Der Vater meiner 2 Kinder zahlte jahrelang keinen Unterhalt. Anfangs hatte ich noch Unterhaltsvorschuß, der mir natürlich gestrichen wurde, nachdem in wieder geheiratet hatte. Nun sind die Kinder nacheinander zu ihm gezogen. Jetzt hat er halt bei mir nachgefragt, wegen Unterhalt.
Gibt es da nicht eine faire Regelung das man das Gegenrechnen kann, oder so. Von wegen soundsoviel hätte er zahlen müssen und diesen Betrag muß ich jetzt nicht ihm zahlen?
Es wäre doch sehr ungerecht, wenn er sich über Jahre drücken konnte und ich jetzt aber zahlen müßte.
Wie sieht das die deutsche Rechtsprechung? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
hallo ,
da muss ich leider enttäuschen ,so etwas wie gegenrechnung gibt es nicht ,warum?
wenn du für deine kinder uvg leistungen erhalten hast muss der vater den unterhalt an jugendamt zurückzahlen -daher auch der name unterhaltsVORSCHUSS,
ungerecht ist das nicht …den du hast ja quasi den unterhalt durch das jugendamt schon bekommen (und keine sorge die holen sich das geld bei ihm wieder)
jetz wo die kinder nicht mehr bei dir wohnen bist du zu unterhalt verpflichtet und wirst ihn auch zahlen müssen …den unterhaltsverpflichtet ist immer das elternteil bei dem das /die kinder nicht dauerhaft leben --das ist die deutsche rechtsprechung …
ps: ´der unterhalt den der vater dem jugendamt schuldet …und der unterhalt den du jetzt leisten musst hat nichts mit einander zu tun das sind zwei verschiedene schuhe …und hat nicht miteinander zu tun!
also lieber schnell ab zum gericht und den unterhalt festsetzen lassen …bevor du letztendlich auch noch nen riesen haufen schulden hast!
alles gute und liebe grüss nancy
Hallo,
für die Dauer der Unterhaltsvorschusszahlungen ist ja der Staat eingetreten,er hat
auch einen Erstattungsanspruch gegen den Vater.
Die Vergangenheit ist daher nicht mehr der Anspruch der minderjährigen Kinder,
eine Aufrechnung geht daher hier nicht.Ausserdem sind die Kinder auf den laufenden Unterhalt angewiesen.
Es ist auch nicht bekannt, ob der Vater in der Vergangenheit unterhaltsrechtlich
leistungsfähig war,ggf. hat dieses die UV- Kasse geprüft. Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie aufgrund Ihres Einkommens überhaupt unterhalt zahlen können.
Im Netz gibt es die Düsseldorfer Tabelle, da steht Ihr Selbstbehalt.
Mit Gruß
Hallo,
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es gibt es die Düsseldorfer Tabelle 2011. Diese hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Einfach mal danach googlen!
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Das Jugendamt kann die Beistandschaft übernehmen und regelt das mit dem Unterhalt mit dem Kindesvater.
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Du kannst Dir bei Gericht einen Beratungsschein für einen Anwalt Deiner Wahl ausstellen lassen. Dieser stellt Dir dann kostenlos Hilfe zur Verfügung.
Viel Erfolg.
Gruß blackdaniel
Danke für die Antwort. Ein bisschen dachte ich mir das schon, denn es geht letztendlich um die direkte Versorgung der Kinder.
Möchte hier nur noch anmerken, daß ich nicht die gesamte Zeit Unterhaltsvorschuß bezogen habe, weil ich durch die Heirat keinen Anspruch mehr hatte. Er war allerdings trotzdem seinen Kindern unterhaltsverpflichtet, aber er zahlte nun mal nicht. Mit diesen Schulden, die er seinen Kindern direkt schuldet, ging er nun in Privatinsolvenz. Klar, das macht deutlich, daß er wahrscheinlich nicht wirklich viel verdiente. Andererseits konnte er noch nie gut mit Geld umgehen und einer geregelten Arbeit nachzugehen, fällt ihm auch schwer. Er ist dann lieber immer mal länger krank und hat dadurch auch schon oft seinen Arbeitsplatz verloren.
Nun ja, wie gesagt danke für die Antworten an alle.
Liebe Grüße, KIB
Hallo,
ist schon richtig, daß er nicht zahlen konnte, aber bei ihm trifft es auch eher zu, daß er zwar gerne Geld ausgibt, sich aber schwer tut es zu verdienen.
Wenn es irgendwie ging bin ich immer arbeiten gegangen, auch als meine Jüngste noch ganz klein war. Es ist einfach eine ärgerliche Geschichte.
Aber, vielen Dank für die hilfreiche Antwort
Lieben Gruß KIB
Vielen, lieben Dank für die Antwort und die vielen Tipps.
Liebe Grüße KIB
Hallo Kib,
Unterhalt zahlt der Elternteil bei dem die Kinder _nicht_ leben, an den Elternteil bei dem die KInder leben.
Denn der Unterhalt gehört den Kindern, nicht den Eltern. Den Unterhaltsvorschuss den du bekommen hast, muss der Vater euer Kinder an das Jugendamt zurück zahlen und ich nehme an, es liegt dir ein Titel für den Unterhalt vor, den er nicht gezahlt hat.
Gruß, DC
Hallo D_C,
danke für deine Antwort. Viele ähnlich-klingende habe ich schon bekommen. Es ist ja richtig, das Geld ist für die Kinder. Schade, daß man dann nicht auch überprüfen kann, ob das Geld auch entsprechend genutzt wird.
Liebe Grüße, KIB
Hallo KIB,
ich betrachte das von beiden Seiten, denn ich habe sowohl Unterhalt bekommen, als auch selbst gezahlt. Eine Differenzierung, ob man das Geld tatsächlich für die Kinder ausgibt, kann es nicht geben, daher denke ich, es ist eher überflüssig, sich darüber Gedanken zu machen. Es sei denn,es gibt Anzeichen einer Kindesvernachlässigung
Gruß, DC
Hallo,
Gegenrechnen geht nicht!!! Der Barunterhalt ist rechtlich ein Anspruch des jeweiligen Kindes und nicht der Eltern.
Wird z. B. das Kind volljährig und der Barelternteil hat bisher nicht bezahlt, geht der evtl. vorhandene Titel in den Besitz des jetzt volljährigen Kindes über, auch wenn der Wohnelternteil bisher alleine für die Kosten aufgekommen ist.
Er ist sogar verpflichtet den Kindesunterhalt bei minderjährigen Kindern zu fordern. Tut er das nicht, wird z. B. bei ALG 2 so getan, als würde er das Geld fordern und auch bekommen.
Gruß
Gruß