ich habe da mal eine Frage bezüglich der Schulden des Vaters. Sagen wir mal er hat sehr viele Schulden und eine Gehaltspfändung am laufen. Er möchte sich jetzt bei seiner Tochter anmelden und dort wohnen. Wird dann der Gerichtsvollzieher - oder wie man die nennt - kommen und die Sachen (Fernseher; Computer; usw.) einziehen dürfen, oder nicht? Weil alles was in der Wohnung ist gehört der Tochter.
Der Gerichtsvollzieher darf das Eigentum des Schuldners pfänden.
Wenn die Einrichtungsgegenstände, z.B. der 20kg Goldbarren auf der Couch, der Tochter gehören, dann dürfen diese selbstverständlich nicht gepfändet werden.
Wäre ja noch schöner wenn ich die Schulden eines anderen Zahlen müsste.
(Ausgenommen Bürgschaft und Erbschaft aber das ist was gaaanz anderes.)
Der Gerichtsvollzieher darf das Eigentum des Schuldners
pfänden.
Wenn die Einrichtungsgegenstände, z.B. der 20kg Goldbarren auf
der Couch, der Tochter gehören, dann dürfen diese
selbstverständlich nicht gepfändet werden.
Da ist man mal ein Stündchen mit dem Hund draußen, und schon ändern sie die ZPO. Und dann auch noch so diametral, unglaublich.
Ich kann ja mal erzählen, wie es früher war, also bis heute mittag: Der Gerichtsvollzieher darf und soll alles pfänden, was sich im Gewahrsam des Schuldners befindet. Wenn der Schuldner behauptet, der Goldbarren gehöre ihm gar nicht, dann darf der Gerichtsvollzieher nicht in eine rechtliche Prüfung einsteigen. Vielmehr hat die Tochter dann Gelegenheit, Ihr Recht durchzusetzen.
Aber wie gesagt: Das Prinzip hat sich offensichtlich „selbstverständlich“ im Laufe des heutigen Tages ins Gegenteil verkehrt. Dann können auch alle Gerichtsvollzieher direkt in den Innendienst versetzt werden. Wenn man nichts pfänden darf, dessen Eigentum der Schuldner bestreitet, ist die Pfänderei ja witzlos.
Also ich glaube da würde man sich sehr ärgern wenn plötzlich
der Fernseher verschwindet, obwohl es nicht dem Schuldner
gehört!
Das kann schon sein. Man hat ja Gelegenheit, das Eigentum dann nachzuweisen und das Ding zurück zu holen.
Btw., da würden sich die Gläubiger aber sehr ärgern, wenn dem Schuldner ganz plötzlich nichts mehr gehört.
Gruß
loderunner (ianal)
Der Gerichtsvollzieher darf das Eigentum des Schuldners
pfänden.
Wenn die Einrichtungsgegenstände, z.B. der 20kg Goldbarren auf
der Couch, der Tochter gehören, dann dürfen diese
selbstverständlich nicht gepfändet werden.
bei renitenten Schuldner kommt es durchaus vor, dass der GV sich den Zugang in die Wohnung durch die Hilfe eines Schlossers verschaffen lässt. Und dann wird erst Mal alles mitgenommen, was einen Wert darstellt. Der Regelfall ist natürlich, dass der Schuldner behauptet, das wäre alles Eigentum Dritter. Dumm nur, dass er das belegen muss. Die Behauptung reicht eben nicht.
Jeder, dessen Eigentum versehentlich gepfändet wurde, kennt den Kampf sein Eigentum zurück zu bekommen.
ich möchte hier ein Missverständnis aufklären. Ich habe niemals behauptet, das nichts mitgenommen wird.
Ich habe gesagt, dass das Eigentum der Tochter nicht gepfändet werden darf. Wenn also Eigentum der Tochter mitgenommen werden sollte kann diese einfach nachweisen, dass es ihr gehört und es wieder mit nach hause nehmen. Die Gegenstände wurden dann nicht gepfändet.
Das Eigentum einer Person kann nicht zur Begleichung der Schulden Dritter gepfändet werden.
Okay, jetzt mal ohne jede Ironie: Nein, es ist genau umgekehrt. Was der Gerichtsvollzieher in der Wohnung des Schuldners findet, das darf er auch pfänden.
ich möchte hier ein Missverständnis aufklären. Ich habe niemals behauptet, das nichts mitgenommen wird. Ich habe gesagt, dass das Eigentum der Tochter nicht gepfändet werden darf.
gerade noch mal so eben zurück gerudert
Wenn also Eigentum der Tochter mitgenommen werden sollte kann diese einfach nachweisen, dass es ihr gehört und es wieder mit nach hause nehmen
Gerade mit dem „ Nachweis “ ist es eben nicht immer so einfach. In der Theorie mag sich das ja leicht anhören, doch in der Praxis kann es da schon zu größeren Problemen kommen.
Man stelle sich nur mal folgende Situation vor:
Die Tochter hat das Rauchen aufgehört. Das dadurch gesparte Geld (z.B. 5,00 €) steckt sie täglich in ein Sparschwein. Nach 18 Monaten befinden sich in dem Sparschwein über 2700 €.
Nun tritt der Fall ein dass ein Gerichtsvollzieher dieses Sparschwein entdeckt, dem Vater zuordnet (da in dessen Gewahrsam) und deshalb das Sparschwein pfändet. Nun dürfte es die Tochter sehr schwer haben nachzuweisen dass dieses Sparschwein (und der Inhalt) nicht dem Vater, sondern ihr gehört.
in der Realität wird das wohl so aussehen, dass der Vater ein eigenes Zimmer erhält. Was in seinem Zimmer ist kann man dann wohl ihm zuordnen, und alles andere in der gesamten Wohnung kann man dann der Tochter zuordnen.
Also wenn die Spardose im Zimmer des Vaters ist gebe ich Dir Recht.
Wenn die Spardose im Schlafzimmer oder Wohnzimmer der Tochter steht widerspreche ich Dir.