Hallo,
Im Falle einer Samenspende muss der Spender ein Formular
unterzeichnen. Bei Unterzeichnung dieses Formulars verzichtet
der Spender auf alle seine väterlichen Rechte im Falle einer
erfolgreichen Befruchtung.
ob das wirklich gerichtlich durchsetzbar ist? Theoretisch aber noch möglich.
Im Falle einer Samenspende muss der Empfänger ein Formular
unterzeichnen. Bei Unterzeichnung dieses Formulars verzichtet
der Empfänger auf alle Ansprüche gegenüber dem genetischen
Vater.
Hier wird es im Falle eines Falles bestimmt schwierig. Angenommen die Mutter trennt sich vom rechtlichen Vater (also den Mann der die Vaterschaft anerkannt hat). Dann wird die Mutter - wegen der Kindererziehung - bedürftig.
Ob der Scheinvater dann weiter den Betreuungsunterhalt bezahlen muss? Da wäre ich mir nicht sicher.
Beim Kindesunterhalt ist eigentlich die Sache ziemlich klar. Unterhalt für das Kind ist ein rechtlicher Anspruch des Kindes. Kein Elternteil kann im Namen des Kindes auf diesen Anspruch des Kindes verzichten. Geht nicht einmal bei der einvernehmlichsten Scheidung, wo der betreuende Elternteil über soviel Einkommen verfügt, dass er problemlos das Kind versorgen kann.
Bei der Samenspende verzichtet die Mutter im Namen des Kindes auch auf den Unterhalt und vermutlich auch auf erbrechtliche Ansprüche. Das wird im Streitfall mit großer Wahrscheinlichkeit vom Gericht als illegal einkassiert. Der „Spendenvater“ (wenn er bekannt ist), darf dann wohl Kindesunterhalt bezahlen.
Die Samenbank muss sicherstellen, dass sowohl Spender als auch
Empfänger die entsprechenden Formulare unterzeichnen.
Das Samenpräparat darf erst weitergeleitet werden wenn BEIDE
die Formulare unterzeichnet haben.
Soweit die graue Theorie. Wie gesagt, kann auf Kindesunterhalt nun mal nicht verzichtet werden. Wenn der „Empfängervater“ plötzlich einen Rückzieher macht und z. B. die Vaterschaft nicht anerkennt, kann es für den „Spendervater“ ganz schön eng werden.
(Stand 2002 als ich meine Samenspende gemacht habe. So hat die
Dame am Tresen es mir erklärt)
Tja, die Dame am Tresen ist dafür zuständig, dass ihr eigener Laden läuft. Es gäbe ja keine Spender mehr, wenn bekannt wird, dass es Probleme geben könnte.
Ob man im Falle eines Falles auf die Dame bzw. deren Arbeitgeber mit Regressansprüchen wegen falscher Beratung zurückgreifen kann, weiß ich nicht. Dürfte auch problematisch werden, weil man ja die Falschberatung nachweisen muss.
Im Falle einer privaten Samenspenden sollte man einen
Anwalt/Notar konsultieren damit diese Rechteabtretungen
ordnungsgemäß erfasst werden.
Ob das ausreicht? Anwälte und Notare können sich auch irren (wie sie sich z. B. früher beim Unterhaltsausschluß in den alten Eheverträgen „geirrt“ haben.
Sollte im Falle einer privaten Samenspende keine
Rechteabtretung stattgefunden haben ist die verhergegangene
Antwort wohl zutreffend.
Man kann halt nicht alle Rechte abtreten. Es gibt auch in Verträgen immer wieder mal Punkte, die „wider den guten Sitten“ und somit rechtlich nicht haltbar sind.
Gruß
Ingrid