meine schwester und ich haben letztes jahr unseren pflichtteil beantragt aber nie bekommen da der vater sich strickt geweigert hat,nun ist er verstorben und da wir 4 kinder sind ist meine frage,sind wir noch erbberechtigt weil wir unseren pflichtteil nie bekommen haben? unsere mutti vertsarb 2008 und sie hatten ein berliner testament…
Durch den Tod geht Ihr Anspruch nicht verloren, da die Geldschuld auf die Erben des Vaters übergeht. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass diese Erben die Verjährungseinrede geltend machen können (3-Jahresfrist). Wenn Sie selbst zu den Miterben zählen, dann stehen Ihre Chancen besser da. Die Ansprüche müssen Sie untereinander ausgleichen.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
Hallo Herr Gintermann.
meine schwester und ich haben durch einen anwalt die dreijahresfrist verlaengern lassen…in dem berliner testament meiner eltern steht das wenn einer der abkoemmlinge seinen pflichtteil einreicht er vom gesamterbe ausgeschlossen wird…da wir aber unsern pflichtteil der mutter nicht bekommen haben und noch kein urteil darueber gefaellt wurde sagt man uns nun seien wir trotzdem vom erbe ausgeschlossen…ist das richtig?
Mfg dilaria
Es kommt auf den Text des Testamentes an: Es ist zu unterscheiden zwischen dem Verlangen bzw. Beanspruchen und dem Erhalten des Pflichtteils. Oft wird bereits das Verlangen des Pf. genannt; dadurch reicht also bereits die Geltendmachung des Zahlungsanpsruchs für den Wegfall der Erbenstellung.
hallo herr gintermann,was muss ich als pflichtteilsnehmer für schulden übernehmen,und muss der anwalt der gegenpartei für den falsch errechnete pflichtteil haften? er hat sich um mehr als 2000 euro verrechnet…er hatte zuviel errechnet…ich weiß das ich für die bestattung und alles was zum zeitpunkt als unser vater starb an schulden da war mit aufkommen muss…nur hatte unser vater schulden in höhe von 37 000 euro plus die bestattung und einige andere kleine beträge komme ich auf 42 tausend euro das haus jedoch hat einen wert von 88 000 und wurde auch so verkauft…nur hat man ca.60 000 euro schulden angerechnet,es gibt bis heute keine detalierte aufstellung und man sagt mir ich soll mit alles selber holen…ist das alles rechtens und wie würde mein pflichtteil errechnet bei 4 personen 2pflichtteilnehmer und 2 erben…was muss ich zahlen und was müssen die erben zahlen…ich bitte sie mir schnell zu antworten bin völlig fertig mit den nerven…ganz lieben dank im vorraus…
Eine Anwaltshaftung besteht nur gegenüber dem Mandanten (Auftraggeber), also nicht gegenüber dem Gegner.-
Bei der Pflichtteilsberechnung werden alle Nachlaßschulden von den Nachlaßvermögenswerten (Verkehrswerten) abgezogen. Im Prozeß müssen die Schulden nachgewiesen werden. -
Beim Pflichtteil nach dem Vater beträgt er (bei 4 Kindern) ein Achtel pro Kind. Beim Pflichtteil nach der Mutter: ein Sechzehntel, wenn keine Gütertrennung galt.