folgender Sachverhalt. Ein Mann ist seit 7 Jahren in einer Beziehung und seit ca 2 Jahren mit dieser Frau verheiratet.
Nun hat die Frau Ihm einen Seitensprung gebeichtet mit Folgen. Der Mann würde sich entscheiden der Frau noch eine Chance zu geben, er möchte aber erstmal nicht rechtlich für das fremde Kind haften, da er nicht weiss ob die Beziehung hält. Der Vater hätte 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzuzweifeln bzw. der leibliche Vater die Vaterschaft „zu beantragen“? So die letzte Auskunft.
Wie könnte der betrogene Ehemann sich rechtlich absichern, um nicht nach diesen 2 Jahren und der Trennung plötzlich für das Kind welches nicht seins ist zu zahlen.
Ist es also möglich auch für ein in der Ehe geborenes Kind den Vater nicht anzugeben wenn die Mutter auf den Unterhalt des leiblichen Vaters verzichtet.
Verwirkt man dadurch auch den Erhalt des Kindergeldes?
der Ehemann müsste die Vaterschaft vor dem Familiengericht anfechten. Innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis des Umstandes, daß es nicht seines ist.
Tut er das nicht, ist er für immer und ewig der Vater des Kindes.
Gerichtskosten und Kosten des Vaterschaftstests gehen zu Lasten des Ehemanns, (ca 2000-2500 €).
Gleichzeitig müsste die Ehefrau den wirklichen Erzeuger nennen. Jedes Kind muss schliesslich einen Vater haben.
Auf Unterhalt des leiblichen Vaters kann gem § 1614 BGB nicht verzichtet werden.
Der leibliche Vater kann ein Besuchs bzw Umgangsrecht erhalten.
Kindergeld erhält die Mutter.
Gleichzeitig müsste die Ehefrau den wirklichen Erzeuger nennen.
Natürlich nur wenn die Ehefrau den wirklichen Erzeuger kennt.
Jedes Kind muss schliesslich einen Vater haben. Auf Unterhalt des leiblichen Vaters kann gem § 1614 BGB nicht verzichtet werden.
Es soll auch Frauen geben, die den Erzeuger ihres Kindes wirklich nicht kennen. Da sieht es dann schlecht aus um an den Unterhalt des Erzeugers zu kommen.