Hallo, eine mittlerweile 16 jährige bekommt von ihrem Vater von Geburt an keinen Unterhalt.
Das Kind ist unehelich und die Mutter ist mittlerweile verheiratet aber das Kind ist nicht adoptiert. Die erste Jahre bis zur Eheschließung hatte die Unterhaltssicherungsbehörde gezahlt, was mit der Eheschließung eingestellt worden ist. Das Paar beantragte eine Beistandschaft. Der Vater war nach Ausbildung zum IT- Kaufmann immer arbeitslos oder verhandelte mutmaßlich immer Gehälter mit seinem Arbeitgeber aus, wo er immer gerade unter dem Satz lag, dass er hätte zahlen müssen. Jugendamt war die ganze Zeit über informiert und er musste sich zwischenzeitlich immer neue Jobs suchen, wo er aber immer zu wenig verdiente. Mittlerweile hat er eine Ausbildung zum Heilpraltiker mit eigener Praxis, was von der Arge gefördert wird, oder wurde. Dem Paar sagt er immer wieder, dass die POraxis nicht genug abwerfen würde um Unterhalt zu zahlen.
Die Tochter, die ihn sporadisch ab und an besucht, teilt der Mutter immer mit, wie gut es ihm den gehe, dass er ein neues Fahrrad habe, teure elektronische Geräte zuhause. Ein KFZ was er von seinen Eltern bekommen hat und was er ja für seine Praxis braucht. Weiterhin sagt die Tochter, dass ihr Vater auch noch Zugriff auf das Konto seines Vaters hat.
Sie sagt, dass es ihm eigentlich gut geht.
Weiterhin beteiligt er sich nicht einmal ansatzweise an Klassenfahrten, Bekleidung etc.
Die Tochter ist selber sehr erbost über seine Lebens-und Verhaltensweise ihr gegenüber.
Wie lange fördert denn ein Arbeitsamt solche Maßnahmen der Selbstständigkeit?? Und ist in geraumer Zukunft absehbar, dass dort mal Unterhalt fließen wird??
Hallo,
die Mutter sollte mit diesen Informationen beim Beistand vorstellig werden.
Ich hoffe es sind vollstreckungsfähige Titel vorhanden. > Beistand fragen.
Ebenso sollte über eine Anzeige wg Unterhaltspflichtverletzung § 170 StGB nachgedacht werden
Grüße
miamei
Das Jugendamt hat der Mutter kürzlich geschrieben, dass die Förderung der ARGE erstmal weiter bis Juni 2015 läuft und eine Vollstreckungsmaßnahme zur zeit wenig sinnvoll wäre.
Hallo,
dann ist auch offiziell nichts zu holen.
Grüße
miamei