Kann mir jemand sagen, wie es sich rechtlich verhält, wenn ein Kind durch eine Samenspende gezeugt wurde, bei dem zwar die Frau mit ihrem Mann noch verheiratet ist, allerdings getrennt von ihm lebt und er sein Einverständnis für eine Insemination nicht gegeben hat. Muss er dennoch für das Kind bzw. Noch-Ehefrau bezahlen, obwohl er die Vaterschaft anfechtet und Recht bekommt?
Nach deutschem Recht ist Vater eines Kindes nach § 1592 BGB der Mann,
der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist (Nr. 1; im Fall der Eheauflösung durch Tod: § 1593 BGB),
der die Vaterschaft anerkannt hat (Nr. 2) oder
dessen Vaterschaft nach § 1600d gerichtlich festgestellt ist (Nr. 3).
Die rechtliche Vaterschaft lässt sich grundsätzlich nur durch die Vaterschaftsanfechtungsklage nach §§ 1600, 1600a BGB beseitigen (Ausnahme: § 1599 Abs. 2 BGB s.u. 3.). Solange die Nichtvaterschaft nicht rechtskräftig festgestellt ist, gilt die Vaterschaft (etwa in laufenden Unterhaltsverfahren) für und gegen alle, selbst wenn sich alle Beteiligten über die biologische Vaterschaft eines anderen Mannes einig sind und diese offensichtlich ist (§§ 1592, 1599 BGB).
Das ist doch hier unwichtig(und eher der Normalfall)
Du hast gefragt, der Noch-Ehemann hat nicht zugestimmt und hat zusätzlich auch noch vor Gericht die (rechtliche) Vaterschaft angefochten.
Dann ist der Noch-Ehemann aus Fragen des Unterhaltes raus.
Der Samenspender ist grundsätzlich unterhaltspflichtig.
das hier ist schon der zweite Versuch der TE, Informationen zum gleichen Thema abzugraben. Beim ersten mal haben ihr die Antworten wohl nicht ausgereicht, obwohl insbesondere das hier Gefragte von mir beantwortet wurde. Eine der anderen Vorschläge in dem anderen Thread war der, nach Dänemark zu gehen.