Kann man ein nicht gehörigen kind annerkennen und kindergeld nur in ein bestimmste zeit bezahlen(nicht bis zum 25 jahr)?
Wat?
Öhh,
könntest du das noch mal etwas eloquenter formulieren?
Gruß
Nita
ok.A anerkennt ein kind B das nicht zu ihm gehört.Kann A in einem bestimmte Zeit kindergeld bezahlen?oder muss er bis B 25jahr alt ist bezahlen.
Hallo,
zur Deutlichkeit: A erkennt die Vaterschaft von Kind B an, dass wissentlich nicht seines ist? Und A möchte nur eine zeitlang Unterhalt für Kind B bezahlen?
Falls ich das richtig verstanden habe, versteh ich aber immer noch nicht, warum das A machen sollte?
Ich bin jetzt kein Anwalt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man selber bestimmen kann, wie lange man Unterhalt bezahlt. Selbst wenn Mutter und Kind da jezt einverstanden wären, sind sie das auch noch in 10 Jahre?
MfG
OT-Frage
Hallo,
ich bin schrecklich neugierig. Angesichts deines eloquenten Schreibstils interessiert mich, was du studierst. Wärst du so nett, die Frage OT zu beantworten?
LG Petra
Hallo,
Kindergeld bekommt man vom Staat, das bezahlt man nicht.
Aber wozu will A die Vaterschaft anerkennen? „Nebenbei“ wird z.B. Kind B auch erbberechtigt, wenn A verstirbt.
Wenn A B unterstützen will, kann er das auch tun ohne Vater zu sein. Diese freiwilligen Zahlungen kann er dann jederzeit einstellen, wenn ihm B zu sehr auf der Nase herumtanzt. Im Steuerbrett sagt man A vielleicht auch noch, unter welchen Umständen die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Cu Rene
hallo petra.
angesichts seines eloquenten namens denke ich, er ist kein deutscher muttersprachler.
und wenn ich mir ansehe, wie schlecht manch deutscher fremdsprachen beherrscht… dagegen ist oliviers deutsch ganz ordentlich 
gruß
michael
Wenn man ein Kind anerkennt, also die Vaterschaft anerkennt, dann ist man der Vater. (rein rechtlich) Er muss das Kind finanziell unterstützen und verhalten. Außerdem kann es auch seinen Namen annehmen und ihn beerben.
Kannst ja nicht einfach nach 5 Jahren sagen, „ach hab es zwar als meines anerkannt, aber jetzt will ich mich nicht mehr darum kümmern“
Gruß Lulea
Dumme Idee
Hi Olivier!
Nein, wenn ein Mann die Vaterschaft anerkennt, dann ist er der Vater.
Es ist allerdings Betrug am Kind, es im Glauben an einen Vater aufwachsen zu lassen, der es rein biologisch garnicht ist.
Das Durcheinander, das dann nach fünf Jahren entsteht, wenn sich (wodurch auch immer) herausstellt, dass der Vater garnicht der Vater ist - das wird mit Sicherheit teuer und unübersichtlich.
… wie es dem Kind dann dabei gehen wird… ???
Könnte aber sein, dass der „richtige“ Vater anschliessend den Unterhalt der vergangenen Jahre begleichen muss. Also sofern der „falsche Vater“ glaubhaft machen kann, dass er von seiner Vaterschaft überzeugt war.
Dumme Idee, bingt nichts als Ärger und Probleme, und dem Kind später den Vater wieder wegzunehmen???
Ulli
moralischer Abgrund
Es schon erschreckend, wie tief abgründig sich moralische Grundwerte in Bezug auf Kinder verschoben haben.
Vaterschaft ist nicht ein Spass für eine Halbzeit, sondern ein LEBEN lang. Kinder brauchen nicht nur Geld sondern Zuneigung, Liebe, Trost, Zärtlichkeit, Aufmerksamkeit, Achtung usw.
Und nun eine Frage zur lebenspartiellen Vaterschaft.
Such Dir einen Angelverein. Da kann man wieder austreten.
Mahlzeit
Hallo,
wenn man die Vaterschaft anerkennt ist das im Regelfall für immer. WEnn einem das später leid tut, hat man Pech gehabt. Man zahlt Unterhalt - wenn das Kind als Erwachsener krank wird sogar bis es oder man selber stirbt. Außerdem ist dieses Kind ein Erbe.
Wenn man die Vaterschaft irrtümlich anerkennt, weil das Kind untergeschoben wurde - wird auch Kuckuckskind genannt. Dann kann man - gegen sehr teueres Geld - die Vaterschaft gerichtlich anzweifeln.
Geht aber nur innerhalb von zwei Jahren ab dem man Kenntnis davon hat (z. B. weil die Frau im Streit erzählt, dass es in Wirklichkeit einen anderen Vater gibt), dass das Kind untergeschoben ist.
Freiwillig etwas zu unterschreiben, was nicht stimmt ist ein sehr zweischneidiges Schwert. Das Kind wird betrogen und der Scheinvater zahlt u. U. sein Leben lang und über den Tod hinaus.
Gruß
Ingrid