Du brauchst einen richtigen Plan! An die Uni/FH gehen ohne zu studieren bringt Dich nicht wirklich weiter. Besser ist eine nachhaltige Strategie, die Dich nicht nur kurzfristig über Wasser hält, sondern langfristig dafür sorgt, dass Du auf eigenen Füßen stehst.
Ich würde den Vater nicht verklagen. Denk daran, dass Du ihm auch in 20 Jahren noch in die Augen schauen möchtest ohne dabei ein schlechtes Gefühl zu haben. Es klingt so, als sei auch Dein Vater verschuldet. Da ist ALG II besser:
So wie ich das sehe steht Dir ALG II zu, ich habe einen Auszug von Wikipedia eingefügt, ganz am Ende, zum Nachlesen. Mit ALG II könntest Du erstmal Deinen Unterhalt bestreiten und hättest eine Sorge weniger. Also schon morgen (oder sogar noch heute abend) den Antrag ausfüllen und persönlich abgeben oder per Einschreiben hinschicken.
Hier drei Adressen mit den Formularen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…
Unter 25 könnte sogar Deine Chance sein, denn in dieser Altersklasse wird besonders auf eine berufliche Qualifikation geachtet. Wenn Du Dir darüber klar geworden bist was Du machen willst kannst Du eine Ausbildung aufnehmen, wenn es an der Zeit ist und wenn Du es willst. Auch da würde Dich das Jobcenter/die Agentur für Arbeit finanziell unterstützen und anfallende Kosten übernehmen.
Dafür ist es wichtig, dass Du herausfindest, was Du überhaupt beruflich machen möchtest. Gut wäre, Du suchst Dir einen Coach/Trainer/Ratgeber mit dem Du dieses Thema gemeinsam durchgehen kannst.
Ich denke da an Integra oder Brücke (wegen GdB50%), Berufsförderungswerk oder so. Da sitzen Profis die sich mit solchen Fragen und schwierigen Lebenssituationen auskennen. Dort könntest Du ein Gesamtkonzept entwickeln, hast ein Ziel vor Augen und kannst Dich aus dem Tief herausschaufeln. Du scheinst ein intelligenter Typ zu sein, sonst hättest Du es nicht bis an die Uni/FH geschafft. In jungen Jahren werden viele Weichen für die Zukunft gestellt. Es wäre fantastisch, wenn Du einen guten Weg für Dich findest!
Wenn Du unter Depressionen leidest dann hat das sicher mit Deiner schwierigen Lage zu tun. Ich würde mal mit Deinem Hausarzt sprechen. Eine Depression macht es viel schwieriger, Probleme anzugehen und zu bewältigen. Darum ist es wichtig, dass auch die Depression behandelt wird, durch Gespräche mit einem Arzt und/oder Psychologen, evtl. sogar durch Medikamente.
Die Schulden: Es gibt eigentlich in jeder Stadt oder Kommune eine Schuldnerberatung. Da würde ich mal einen Termin machen und einen Plan erarbeiten wie Du da raus kommst.
Und gerade fällt mir ein, Du könntest Wohngeld beantragen. Wohngeld + Kindergeld + Halbwaisenrente könnte evtl. für den Lebensunterhalt reichen. Manchmal fährt man damit besser, kommt immer auf den Einzelfall an. Hier kannst Du berechnen, wie viel Wohngeld Dir so in etwa zusteht:
http://www.wohngeldantrag.de/wog-abfrage.php
Und hier gibt es das Antragsformular zum Runterladen:
http://www.wohngeldantrag.de/antrag/index.html
Ich drück Dir die Daumen. Melde Dich gern noch mal wenn Du magst.
Aus Wikipedia: (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II)
Leistungsberechtigte Personen
Leistungen nach dem SGB II erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte, das sind Personen, die
das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
erwerbsfähig sind,
hilfebedürftig sind und
ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, etwa ihre Kinder.
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (zum Beispiel Wohngeld oder Kinderzuschlag), erhält. Hilfebedürftig können somit auch Erwerbstätige sein, die aufgrund ihres geringen Erwerbseinkommens ohne ALG II als zusätzliche Sozialleistung nicht existieren können (Working Poor), oder Arbeitslosengeldempfänger mit geringem Arbeitslosengeld, so genannte „Aufstocker“. Im September 2005 gab es bereits circa 900.000 erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher, insofern übernimmt ergänzendes Alg II faktisch die Funktion eines Kombilohns. Die Zahl der erwerbstätigen Aufstocker ist weiterhin stark steigend.
Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten
erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die sich ohne vorherige Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten und deshalb nicht für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung stehen,
Personen, die in einer (voll-)stationären Einrichtung untergebracht sind (Ausnahmen: Krankenhaus-/Rehaaufenthalt von voraussichtlich weniger als 6 Monaten oder Freigänger),
Auszubildende, deren Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem §§ 51, 57 und 59 SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe) zumindest dem Grunde nach förderungsfähig ist (Ausnahmen siehe § 7 Abs. 6 und § 27 SGB II), oder
Menschen im gesetzlichen Rentenalter sowie absehbar für mehr als 6 Monate Erwerbsunfähige (§ 7a, § 8 Abs. 1 SGB II).