Mein Vater hat bei mir aufgeräumt und einen vermeindlich leeren Handykarton in den Müll geworfen. Darin befand sich eine von mir bisher ungenutzte Simkarte. Diese wurde von jemandem aus dem Hausmüll entwendet und es wurden hunderte von Telefonate geführt. Kosten ca.900€. Erst bei der ersten Abbuchung von meinem Konto wurde ich auf den Sachverhalt aufmerksam und sitze nun auf einer Rechnung die ich nicht verursacht habe. Die Haftpflichtversicherung meines Vaters lehnt den Sachverhalt ab mit der Begründung: Abhandenkommen von Sachen sei nicht versichert. Wie kann ich dagegen Wiederspruch einlegen? Er hat schließlich fahrlässig gehandelt und den Karton ohne zu prüfen ob doch noch etwas darin enthalten ist einfach weggeschmißen. Ich bin ratlos, auch das Mobilfunkunternehmen zeigt keinerlei Kullanz. Weiß jemand Hilfe??
Selten so ein Schwachfug gelesen!
verursacht habe. Die Haftpflichtversicherung meines Vaters lehnt den Sachverhalt ab
Berechtigterweise.
von Sachen sei nicht versichert. Wie kann ich dagegen Wiederspruch einlegen?
Gar nicht.
Er hat schließlich fahrlässig gehandelt
Wenn er haftbar zu machen ist, ist er das auch ohne Versicherungsschutz. Daher spielt es keine Rolle, was die Versicherung sagt. Also: Vater haftbar machen, wenn er zahlen muß, soll er zusehen, wie er die Versicherung einbindet.
Ich bin ratlos, auch das Mobilfunkunternehmen zeigt keinerlei Kullanz.
Berechtigterweise.
Hi
Mein Vater hat bei mir aufgeräumt und einen vermeindlich
leeren Handykarton in den Müll geworfen. Darin befand sich
eine von mir bisher ungenutzte Simkarte. Diese wurde von
jemandem aus dem Hausmüll entwendet und es wurden hunderte von
Telefonate geführt.
Wenn es denn eine ungenutzte SIM-Karte war, die anscheinend nicht zu einem Prepaid-Tarif gehörte frage ich mich wie der „Täter“ an die PIN gelangte…
Kosten ca.900€. Erst bei der ersten
Abbuchung von meinem Konto wurde ich auf den Sachverhalt
aufmerksam und sitze nun auf einer Rechnung die ich nicht
verursacht habe. Die Haftpflichtversicherung meines Vaters
lehnt den Sachverhalt ab mit der Begründung: Abhandenkommen
von Sachen sei nicht versichert.
Wenn so viel telefoniert wurde und es schon eine Rechnung gibt dann hat der Provider die Verbindungsdaten gespeichert. Wenn man die hat kann man ja, vielleicht auch mit Hilfe eines Rechtanwalts, Ermittlungen veranlassen. Der „Täter“ wird ja nicht mit irgendjemandem für 900€ telefoniert haben, vielleicht gibt es da einen Bezug…
Wie kann ich dagegen
Wiederspruch einlegen? Er hat schließlich fahrlässig gehandelt
und den Karton ohne zu prüfen ob doch noch etwas darin
enthalten ist einfach weggeschmißen. Ich bin ratlos, auch das
Mobilfunkunternehmen zeigt keinerlei Kullanz. Weiß jemand
Hilfe??
Das ist eine so abstrakte Geschichte das ich nicht glaube das sich irgend jemand mit dem Schaden beschäftigt der daraus entstanden ist. Wenn das wahr ist werd ich Krankenschwester )
Viele Grüße
Zahao
Ergänzend zu den Antworten von Zahao,
vermisse ich noch die Anzeige bei der Polizei,
wegen unberechtigter Benutzung der Sim-Karte.
Gruß Merger
Hallo,
Wenn es denn eine ungenutzte SIM-Karte war, die anscheinend
nicht zu einem Prepaid-Tarif gehörte frage ich mich wie der
„Täter“ an die PIN gelangte…
Die war dann sicher auch in dem Karton und damit dürfte jegliche Versicherung aus der Haftung sein.
Zusätzlich zur Anzeige wegen der Nutzung vermisse ich die Anzeige wegen Diebstahls.
Cu Rene
Hallo,
eine Versicherung, die hier hilft, gibt es nicht.
Zur Polizei, Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Die werden aber nicht viel unternehmen.
Und der Mobilfunkbetreiber soll die Verbindungsdaten rausrücken, muss er tun, denn er meint ja, Du habest telefoniert. Und über die Gesprächspartner kann man dann an den Verwender rankommen.
Viel Glück dabei
Barmer
Selten so ein Schwachfug gelesen!
ja, von dir - ein üblicher „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal …“-Beitrag!
Was bitte schön ist daran so unwahrscheinlich, Eltern, die ihren Kindern wenn sie mal nicht da sind kleine „Gefallen“ tun oder Mobilfunkanbieter, die gern Karten ins Volk werfen „Zwei Karten für eine“, wovon man die zweite gar nicht braucht, weil sie nichts kostet und das Handy bei dem Angebot so toll war, liegt sie halt unscheinbar aber aktiviert im Schrank - natürlich im Originalumschlag mit PIN- und PUK-Blättern - vielleicht braucht man sie ja doch mal.
Und der Mobilfunkbetreiber soll die Verbindungsdaten
rausrücken, muss er tun, denn er meint ja, Du habest
telefoniert. Und über die Gesprächspartner kann man dann an
den Verwender rankommen.
Hallo,
Muss er nicht, wenn im Vertrag „sofortige Löschung der Verbindungsdaten“ angekreuzt wurde bzw. der sofortigen Löschung nicht widersprochen wurde.
Wie man es dreht und wendet, da wird wohl der Vater verantwortlich sein, wenn er nicht vorher mit der Aufräumaktion beauftragt wurde.
Schönen Abend
Troll - owT
nix