Hallo zusammen,
ich hoffe meine Frage ist hier im Forum richtig.
Angenommen ein Mann ist Single und hatte mehrmalig Geschlechtsverkehr mit einer Frau; dabei auch immer mit Kondom verhütet und die Frau hat auch die Pille genommen. Jetzt nimmt sie an, dass Sie schwanger ist weil sie überfällig ist, sie hat aber auch Hormonschwankungen. Für den Fall, dass sie tatsächlich schwanger ist und der Mann die Vaterschaft ablehnt, sie ihn aber als Vater in der Geburtsurkunde angibt: Welche Rechte hat er dann - gilt dann die gleiche Gesetzeslage, dass er einen Vaterschaftstest machen muss, trotz Verhütung, oder ist dass dann eine andere Rechtslage bzw. ein Sonderfall? Kann man dagegen evlt. klagen, weil man ja verhütet hat, da man kein Kind wollte? Oder muss er dann trotzdem zahlen? Hinzu käme, dass er schon ein Kind hat, für dass er Unterhalt zahlt und sein Leben auch in vielen anderen Dingen sehr schwierig ist (psych. Krankheit, Schulden); er geht arbeiten, aber mit einem 2. Kind, für dass er dann zusätzl. zahlen müsste, würde das Geld kaum noch für andere Dinge reichen - er würde dann nur noch für die Kinder arbeiten gehen. Sind das Gründe, um hier eine andere gesetzliche Regelung einzuklagen?
Was wäre, wenn die Mutter den Vater in der Geburtsurkunde nicht angibt?
Vielen Dank für die Hilfe!
Liebe Grüße
Katja
. Leider hat mir die Diskussion über Dieter Bohlen etc. nicht wirklich weitergeholfen
. Deshalb vielen Dank an miamei und Canadier, die ein bisschen auf meine Fragen eingegangen sind