Vater zahlt kein Unterhalt,Anspruch auf ALG II ?

Hallo Zusammen

ich habe schon seit längerer zeit einen Haufen Probleme meinen Lebensunterhalt zu finanzieren…

ich bin momentan Student, habe mich aber nach langem hin und her beurlauben lassen müssen da ich gesundheitlich nicht mehr länger in der lange war zu studieren.Ich habe nie bafög beantragt, da ich mein Studium im Grunde nie wirklich aufnehmen konnte,und mein Vater wollte mich deswegen nicht weiter durch Zahlung des Unterhalts unterstützen.mein aktuelles Einkommen besteht nur aus Halbweißen Rente und Kindergeld, aber davon lässt sich natürlich nicht mal meine miete wirklich zahlen, geschweige denn irgend etwas anderes!dieser Umstand verschlimmert natürlich meine gesundheitlichen Probleme ( schwere Depressionen,50 % anerkannter schwerbehinderten Status )da ich unter 25 bin, und mein Vater eigentlich noch Unterhaltszahlungspflichtig ist,werde ich natürlich von allen Sozialhilfen ausgenommen, und so fall ich halt durch alle Maschen…

Natürlich wurde mir klar gemacht das ich gegen ihn klagen könnte, und das ich dann egal ob ich Gewinn oder verliere auf jeden fall etwas Geld bekäme, aber leider bin ich ersten psychisch nicht in der Lage gegen ihn zu klage, und die familiären Auswirkungen wären riesig, da mein Vater sich aus der Familie Geld geliehen hatt um aus der Insolvenz zu kommen, und das dann irgendwie verloren gehen würde…

also, meine frage ist jetzt ob vlt irgend jemand eine Möglichkeit kennt wie ich etwas Hilfe bekommen kann,ohne klagen zu müssen,denn arbeiten kann ich natürlich zur zeit auch nicht…

ich habe irgendwo gelesen das ich evtl etwas aus ALG II bekommen könnte,deswegen beziehe ich mich auch in der Überschrift darauf, aber wichtig ist einfach nur das ich aus dem ewigen schulden machen raus komm, und so wieder etwas Luft bekomm!

Für jede Antwort bin ich dankbar

Allesmann

hallo,

du könntest Hartz4 beantragen…ABER die schreiben deine Eltern auch an, wegen Unterhalt, denn die sind beide unterhaltspflichtig, bis du eine Ausbildung zu ende gemacht hast.
Du mußt dich selber versichern,und auch Miete zahlen. Laß dich beim Amt beraten…

lisa

Hallo,
Sie können sich tatsächlich nur an das Arbeitsamt wenden, bzw. soziale oder kirchliche Einrichtungen kontaktieren. Wenn Sie psychisch tatsächlich so angeschlagen sind wie Sie es hier schildern, dann sollten Sie sich evtl. in eine psychiatrische Klinik einweisen, da Ihre Aussichten finanziell auf eigene Beine zu kommen wohl gleich Null sind. Da Sie die 5 jahre Mindesteinzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auch nicht haben, steht Ihnen nicht mal eine EU rente zu.
Hartz IV ist wohl dann die letzte Alternative.
Alles Gute

Du brauchst einen richtigen Plan! An die Uni/FH gehen ohne zu studieren bringt Dich nicht wirklich weiter. Besser ist eine nachhaltige Strategie, die Dich nicht nur kurzfristig über Wasser hält, sondern langfristig dafür sorgt, dass Du auf eigenen Füßen stehst.

Ich würde den Vater nicht verklagen. Denk daran, dass Du ihm auch in 20 Jahren noch in die Augen schauen möchtest ohne dabei ein schlechtes Gefühl zu haben. Es klingt so, als sei auch Dein Vater verschuldet. Da ist ALG II besser:

So wie ich das sehe steht Dir ALG II zu, ich habe einen Auszug von Wikipedia eingefügt, ganz am Ende, zum Nachlesen. Mit ALG II könntest Du erstmal Deinen Unterhalt bestreiten und hättest eine Sorge weniger. Also schon morgen (oder sogar noch heute abend) den Antrag ausfüllen und persönlich abgeben oder per Einschreiben hinschicken.
Hier drei Adressen mit den Formularen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…

Unter 25 könnte sogar Deine Chance sein, denn in dieser Altersklasse wird besonders auf eine berufliche Qualifikation geachtet. Wenn Du Dir darüber klar geworden bist was Du machen willst kannst Du eine Ausbildung aufnehmen, wenn es an der Zeit ist und wenn Du es willst. Auch da würde Dich das Jobcenter/die Agentur für Arbeit finanziell unterstützen und anfallende Kosten übernehmen.

Dafür ist es wichtig, dass Du herausfindest, was Du überhaupt beruflich machen möchtest. Gut wäre, Du suchst Dir einen Coach/Trainer/Ratgeber mit dem Du dieses Thema gemeinsam durchgehen kannst.
Ich denke da an Integra oder Brücke (wegen GdB50%), Berufsförderungswerk oder so. Da sitzen Profis die sich mit solchen Fragen und schwierigen Lebenssituationen auskennen. Dort könntest Du ein Gesamtkonzept entwickeln, hast ein Ziel vor Augen und kannst Dich aus dem Tief herausschaufeln. Du scheinst ein intelligenter Typ zu sein, sonst hättest Du es nicht bis an die Uni/FH geschafft. In jungen Jahren werden viele Weichen für die Zukunft gestellt. Es wäre fantastisch, wenn Du einen guten Weg für Dich findest!

Wenn Du unter Depressionen leidest dann hat das sicher mit Deiner schwierigen Lage zu tun. Ich würde mal mit Deinem Hausarzt sprechen. Eine Depression macht es viel schwieriger, Probleme anzugehen und zu bewältigen. Darum ist es wichtig, dass auch die Depression behandelt wird, durch Gespräche mit einem Arzt und/oder Psychologen, evtl. sogar durch Medikamente.

Die Schulden: Es gibt eigentlich in jeder Stadt oder Kommune eine Schuldnerberatung. Da würde ich mal einen Termin machen und einen Plan erarbeiten wie Du da raus kommst.

Und gerade fällt mir ein, Du könntest Wohngeld beantragen. Wohngeld + Kindergeld + Halbwaisenrente könnte evtl. für den Lebensunterhalt reichen. Manchmal fährt man damit besser, kommt immer auf den Einzelfall an. Hier kannst Du berechnen, wie viel Wohngeld Dir so in etwa zusteht:
http://www.wohngeldantrag.de/wog-abfrage.php
Und hier gibt es das Antragsformular zum Runterladen:
http://www.wohngeldantrag.de/antrag/index.html

Ich drück Dir die Daumen. Melde Dich gern noch mal wenn Du magst.

Aus Wikipedia: (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II)
Leistungsberechtigte Personen
Leistungen nach dem SGB II erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte, das sind Personen, die

das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
erwerbsfähig sind,
hilfebedürftig sind und
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, etwa ihre Kinder.

Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (zum Beispiel Wohngeld oder Kinderzuschlag), erhält. Hilfebedürftig können somit auch Erwerbstätige sein, die aufgrund ihres geringen Erwerbseinkommens ohne ALG II als zusätzliche Sozialleistung nicht existieren können (Working Poor), oder Arbeitslosengeldempfänger mit geringem Arbeitslosengeld, so genannte „Aufstocker“. Im September 2005 gab es bereits circa 900.000 erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher, insofern übernimmt ergänzendes Alg II faktisch die Funktion eines Kombilohns. Die Zahl der erwerbstätigen Aufstocker ist weiterhin stark steigend.

Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten

erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die sich ohne vorherige Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen,
Personen, die in einer (voll-)stationären Einrichtung untergebracht sind (Ausnahmen: Krankenhaus-/Rehaaufenthalt von voraussichtlich weniger als 6 Monaten oder Freigänger),
Auszubildende, deren Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem §§ 51, 57 und 59 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe) zumindest dem Grunde nach förderungsfähig ist (Ausnahmen siehe § 7 Abs. 6 und § 27 SGB II), oder
Menschen im gesetzlichen Rentenalter sowie absehbar für mehr als 6 Monate Erwerbsunfähige (§ 7a, § 8 Abs. 1 SGB II).

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Jetzt schon 50 % Behinderung? Besteht ggf. die Möglichkeit einer Früh-Verrentung? Einfach mal über den Rententräger / Hausarzt checken lassen.

Falls Sie aus diesem Forum keine Hilfe bekommen, schicke ich Ihnen aber ein paar Links von anderen Foren, die fast ausschließlich sich mit diesen Problemen befassen. Dort einfach mal durchblättern oder ein neues Thema eröffnen.

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03

http://www.hartz-info.de/

Viel Erfolg.

1.) DU Kannst Alg II bekommen wenn du erwerbsfähig bist, oder deine Erwerbsfähigkeit absehbar in weniger als 6 Monaten wieder hergestellt sein wird! Einfach beantragen Fertig. Das Amt kümmert sich schon darum, dass dein Vater den Unterhalt zahlt. Es holt sich nämlich die Kohle von ihm zurück!

2.) Aber jetzt mal was anderes !
Ja, ich weiß was Depressionen sind! Aber trotzdem: in diesem Staat ist es nunmal so: von nichts kommt nichts!
Lasse Dich vernünftig medikamentös einstellen und reiße dich endlich zusammen! Nur DU SELBST kannst dich da wieder rausholen! Du bist NICHT Opfer,sondern SCHÖPFER deiner Lebenswelt! Wie lange willst Du noch untätig sein? Wenn Du 50% schwerbehindert bist kannst Du 50% arbeiten! Oder 50% studieren! worauf wartest Du eigentlich ?
Ich würde auch depressiv werden wenn ich mich ständig in meinem Leid suhlen würde statt zu sagen „Stopp jetzt reicht es, steht auf und packe was an!“ Irgendwas kann nämlich jeder!
Dass du deinen Vater nicht verklagen willst ist doch ein Eingeständnis in deine Unfähigkeit! Wie lange willst du Dich noch für unfähig erklären und rumheulen? Hör endlich auf zu jammern und handele stattdessen! Wenn sich etwas verändern soll, musst Du Dich selbst verändern! Das tut nämlich niemand andres für dich! Also los, beginne!

Also :

  1. Du hast Schulden gemacht
  2. Du hast Depressionen
  3. Arbeiten kannst du wegen deinen Depressionen auch nicht
  4. Du überlegst gegen deinen Vater auf Unterhalt zu klagen

Eigentlich kann ich dir nur folgendes raten :

  1. Such dir eine Arbeit,…oder einen Ausbildungsplatz.
  2. Geh zum Arzt und beantrage mal eine psychosomatische Kur.
  3. Suche eine Schuldnerberatung auf und evtl. beantrage eine Privatinsolvenz oder lass dir einen Schuldentilgungsplan aufstellen.
  4. Sobald du arbeitest, werden die Wolken wieder weiterziehen, die Sonne kommt raus, du hast keine Depressionen mehr,…und deine Schulden werden auch weniger.

Mach deinem Vater mal Ehre.

Und vielleicht gibt er dir dann auch mal freiwillig was ab.

Wenn ich lese, was du geschrieben hast, bist du der Traum aller Väter ?

Viel Glück

Hallo, ich bin etwas überfragt denn Deine Lage ist wirklich nicht einfach. Ich wurde ebenfalls schon einmal vom Amt dazu aufgefordert, meinen Vater auf Unterhalt zu verklagen aber das kam damals für mich überhaupt nicht in Frage. Statt dessen habe ich mit ihm geredet und ihm klargemacht, dass mir der Unterhalt zusteht und dass mein Studium davon abhängt. Das hat er zwar nicht ganz eingesehen aber gezahlt hat er trotzdem - zumindest einen Teil.

Vielleicht könntest Du Dir das Geld auch von einem der Ämter als Darlehen vorstrecken lassen. Das Bafögamt würde sich dann den geliehen Betrag von Deinem Vater wieder zurückfordern, die Situation wäre dann aber so ählich als ob Du ihn selbst verklagst, was ja wiederum aus persönlichen Gründen ausgeschlossen ist…

Wenn Dein Vater aber nicht zahlen kann muss er seine Zahlungsunfähigkeit beim Amt offen legen. Auch das könnte länger dauern, Du brauchst jedoch wahrscheinlich jetzt sofort Hilfe, es bringt Dir also in dem Sinne nichts…

Falls Du aufgrund des Zeitfaktors Deinen Vater nicht mit Sicherheit einplanen kannst, sehe ich noch die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Die Voraussetzung ist ein Einkommen, das höher ist als ca. 360 Euro. Wenn Du das Kindergeld zugrunde legst und dazu einen Minijob findest - vielleicht als studentische Aushilfe an der Uni - erfüllst Du die Bedingungen für Wohngeld vielleicht. Du müsstest ja nur den Betrag erwirtschaften, der Dir zur unteren Einkommensgrenze für Wohngeld fehlt.

Das ist leider alles, was mir augenblicklich einfällt. Ich wünsche Dir trotz der momentanen Schwierigkeiten alles Gute auf Deinem weiteren Weg!

ich schlage vor:Back to your roots. Finde deine verbleibende familie -VATER- wieder und lernt Euch wieder kennen und lieben. Was ist mit deinen Depressionen, woher glaubst du das die kommen??? Mach ne therapie mit Dad zusammen und nicht den Rest der WElt für dich verantwortlich. helft einander. Er hat seine Frau verloren, oder? Seid lieb zueinander. Das färbt dann irgendwann ab und macht Spass.