Dann nein !
Wer ist rechtlicher Vater?
Nach deutschem Recht ist Vater eines Kindes nach § 1592 BGB der Mann,
der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist (Nr. 1; im Fall der Eheauflösung durch Tod: § 1593 BGB),
der die Vaterschaft anerkannt hat (Nr. 2) oder
dessen Vaterschaft nach § 1600d gerichtlich festgestellt ist (Nr. 3).
Die rechtliche Vaterschaft lässt sich grundsätzlich nur durch die Vaterschaftsanfechtungsklage nach §§ 1600, 1600a BGB beseitigen (Ausnahme: § 1599 Abs. 2 BGB s.u. 3.). Solange die Nichtvaterschaft nicht rechtskräftig festgestellt ist, gilt die Vaterschaft (etwa in laufenden Unterhaltsverfahren) für und gegen alle, selbst wenn sich alle Beteiligten über die biologische Vaterschaft eines anderen Mannes einig sind und diese offensichtlich ist (§§ 1592, 1599 BGB).