Person A (FRAU)
Person B (Freund)
Person C (vermeitlicher Erzeuger)
Person A lebt Jahre lang mit Person B in einer Beziehung. Durch einige Umstände kommt Person A mit Person C in Kontakt und schläft mit diesem. Person A kontaktiert Person C nach einigen Wochen und teilt diesem mit, das Person A schwanger ist, Person C allerdings rein rechnerich nicht der Erzeuger dieses Kindes sein könne. Person A und Person B leben weiterhin in ihrer Beziehung und Person B wird anerkannter Vater vom Kind von Person A. 5 Jahre später kontaktiert Person A -> Person C das Person B mitbekommen hat, das Person A fremd gegangen sei und das in der Zeit als Person A schwanger war und das daraufhin lässt Person B einen Schwangerschaftstesthat machen lassen und dieser Negtativ ausgegangen ist. Danach war wieder Funkstille von Person A in Richtugn Person C. 1 1/2 Jahre später erhält Person C einen Brief mit der Aufforderung die Vaterschaft an zu erkennen und seinen derzeigen gehalt mitzuteilen um die Höhe des Unterhalts fest zu stellen. Antwortet Person C nicht auf diesen Brief wird Gerichtlich eine Feststellung der Vaterschaft angeordnet. Das Kind von Person A ist bereits 6 Jahre alt.
Die Frage hierzu wäre,
Ist das rechtens von der Person A?
Kann Person C irgendetwas dagegen unternehmen?
Wird Person C auf jeden Fall unterhalt zahlen müssen oder existieren irgendwelche Verjährungsfristen in sollch einem Fall?
Ohne dieses Risiko…
… gab es „Pimpern ohne Gummi“ zuletzt zwischen 1939 und 1945 für Deutsche im Einsatz. Und selbst dort wurde den ausführenden Männern von dem OKH der Gummieinsatz empfohlen (siehe z.B. hier http://www.presse.uni-oldenburg.de/25019.html)
Ist das rechtens von der Person A?
ja, wenn sie sich denn getäuscht hat.
Kann Person C irgendetwas dagegen unternehmen?
jein, siehe 3 und 4.
Wird Person C auf jeden Fall unterhalt zahlen müssen oder existieren irgendwelche Verjährungsfristen in sollch einem Fall?
Sofern C denn tatsaechlich der Vater ist (und dieses nun rechtlich festgestellt wird), wird er wohl Unterhalt zahlen müssen. Und zwar in der Regel analog zur Düsseldorfer Tabelle und idR bis das Kind die Ausbildung abgeschlossen hat.
Was kann Person C nun tun?
Nun… wie wärs wenn C denn tatsächlich den Vaterschaftstest machen würde? Wenn A das damals nicht so genau genommen hat, und sie selbst nicht so richtig wusste, wer denn der edle Spender war, dann kann es zum fraglichen Zeitpunkt ja auch noch Andere gegeben haben …
… 5 Jahre später kontaktiert Person A -> Person C das Person B mitbekommen hat, das Person A fremdgegangen sei und das in der Zeit als Person A schwanger war
und das daraufhin lässt Person B einen Schwangerschaftstest hat
machen lassen und dieser Negtativ ausgegangen ist.
Hi,
der Schwangerschaftstest nach 5 Jahren hat aber mit dem ursprünglichen Problem nichts zu tun?
…oder existieren irgendwelche Verjährungsfristen in sollch einem Fall?
Die gewöhnliche Verjährung beträgt 18 Jahre, ggf zuzüglich Ausbildungszeiten.