um alles gekümmert.
MußIch jetzt rückwirkend seine Kosten übernehmen oder kann er verlangen das die Kosten trozdem durch vier geteilt werden?
Oder muß er sich nur an mich wenden.

Eine genaue Antwort wäre Toll

Viele Grüße Simone

Grds. fallen die Beerdigungskosten dem Nachlass des Verstorbenen zur Last. Dein Bruder konnte diese Erbfallverbindlichkeit also dem Vermögendes Vaters entnehmen und beleghaft verwenden oder , vorgestreckt, von dir als Erben nunmehr vollständig ersetzt verlangen.

Gleiches gilt für Verauslagung laufender Verpflichtungen (Mietvertrag, Abrechnung des Pflegeheims, Entrümpelung, Zeitungsabo, Telefonrechnung) sowie Schulden des Toten.

G imager761

Auch ohne Guten Tag!

Eine genaue Antwort wäre Toll

Die darf dir hier niemand geben, denn du hast diesen Link mit „Ja“ angeklickt und trotzdem dagegen verstoßen. Deshalb darf dir niemand antworten und dein Artikel wird gesperrt werden.

Gruß, Noi