Vaterschaft ablehnen

Hallo zusammen,

ich hoffe meine Frage ist hier im Forum richtig.

Angenommen ein Mann ist Single und hatte mehrmalig Geschlechtsverkehr mit einer Frau; dabei auch immer mit Kondom verhütet und die Frau hat auch die Pille genommen. Jetzt nimmt sie an, dass Sie schwanger ist weil sie überfällig ist, sie hat aber auch Hormonschwankungen. Für den Fall, dass sie tatsächlich schwanger ist und der Mann die Vaterschaft ablehnt, sie ihn aber als Vater in der Geburtsurkunde angibt: Welche Rechte hat er dann - gilt dann die gleiche Gesetzeslage, dass er einen Vaterschaftstest machen muss, trotz Verhütung, oder ist dass dann eine andere Rechtslage bzw. ein Sonderfall? Kann man dagegen evlt. klagen, weil man ja verhütet hat, da man kein Kind wollte? Oder muss er dann trotzdem zahlen? Hinzu käme, dass er schon ein Kind hat, für dass er Unterhalt zahlt und sein Leben auch in vielen anderen Dingen sehr schwierig ist (psych. Krankheit, Schulden); er geht arbeiten, aber mit einem 2. Kind, für dass er dann zusätzl. zahlen müsste, würde das Geld kaum noch für andere Dinge reichen - er würde dann nur noch für die Kinder arbeiten gehen. Sind das Gründe, um hier eine andere gesetzliche Regelung einzuklagen?

Was wäre, wenn die Mutter den Vater in der Geburtsurkunde nicht angibt?

Vielen Dank für die Hilfe!

Liebe Grüße
Katja

Hallo,

man wird nicht automatisch Vater weil eine Frau irgendeinen Namen in eine Geburtsurkunde einträgen lässe.

Dieter Bohlen hätte dann wahrschenlich 1.000 Kinder…

Um einen Mann als Vater feststellen zu können, der freiwillig die Vaterschaft nicht anerkennen will, ist eine Vaterschaftsfeststellungsklage vor dem Familiengericht erforderlich,
Kosten hat -in der Regel, es gibt Ausnahmen z. B. wg Falschaussage beim Mehrverkehr- der vermeintliche Vater zu tragen, egal wie die Sache ausgeht.
Kosten: Test so ca 1.000 €, Gerichtsverfahren so ca. 500 €.

Billigere Variante: Sollte das Jugendamt oder ein Anwalt VOR der Klage sich beim vermeintlichen Vater melden, sollte von ihm ein freiwilliger privater Vaterschaftstest angeboten werden, den der vermeintliche Vater zahlt, Kosten so um die 300 €.

Wenn die Mutter dann noch klagt, trägt sie die Kosten.

Grüße
miamei

Hallo,

Kosten hat -in der Regel, es gibt Ausnahmen z. B. wg
Falschaussage beim Mehrverkehr- der vermeintliche Vater zu
tragen, egal wie die Sache ausgeht.

Ich möchte das nicht anzweifeln, aber wie um Himmels Willen wird das rechststaatlich begründet, dass einer die Kosten tragen muss, obwohl er quasi „freigesproichen“ wird?

Grüße
Markus

Beispiel:
Frau S (wie Schl…) hatte GV mit 20 Männern (solls ja geben)…
Nun ist sie Schwanger. So, wer zahlt nun die 20
Vaterschaftsfeststellungsverfahren?
Die Frau? Der eine welcher?
Naja, eben alle …

Gruss

und wieso nicht die frau?

schließlich hat sie doch erst mit ihren unverantwortlichem verhalten dazu beigetragen, dass unter umständen 20 vaterschaftstests durchgeführt werden müssen. die 20 männer können ja unter umständen gar nicht wissen, dass sie nur einer von 20 sind.

insofern würde ich auch wissen, wieso jemand kosten für einen vaterschaftstest zahlen muss, welchem er sich ja nur auf willen er frau unterziehen muss.

Hallo zusammen,

Hallo Katja,

ich hoffe meine Frage ist hier im Forum richtig.

Ja.

Angenommen ein Mann ist Single und hatte mehrmalig
Geschlechtsverkehr mit einer Frau; dabei auch immer mit Kondom
verhütet und die Frau hat auch die Pille genommen. Jetzt nimmt
sie an, dass Sie schwanger ist weil sie überfällig ist, sie
hat aber auch Hormonschwankungen.

Ruhig Blut, doppelt gesichert und dann noch bangen?

Für den Fall, dass sie
tatsächlich schwanger ist und der Mann die Vaterschaft
ablehnt,

Kommt nur der jenige in Frage? Eine Vaterschaft entsteht, die kann man nicht ablehnen.

Die Mutter könnte höchstens den Kinderwunsch ablehne, das gehört dann aber in ein anderes Brett.

sie ihn aber als Vater in der Geburtsurkunde angibt:

Wenn Sie den Vater angibt, dann mus der die Vaterschaft anerkennen, Wenn er die ablehnt, mus Klage eingereicht werden zur Feststellung der Vaterschaft.

Welche Rechte hat er dann - gilt dann die gleiche
Gesetzeslage, dass er einen Vaterschaftstest machen muss,
trotz Verhütung, oder ist dass dann eine andere Rechtslage
bzw. ein Sonderfall? Kann man dagegen evlt. klagen, weil man
ja verhütet hat, da man kein Kind wollte?

Das kommt öfter vor. Nur wie will man das beweisen??

Oder muss er dann
trotzdem zahlen?

Ja, wenn er der Vater ist und Leistungsfähig ist. (Da gab es mal einen recht berühmten Tennisspieler, der wollte auch kein Kind)

Hinzu käme, dass er schon ein Kind hat, für
dass er Unterhalt zahlt und sein Leben auch in vielen anderen
Dingen sehr schwierig ist (psych. Krankheit, Schulden); er
geht arbeiten, aber mit einem 2. Kind, für dass er dann
zusätzl. zahlen müsste, würde das Geld kaum noch für andere
Dinge reichen - er würde dann nur noch für die Kinder arbeiten
gehen. Sind das Gründe, um hier eine andere gesetzliche
Regelung einzuklagen?

Nein.
Der Unterhalt wird entweder vom Jugendamt oder vom Gericht festgelegt, dabei wird das Einkommen und andere Verpflichtungen berücksichtigt. Dem Unterhaltspflichtigen steht ein Selbstbehalt zu ansonsten muss gezahlt werden.

Was wäre, wenn die Mutter den Vater in der Geburtsurkunde
nicht angibt?

Das könnte ja eigentlich nicht sein, da Sie ja den Vater kennt. Sowas ist nur denkbar, wenn Sie den Vater nicht kennt.
Aber wer weiß das schon??

Ich würde sagen Sozialleistungen erschleichen ist nicht die feine Art.

Vielen Dank für die Hilfe!

Bitte

Liebe Grüße

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vom Canadier

Hallo Canadier,
habe zufällig deinen Beitrag gelesen.
Jetzt kommt mir aber eine Frage auf: Ws ist denn im Falle der vielen Bordelbesucher? Wenn sie verhüten und die Prostituierte bekommt ein Kind. Dann müsste es doch laut deiner Aussage auch so sein, dass der Freier Unterhalt zahlen muss, obwohl es ein professionelles Geschäft ist.
Da würde ich aber auch erst gar kein Kind haben wollen, aber ein Recht auf die Pille danach hat der Mann ja nicht. Gibt es da bereits bekannt gewordene Streit-Fälle vor Gericht?

Gruß

Hallo nochmal,
sehr interessante Frage.
Da müsste doch Dieter Bohlen laut Ihrer Aussage pleite sein, wenn er 1000 Vaterschaftstests, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Jahr bezahlen müsste und gar nicht mehr zum Arbeiten kommen?!
Irgendwie klingt das für mich nicht so recht nach Recht.
Da kann ja jede schwangere Frau die Prominenz, ja sogar den König von Brunei beschuldigen und die müssen sich befummeln lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Wenn sich jemand findet, der die vielen Vaterschaftstests bezahlt???

Oder müsste die Prostituierte ja von jedem Name und Adresse wissen??

Besser nicht weiter drüber nachdenken.

Gruss

Canadier

Hallo,

vielen Dank erstmal für das rege Interesse an meinem Beitrag :smile:. Leider hat mir die Diskussion über Dieter Bohlen etc. nicht wirklich weitergeholfen :wink:. Deshalb vielen Dank an miamei und Canadier, die ein bisschen auf meine Fragen eingegangen sind :smile:. Natürlich kann trotzdem gern die Diskussion über die Prominenz fortgeführt werden :wink:.

Noch zur Info - die Frau hat bis auf die Handy-Nr. und den Vornamen des Mannes keine Daten über ihn… Und JA, nach ihrer Aussage ist er wohl der einzige, der in Frage käme (was natürlich zu beweisen wäre - das aber dann wohl erst nach evtl. Geburt)…
In den nä. Tagen wird sich rausstellen, ob die Frau tatsächlich schwanger ist oder nicht.

Liebe Grüße
Katja

Hallo,

Wenn sich jemand findet, der die vielen Vaterschaftstests
bezahlt???

Zahlt doch jeder mutmaßliche Vater selber, laut Behauptung von Diggi weiter unten im Thread.

Besser nicht weiter drüber nachdenken.

Ganz im Gegenteil.

Gruß
loderunner (ianal)