Vaterschaft bei Nicht-Verheirateten

Hallo,

welche

  1. offiziellen Schritte fallen
  2. in welcher Reihenfolge nach der Geburt eines „Nicht-ehelichen Kindes“ (schreckliches Wort) an

-> erst Geburtsurkunde und dann Anerkennung der Vaterschaft oder andersrum?? Was für Dokumente/Bestätigungen der Mutter werden wann und wo benötigt ??

Danke und Gruß
Max

PS: Falls das eine Rolle spielt bzw. einzelne Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben: wir wohnen in Bayern

Hallo,

also ich habe bereits während der Schwangerschaft die Vaterschaft anerkannt, dann kann das Kind Deinen Familiennamen tragen und kostenlos ist die Anerkennung auch. Eine Vereinfachung, wenn ihr später mal heiraten wollt.

Was für Dokumente genau benötigt wurden, weiß ich nicht mehr, ist zu lange her. Aber ich glaube, Euer beider Geburtsurkunden könnt Ihr schonmal rauskramen. Oder ruf einfach beim Jugendamt an. Die sagen Dir das alles.

(:smile: Gruss aus Sachsen

Hallo Max,

vielleicht solltest Du die Frau heiraten, die Dein Kind gerade trägt… Ich habe schon sooo viel gehört und auch miterlebt: als unverheirateter Vater hast Du fast keine Rechte. Sollte sie also mal auf den Trichter kommen, Dir richtig eins auswischen zu wollen, dann hast Du nichts mehr zu lachen. (Soll jetzt keine Beleidigung deiner Freundin sein, aber ich habe wirklich schon vieles gesehen.)

Liebgruss,
Reggi

Hallo Max,

vielleicht solltest Du die Frau heiraten, die Dein Kind gerade
trägt… Ich habe schon sooo viel gehört und auch miterlebt:
als unverheirateter Vater hast Du fast keine Rechte.

Das stimmt glücklicherweise seit ein paar Jahren so nicht mehr.

Gruß, Karin

Hy Max,

ich würde dir auch empfehlen, die Vaterschaft, bzw. die Sorgerechtsfragen vor Geburt zu klären.
Denn wenn bei der Geburt irgendwas passiert, fällt das Sorgerecht erst mal den Eltern deiner Frau zu. (Man will ja nichts beschwören, aber vorher ists auf jeden Fall besser)

Da geht ihr einfach zum Jugendamt, die Sagen dir, was du brauchst(Geburtsurkunde und Ausweis - glaub ich)
Das Jugendamt sollte euch dann auch nochmal aufklären, was für konsequenzen das gemeinsame Sorgerecht hat(informier dich aber lieber selber etwas, denn bei uns war die Sachbearbeiterin ca 20 Jahre alt, hat den Job seit 2 Monaen gemacht und absolut keine Ahnung, was man da unterschreibt)

gruss
Andy

P.S. lebe auch in Bayern

Das stimmt glücklicherweise seit ein paar Jahren so nicht
mehr.

…hast Du eine Ahnung…! Ich lebe mit einem Mann zusammen, der auch bereits ein uneheliches Kind mit einer anderen hat. Glaube mal, dass es nicht witzig ist, um jeden Besuch betteln zu müssen.

Gruss,
Reggi

Das stimmt glücklicherweise seit ein paar Jahren so nicht
mehr.

…hast Du eine Ahnung…! Ich lebe mit einem Mann zusammen,
der auch bereits ein uneheliches Kind mit einer anderen hat.
Glaube mal, dass es nicht witzig ist, um jeden Besuch betteln
zu müssen.

Das liegt aber wohl kaum an der Unehelichkeit, das geht einigen geschiedenen Männern in meinem Bekanntenkreis überhaupt nicht anders.

Gruss
Marion

Hallo, Max!

Bin gerade mitten in der „Ämter-Problematik“; lebe aber in HH (falls von Bedeutung).

Die Vaterschaft meines Kindes habe ich erst nach der Geburt anerkannt. Kein Problem, sofern die Mama auch dafür ist, versteht sich. Die Geburtsurkunden (von Euch dreien) nicht vergessen, wenn Ihr zum Jugendamt geht!

Ob späteres Besuchsrecht bei dem Kind zum Problem wird oder nicht, hängt in erster Linie von Euch beiden, den Eltern ab. Bei allen Infos, die Dir Freunde und Bekannte geben: nicht vergessen, dass das neue Erziehungsrecht noch nicht lange in Kraft ist. Kann also sein, dass manch einer Stein und Bein schwört, dass es „so und so“ ist. Aber da gibt´s halt Neuerungen. Z.B. ist man als Vater auch der Mutter des Kindes gegenüber unterhaltspflichtig (Selbstbehalt: etwas über 1.400,-). Wir haben das allerdings so geregelt, dass wir drüber sprechen, wer was benötigt, bevor wir irgendwelche hochamtlichen festschreibungen machen.

Vielleicht gibt´s auch einiges mehr zu beachten, aber die Erfahrungen müssen wir auch erst machen…

Gruß
Vince.

Das stimmt glücklicherweise seit ein paar Jahren so nicht
mehr.

…hast Du eine Ahnung…! Ich lebe mit einem Mann zusammen,
der auch bereits ein uneheliches Kind mit einer anderen hat.
Glaube mal, dass es nicht witzig ist, um jeden Besuch betteln
zu müssen.

Das glaube ich keineswegs, aber lies mal auf http://vaeterseiten.de nach, wie das bei geschiedenen Männern so abläuft. Das Besuchs recht ist für beide Vater"versionen" gleich.

Ist bei Deinem Freund das Kins älter als 10 Jahre (vielleicht auch nicht ganz so lange)? Dann ist auch das alte Kindschaftsrecht noch in Kraft gewesen.

Karin

Danke (o.T.)
o.T.