Hallo Zusammen,
ich habe hier eine etwas nicht ganz einfache Frage.
Es geht um folgenden Sachverhalt.
Wenn aus einer Eheähnliche gemeinschaft vor ca. 10 Jahren ein Kind gezeugt wird. Jodoch die Kindsmutter, NIE will das der Vater ins Stammbuch eingetragen wird. Nun Kindsmutter vor 4 Jahren stirbt und das Kind bei Pflegeeltern lebt. Der Vater Unterhalt an das Judendamt zahlt nach ca. 2 Jahre Jugendamt irgendeinmal fragt warum er zahlt und die Unterhaltszahlung zurücküberweist mit der Begründung garnicht als Vater eingetragen. Nun will jedoch das Jugendamt das die Vaterschaft festgestellt wird und zwar gerichtlich.
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Gibt es Verjährungsfristen bezüglich Feststellung der Vaterschaft? Zumal hier die Kindsmutter durch den Tod nicht zustimmen kann?
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Wenn es keine Verjährung auf Feststellung gibt, MUSS ein gerichtliches verfahren die Vaterschaft feststelllen oder kann ein Vaterschaftanerkenntnis gemacht?
Ich freue mich über eure Info im voraus.
VG Kanndassein
Hallo,
- Gibt es Verjährungsfristen bezüglich Feststellung der
Vaterschaft? Zumal hier die Kindsmutter durch den Tod nicht
zustimmen kann?
Die Vormundschaft liegt beim Jugendamt wenn das Kind bei Pflegeeltern lebt und somit entscheidet das JA für das Kind und die verstorbene Mutter. Da das Kind noch Minderjährig ist, ist der Unterhaltsanspruch auch nicht verjährt.
- Wenn es keine Verjährung auf Feststellung gibt, MUSS ein
gerichtliches verfahren die Vaterschaft feststelllen oder kann
ein Vaterschaftanerkenntnis gemacht?
Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch ohne das Gericht gemacht werden. Ich denke das das Jugendamt von dem für Sie normalen Fall ausgeht das der Vater das Kind nicht anerkennen will und sie dir deswegen die Vaterschaftsklage „angedroht“ haben.
Mache einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter aus und teile ihm bei der Terminabsprache direkt mit das die Vaterschaft anerkannt werden soll. So kann das JA alle notwendigen Schritte schon vorbereiten und alles kann so schnellst möglich seinen Weg gehen. Alles Gute und Gruß Sunny