Vater will wissen was Tochter nach Abi macht

Mein Exmann ist Beamter unsere gemeinsame Tochter macht gearade ihr Abi. Jetzt sagt er sein Arbeitgeber muss bis Ende Mai wissen was sie danach macht.Wozu soll das gut sein? Hat das etwas mit seinen Bezügen zu tun? Oder will nur er es wissen weil er noch Unterhalt bezahlt. Da die Tochter und auch ich keinen Kontakt mit ihm haben wollen wir auch nicht sofort antworten. Er hat sich wenig um sie gekümmert. Wer kann dazu etwas sagen?

Hi,
natürlich inetressiert es ausschließlich Deinen Mann, es sei denn der Arbeitgeber sucht einen Azubi.:wink:

Sollte nähmlich Deine Tochter arbeiten gehen, entfällt die Unterhaltspflicht bei eigenem Einkommen.
Gruß Rainer

Meiner Ansicht nach sollten Sie dem Vater mitteilen, was die Tochter nach dem Abi macht. Was spricht dagegen. Er wird es vermutlich für die Bezüge brauchen für den Familienzuschlag Kinder oder so. Da er doch wohl pünktlich seinen Unterhalt zahlt, sollten Sie fair sein. Es könnte ja auch sein, dass er den Unterhalt sperrt, wenn er nichts über die Tätigkeit seiner Tochter nach dem Abi erfährt. Gut wäre es wenn sie nach dem Abi etwas macht, das den Unterhalt rechtfertigt, Studium oder so. Falls sie eigenes Geld verdient, kann er den Unterhalt vielleicht entsprechend kürzen. Verheimlichen können Sie das meiner Ansicht nach nicht. Ich verstehe sehr gut, dass Sie enttäuscht von dem Vater sind, wenn er außer der Unterhaltszahlung sich wenig um die Tochter gekümmert hat. Aber Unterhalt zahlen ist - leider - immer noch mehr als viele andere Väter leisten. Viel Glück!

Hallo,

denkbar sind verschiedene Gründe:

  • Prüfung, ob für die Tochter noch ein Beihilfeanspruch bei Krankheit besteht (evtl. verringert sich der Beihilfeanspruch des Vaters bei Schulende der Tochter)

  • evtl. Wegfall einer Kinderzulage bzw. Verringerung eines Ortszuschlages für Beamte

Ggf. geht es auch um den Kindergeldanspruch. Bei Beamten erfolgt die Zahlung durch den Arbeitgeber. Oder um den Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte. Vermutlich wird er zukünftig auch regelmäßig Auskünfte über die Verdiensthöhe benötigen (Ausbildungsvergütung, Studentenjobs etc.).

Ich persönlich halte nichts von einer „Verzögerungstaktik“. Wenn die Tochter demnächst ggf. Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld etc. beantragt, wird sie auf die „Auskunftsfreudigkeit“ des Vaters angewiesen sein.

Falls der Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht (z.B. doppelter Kindergeldbezug durch Vater UND Mutter)), kann man in den Brief auch einen Hinweis auf das Aktenzeichen derr Familienkasse aufnehmen.

Gruß

RHW

Hallo,
wie alt ist die Tochter?
Ihre Tochter ist auskunftspflichtig bzw.Sie.
sobald sie 18 Jahre ist,sind beide Eltern barunterhaltspflichtig,das heißt, Sie müssen für den Unterhalt der Tochter genauso aufkommen, diesen kann man aber mit Unterkunft und Verpflegung verrechnen.

lisa

Ich will das auch nicht verschweigen. Ich bin die letzte die keine Auskunft gibt.Das wird hier leider oft missverstanden.Ich wollte nur wissen wozu er die Info braucht. Ausserdem hat sie das Abi noch nicht bestanden, deswegen denke ich was soll seine Frage.Ich habe vor einem Jahr auch nicht bei ihm angefragt was er in 4-5- Monaten verdient. Der Unterhaltszahler darf soetwas und ich als Mutter muss mich stets fügen. Nee, mach ich nicht mehr. Das wollte ich jetzt mal sagen. Nix für ungut und danke für die Antwort.

Hallo,
im Beamtenrecht kenne ich mich nicht aus, aber
es wundert mich doch sehr, dass ein Arbeitgeber
wissen will, was das Kind eines Arbeitnehmers nach
dem Abi macht. Ich möchte Ihren Mann ja nicht schlecht
machen und ihm auch nichts böses unterstellen, aber für mich hört sich das doch sehr nach Unterhaltskürzung an. Obwohl das nicht so einfach geht. Zum einen muss Ihre Tochter ersteinmal eine Ausbildung absolvieren. Dabei spielt es keine Rolle ob sie studiert oder eine Ausbildung anfängt. Solange bis die Ausbildung abgeschlossen ist muss er zahlen. Möchte er den Unterhalt kürzen, so muss er das vom Familiengericht entscheiden lassen. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Kürzt Ihr Exmann den Unterhalt, muss Ihre Tochter den Vater verklagen, da sie Volljährig ist.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Tochter alles Gute.

Hallo holzwurm123,
den Arbeitgeber ihres Exmannes hat es nicht zu interessieren was Ihre gemeinsame Tochter nach dem Abi macht. Es interessiert Ihren Exmann wohl selbst, da der Unterhaltsanspruch der volljährigen Tochter weiterhin bestehen bleibt, sofern sie kein eigenes Einkommen bezieht und z. B. ein Studium anfängt. Ferner spielt es eine Rolle ob die Tochter während des Studiums zuhause wohnt oder eine eigene Wohnung bezieht. Danach berechnet sich nämlich der Unterhaltsanspruch der Tochter.
Ein bereits begonnenes Studium der Tochter darf allerdings nicht ohne Weiteres gewechselt werden, sonst erlischt der Unterhaltsanspruch. Ausserdem erlischt der Unterhaltsanspruch bei Verzögerung des Studiums. Beispielsweise wenn die Tochter sich plötzlich entschliessen sollte ein Jahr ins Ausland zu gehen um etwas ganz anderes zu machen, was nichts mit dem begonnenen Studium zu tun hat.
Alles Gute

Wahrscheinlich spielt beides eine Rolle. Der Arbeitgeber wird wissen wollen, was mit Kindergeld usw. ist und der Vater will „natürlich“ wissen, ob seine Tochter demnächst Geld verdient bzw. ob er noch unterhaltspflichtig ist.

Sorry, da weis ich jetzt nix zu.

Ich würde den Arbeitgeber fragen warum er das wissen will.
So kann ich das auch nicht beantworten,das wäre nur raten.

hallo.mein sohn hat auch im sommer abi,da er am 1.8.eine ausbildung anfängt muss mein exmann nicht mehr für ihn bezahlen,es geht sicher um unterhalt deshalb will man sicher wissen was die tochter nach ihren abi macht

Hallo,

sicherlich darf der Vater wissen, was die Tochter in Zukunft machen wird. Er muss ja auch seine Lebensplanung anhand seiner Unterhaltsverpflichtungen einhalten.

Außerdem: Auch die Mutter muss ab Volljährigkeit Unterhalt bezahlen, da sie - nicht wie in der Minderjährigenzeit - ihren Unterhalt in der Betreuung leistet.

Sollte sie nicht leistungsfähig sein, darf der Vater im Übrigen ab Volljährigkeit das GANZE Kindergeld abziehen.

Persönlich finde ich es befremdlich, wenn ein Vater nur beim Geld der Vater sein darf. Ich hätte da meinen Stolz. Wenn ich mit ihm nix zu tun haben will, will ich auch sein Geld nicht. Aber wie schon gesagt, habe ich ja vielleicht persönlich andere Wertvorstellungen und einen anderen Stolz.

Gruß

Sorry weiß ich leider nicht warum will er das wissen, ich glaube nicht das es für Ihn interessant wäre