Vaterschaft durch Spermaspende

Hallo,

in dieser Antwort:
/t/sperma-spenden-aber-zu-wenig-ejakulat/5815319/4
wird behauptet, dass ein Spermaspender eventuell für seine aus gespendeten Sperma gezeugten Nachkommen finanziell aufkommen muss.

Ist dies in Deutschland tatsächlich so?
Wo ist das geregelt (Gesetz)?

Danke.

Gruß
Elke

Die Regelung findet sich hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html

Allerdings ist Vater im rechtlichen Sinn zunächst einmal der Mann, der mit der Mutter bei der Geburt verheiratet ist. Der Spender wird rechtlich erst zum Vater, wenn seine Vaterschaft anerkannt oder formell festgestellt wird.

Im Falle einer Samenspende muss der Spender ein Formular unterzeichnen. Bei Unterzeichnung dieses Formulars verzichtet der Spender auf alle seine väterlichen Rechte im Falle einer erfolgreichen Befruchtung.

Im Falle einer Samenspende muss der Empfänger ein Formular unterzeichnen. Bei Unterzeichnung dieses Formulars verzichtet der Empfänger auf alle Ansprüche gegenüber dem genetischen Vater.

Die Samenbank muss sicherstellen, dass sowohl Spender als auch Empfänger die entsprechenden Formulare unterzeichnen.
Das Samenpräparat darf erst weitergeleitet werden wenn BEIDE die Formulare unterzeichnet haben.

(Stand 2002 als ich meine Samenspende gemacht habe. So hat die Dame am Tresen es mir erklärt)

Im Falle einer privaten Samenspenden sollte man einen Anwalt/Notar konsultieren damit diese Rechteabtretungen ordnungsgemäß erfasst werden.

Sollte im Falle einer privaten Samenspende keine Rechteabtretung stattgefunden haben ist die verhergegangene Antwort wohl zutreffend.

Die wissen es…
Hallo Elke,

dort werden Deine Fragen beantwortet.

http://www.samenbank-berlin.de/rechtliche_grundlagen…

hth

tantal

http://dejure.org/gesetze/BGB/1614.html

danke
und die Frage: WARUM spendet dann jemand Samen, wenn die Gefahr besteht, dass er möglicherweise für ein so entstandenes Kind Unterhalt bezahlen muss?
(vorausgesetzt natürlich, er ist sich dieser Gefahr bewusst)

Nicht falsch verstehen: das Kind hat meiner Meinung nach auf jeden Fall das Recht zu wissen, wer sein genetischer Vater ist, also das Recht auf Information, aber die Gefahr (wenn in der Praxis wohl sehr gering), dass man 25 Jahre lang Unterhalt zahlen darf, kann doch das minimale Honorar nicht aufwiegen?

Gruß
Elke

ot. …spender Spekulation
Hallo Elke,

die Gründe dürften so vielfältig sein, wie es Spender gibt. Menschen spenden Blut des Geldes wegen, Andere eben aus anderen Gründen.
evtl. kann ein Samenspender auch die seelische Bedrückung bei unerfülltem Kinderwunsch nachempfinden?
Nicht jeder kann/möchte ein Kind adoptieren oder will wenigstens die Gene eines Elternteils vervielfältigen.
Wer solche Fälle im Familien- oder Freundeskreis hat,sieht das sicher anders, als Unvorbelastete.

MfG

tantal

Hallo,

die Gründe dürften so vielfältig sein, wie es Spender gibt.

Sicher. Aber die Gefahr einer doch relativ hohen finanziellen Belastung würde mich innehalten lassen.

evtl. kann ein Samenspender auch die seelische Bedrückung bei
unerfülltem Kinderwunsch nachempfinden?

Das ist aber eine sehr oberflächliche Empfindung. Wenn man sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, müsste man eigentlich die Samenspende genauso wie Leihmutterschaft ablehnen.

Nicht jeder kann/möchte ein Kind adoptieren oder will
wenigstens die Gene eines Elternteils vervielfältigen.

Das sind sehr egoistische Gründe und die so entstandenen Kinder haben zum Teil große Probleme mit dieser Entstehungsgeschichte.

Wer solche Fälle im Familien- oder Freundeskreis hat,sieht das
sicher anders, als Unvorbelastete.

Ich bin selbst betroffen. Ich kann diesen Egoismus in der Fortpflanzungsdebatte nicht nachvollziehen.
Aber mir ging es ja nur um den rechtlichen Aspekt.

Gruß
Elke

Hallo,

Im Falle einer Samenspende muss der Spender ein Formular
unterzeichnen. Bei Unterzeichnung dieses Formulars verzichtet
der Spender auf alle seine väterlichen Rechte im Falle einer
erfolgreichen Befruchtung.

ob das wirklich gerichtlich durchsetzbar ist? Theoretisch aber noch möglich.

Im Falle einer Samenspende muss der Empfänger ein Formular
unterzeichnen. Bei Unterzeichnung dieses Formulars verzichtet
der Empfänger auf alle Ansprüche gegenüber dem genetischen
Vater.

Hier wird es im Falle eines Falles bestimmt schwierig. Angenommen die Mutter trennt sich vom rechtlichen Vater (also den Mann der die Vaterschaft anerkannt hat). Dann wird die Mutter - wegen der Kindererziehung - bedürftig.
Ob der Scheinvater dann weiter den Betreuungsunterhalt bezahlen muss? Da wäre ich mir nicht sicher.

Beim Kindesunterhalt ist eigentlich die Sache ziemlich klar. Unterhalt für das Kind ist ein rechtlicher Anspruch des Kindes. Kein Elternteil kann im Namen des Kindes auf diesen Anspruch des Kindes verzichten. Geht nicht einmal bei der einvernehmlichsten Scheidung, wo der betreuende Elternteil über soviel Einkommen verfügt, dass er problemlos das Kind versorgen kann.

Bei der Samenspende verzichtet die Mutter im Namen des Kindes auch auf den Unterhalt und vermutlich auch auf erbrechtliche Ansprüche. Das wird im Streitfall mit großer Wahrscheinlichkeit vom Gericht als illegal einkassiert. Der „Spendenvater“ (wenn er bekannt ist), darf dann wohl Kindesunterhalt bezahlen.

Die Samenbank muss sicherstellen, dass sowohl Spender als auch
Empfänger die entsprechenden Formulare unterzeichnen.
Das Samenpräparat darf erst weitergeleitet werden wenn BEIDE
die Formulare unterzeichnet haben.

Soweit die graue Theorie. Wie gesagt, kann auf Kindesunterhalt nun mal nicht verzichtet werden. Wenn der „Empfängervater“ plötzlich einen Rückzieher macht und z. B. die Vaterschaft nicht anerkennt, kann es für den „Spendervater“ ganz schön eng werden.

(Stand 2002 als ich meine Samenspende gemacht habe. So hat die
Dame am Tresen es mir erklärt)

Tja, die Dame am Tresen ist dafür zuständig, dass ihr eigener Laden läuft. Es gäbe ja keine Spender mehr, wenn bekannt wird, dass es Probleme geben könnte.

Ob man im Falle eines Falles auf die Dame bzw. deren Arbeitgeber mit Regressansprüchen wegen falscher Beratung zurückgreifen kann, weiß ich nicht. Dürfte auch problematisch werden, weil man ja die Falschberatung nachweisen muss.

Im Falle einer privaten Samenspenden sollte man einen
Anwalt/Notar konsultieren damit diese Rechteabtretungen
ordnungsgemäß erfasst werden.

Ob das ausreicht? Anwälte und Notare können sich auch irren (wie sie sich z. B. früher beim Unterhaltsausschluß in den alten Eheverträgen „geirrt“ haben.

Sollte im Falle einer privaten Samenspende keine
Rechteabtretung stattgefunden haben ist die verhergegangene
Antwort wohl zutreffend.

Man kann halt nicht alle Rechte abtreten. Es gibt auch in Verträgen immer wieder mal Punkte, die „wider den guten Sitten“ und somit rechtlich nicht haltbar sind.

Gruß
Ingrid

irre ich mich oder ist der leibliche vater nicht raus aus der sache wenn der "stiefvater die Vaterschaft anerkannt hat? tritt er dann nicht an Stelle des leiblichen Vaters was Unterhalt etc dangeht?

schon richtig. Aber man kann ja wohl keine Vaterschaft anerkennen, wenn das Kind nicht mal „produziert“ ist.

Auch kann man später die Vaterschaft anfechten. Inwieweit die Richter dann den früheren „Vertrag“ anerkennen bzw. einbeziehen, da er ja wusste, dass er nicht der biologische Vater ist?

Auf jeden Fall hat man, wenn man Informationen/Hinweise/Verdachtsmomente usw. hat, zwei Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten.

Das Wichtigste hier sind die Rechte des Kindes. Angenommen das Kind erfährt/ahnt mit 20 Jahren, dass sein Vater nicht der „Erzeuger“ ist. Es kann ja auch die „Vaterschaft anfechten“. Laut diversen (neueren) Urteilen hat es ein Recht von der Mutter den biologischen Vater genannt zu bekommen.

Das Wichtigste ist, dass auch das Kind nicht wenige Rechte hat. Angenommen das Kind rollt alles auf. Dann hat der „Spendervater“ plötzlich u. U. keinen Unterhaltsempfänger aber einen zusätzlichen Erben.

Ich wäre auf jeden Fall mehr als skeptisch bei Samenspenden. Die Folgen sind - auch wegen der Änderungen der Rechtsprechung und der Gesetze - auf Dauer nicht vorhersehbar.

Gruß
Ingrid

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Ich wäre auf jeden Fall mehr als skeptisch bei Samenspenden.
Die Folgen sind - auch wegen der Änderungen der Rechtsprechung
und der Gesetze - auf Dauer nicht vorhersehbar.

Gruß
Ingrid

gilt aber in solchen fällen nicht immer das zu dem zeitpunkt der spende gültige gesetz?