Vaterschaft / Prostituierte

Hallo Rechtskundige,

was für Fragen aufkommen, wenn man in gemütlicher Runde bei Bier und Wein zusammensitzt.

Folgender hypothetischer Fall.
Ein Mann (unter sicher vielen) besucht eine Prostituierte und diese wird schwanger. Jedoch kann die Frau durch einen Vaterschaftstest belegen, daß Mann X der Vater des Kindes ist. Kann sie den Mann zu Zahlung von Unterhalt verklagen und wird sie den Unterhalt kriegen, oder ist ein Anspruch mit Zahlung des ‚Honorars‘ abgegolten und die Schwangerschaft ist eine Art Berufrisiko?!

Gandalf

Hallo auch,

ich würd sagen, daß die Wahrscheinlichkeit, daß so ein Fall eintreten würde, sehr gering sein wird. Aber man weiß ja nie…

Jedenfalls muß er, wenn er der leibliche Vater ist, auch Unterhalt zahlen. Es gibt da gar nix zum Rausreden oder so.

Ich hab schon von einem Fall gehört, da hat eine homosexuelle Frau einen Mann verführt, wurde von ihm schwanger, und hat damit ihr Ziel erreicht, in ihrer Partnerschaft (ihre Freundin + sie) ein Kind zu haben. Auch hier mußte der Mann Unterhalt zahlen.

Grüße,

Schnägge

hallo gandalf,

es geht nicht um die prostituierte oder ihre dienstleistung - die allein ist mit ihrem ‚honorar‘ abgegolten - sondern um das kind. und genau dieses kind ist es auch, das anspruch auf unterhalt beider elternteile hat (also auch des vaters). wie die beiden eltern zusammen gekommen sind, ist dabei nicht von belang.

gruß
ann

Ich denke, wir fangen mal so an :

  1. Die meisten hier sind KEINE Rechtskundigen, sondern geben
    ihre persönliche Meinung „zum Besten“ - sonst wärs nämlich
    so wat wie ne illegale Rechtsberatung und strafbar…

  2. Vollkommen egal, welchen Beruf die Frau ausübt(e).
    2.a. Die VERSCHÄRFTEN Unterhaltsansprüche des Kindes
    gehen immer vor. OLG-Bremen : Einer Frau, die meinte
    keinen Unterhalt zahlen zu können, wurde aufgegeben, doch
    wieder als Prostituierte anschaffen zu gehen. Interessiert
    ein OLG oder Fam.-Gericht nicht im Geringsten, ob dat
    strafbar is oder nich. ZAHLEN, egal was kommt "
    2.b. Mutter is Mutter. Ende und Basta ! Wär ne Frau
    schwängert und die sich dann um das Kind kümmert, der
    zahlt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kann sie den Mann zu Zahlung von Unterhalt verklagen und wird
sie den Unterhalt kriegen, oder ist ein Anspruch mit Zahlung
des ‚Honorars‘ abgegolten und die Schwangerschaft ist eine Art
Berufrisiko?!

Hallo Gandalf,

natürlich kann Sie auf Unterhalt klagen und wird vor Gericht Recht bekommen.
Der Vater ist nicht nur Unterhaltspflichtig, sondern der Sohn ist auch erbberechtigt - was bei solchen Fragen gerne mal vergessen wird.

Gruß Ivo

Nicht die Mutter?
Hallo Ann,

es geht nicht um die prostituierte oder ihre dienstleistung -
die allein ist mit ihrem ‚honorar‘ abgegolten - sondern
um das kind. und genau dieses kind ist es auch, das anspruch
auf unterhalt beider elternteile hat (also auch des vaters).

wieso kann den hier die Mutter nicht auch 3 Jahre Unterhalt verlangen (gemessen an ihrem zu erwartenden Verdienstausfall und der Potenz des Vaters)?

Gruß

achim

Hallo Ivo,

Der Vater ist nicht nur Unterhaltspflichtig, sondern der Sohn
ist auch erbberechtigt - was bei solchen Fragen gerne mal
vergessen wird.

Nur ein Sohn wäre erbberechtigt, eine Tochter nicht?

Gandalf schrieb ja nur von „Kind“…

Karin

Schnägge :

diese Fälle sind leider Tagesordnung ! Ich darf ja nix
verraten, sonst würd ich ja mal einige Namen mitteilen…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo achim,

ich bin davon ausgegangen, daß die mutter sich weiterhin selbst ernähren kann. wenn sie natürlich dadurch einbußen hat oder sogar glaubhaft versichern kann, daß sie wegen moralischer bedenken ihrem kind gegenüber diesen beruf nicht mehr ausüben will, hat sie - denke ich mal - natürlich auch chancen, unterhalt zu bekommen.

gruß
ann

Wer ist der Vater?

Hallo Rechtskundige,

Hallo (auch wenn ich nicht rechtskundig bin),

Folgender hypothetischer Fall.
Ein Mann (unter sicher vielen) besucht eine Prostituierte und
diese wird schwanger. Jedoch kann die Frau durch einen
Vaterschaftstest belegen, daß Mann X der Vater des Kindes ist.
Kann sie den Mann zu Zahlung von Unterhalt verklagen und wird
sie den Unterhalt kriegen, oder ist ein Anspruch mit Zahlung
des ‚Honorars‘ abgegolten und die Schwangerschaft ist eine Art
Berufrisiko?!

Die Frage, die sich mir dabei aufdrängt ist: Die durchschnittliche Prostituierte hat (laut Aukunft einer Freundin von mir, die mal als eine tätig war) durchschnittlich 5 - 15 Kunden am Tag.

Bis eine Schwangerschaft „entdeckt“ wird vergehen mindestens einige Wochen. Woher soll die P. nach dieser Zeit noch wissen, wer der Vater sein könnte? Und geht man mal davon aus, dass einige der Kunden keine Stammgäste sind (also ein Mal und dann nie wieder) wäre m. E. das Verfahren, die ganzen potentiellen Väter herauszufinden doch sehr aufwendig…

Wenn man nun von „nur“ 5 Kunden pro Tag an 5 Tagen in der Woche über (nur) 2 Wochen aus ist man schon bei 50 Männern. M. W. kostet ein Vaterschaftstest (außergerichtlich) 300 (?) Euro. Macht mal eben 15.000 Euro. Da für ein Verfahren dann nochmal ein Bluttest gemacht werden müsste (der auch noch mal bei 800 Euro oder so liegt) müsste das schon eine sehr gut verdienende P. sein…

Also ist m. E. die Chance sehr gering, dass ein Mann nach dem Besuch bei der Prostuierten ein Kind „angehängt“ bekommt.

Liebe Grüße
Timid

P.S.: Meine Freundin (ehem. P.) wurde mit 19 auch schwanger und wusste nicht, wer der Vater ist. Im Rennen war hier außer den Kunden auch noch der langjährige Freund (und Zuhälter…).
Erst hat sie überlegt, abtreiben zu lassen. Kevin wird bald 6 Jahre alt. Er hat zwar keinen (bekannten) Vater, aber sie hat dadurch ein „bürgerliches“ Leben begonnen und ist m. W. recht glücklich so - auch ohne dass ihr oder dem Kind jemand Unterhalt zahlt.

Achtung: Metapher
hallo zusammen,

um den sachverhalt mal auf den punkt zu bringen, folgendes zum thema „schwangerschaft einer prostituierten und wer ist der vater“:

wenn man eine dose bohnen ißt, weiß man dann welche bohne den furz ausgelöst hat?

:wink:
cu
alex

Nur ein Sohn wäre erbberechtigt, eine Tochter nicht?

Gandalf schrieb ja nur von „Kind“…

Hallo Karin,

ich lache später über diese Haarspalterei. Natürlich hast du recht das KIND war gemeint.

Gruß Ivo

Hallo

Natürlich muss der „Erzeuger“ auch Unterhalt zahlen. (Wenn dieser bekannt) Unterhalt für das Kind bis es 18 ist auf jeden Fall. Unterhalt für die Mutter 3 Jahre lang.
Zur Vermeidung einer Schwangerschaft gehört auch das der Mann etwas dazu beiträgt. Nicht nur immer die Frau. Ausserdem braucht man eigentlich nicht zu erwähnen das man bei einer Dame diesen Gewerbes sowieso immer einen Schutz (Kondom) nehmen sollte.
Der Vergleich hinkt zwar jetzt etwas aber:
Ich kann ja auch nicht in ein Restaurat gehen, ein Essen bestellen, dieses aufessen (es schmeckt ja soooo gut) und dann nicht bezahlen wollen weil es mir angeblich doch nicht geschmeckt hat und ich morgen ja sowieso wieder hunger habe.

Schmunzelnde Grüßle aus der Ferne