Schönen gutden Tag!
Kurz und knapp, meine noch ehefrau (Scheidung noch nicht eingereicht) und ich trennten uns vor etwa 2 Jahren. Nun ist sie schwanger und kurz vor der Entbindung, von jemand anderem; aber auch schon nicht mehr mit ihm zusammen. Was muss ich tun damit es nicht als mein Kind eingetragen wird?
vielen dank
MFG
Hi,
erstmal kannst du garnichts tun. Kommt das Kind zur Welt, wenn ihr noch verheiratet seid, dann ist es erstmal DEIN Kind mit allen drum und dran. Das ist gesetzlich so geregelt.
GDA
Hallo,
Du musst die Vaterschaft beim Familiengericht anfechten. Eine einfache Erklärung, dass du nicht der Vater bist, reicht dafür nicht, sondern es müssen Anfechtungsgründe vorgelegt werden. Diese kannst du z.B. bei Wikipedia nachlesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanfechtung
Wenn du das Stichwort „Vaterschaftsanfechtung“ googlest, findest du jede Menge Informationen zum Thema.
Schöne Grüße,
Jule
Tach,
Was muss ich tun
damit es nicht als mein Kind eingetragen wird?
so ähnlich war es bei mir auch.
Meine Ex lebte mit ihrem neuen zusammen, die Scheidung zog sich hin, weil die Rentenanstalt zickte und sie wurde von ihrem neuen schwanger. Die Geburt war vor unserem Scheidungstermin.
Kurz vor ihrer Niederkunft gingen sie und der Kindvater zum Jugendamt und gaben an, daß er der Kindvater sei. Ich wurde einbestellt (seperater Termin) um dies zu bestätigen, was ich natürlich tat. So wurde das Kind zwar noch in der Ehe geboren, aber nach der Scheidung war alles klar, ohne Adoption und Schriftkrams. Drei Unterschriften und das wars.
Gilt soweit ich weiß seit 2001.
Gandalf
Tach,
erstmal kannst du garnichts tun. Kommt das Kind zur Welt, wenn
ihr noch verheiratet seid, dann ist es erstmal DEIN Kind mit
allen drum und dran. Das ist gesetzlich so geregelt.
das ist zum Glück nicht mehr so. Zumindestens in NW.
Die Mutter des Kindes war noch mit mir verheiratet aber von ihrem neuen schwanger.
Kurz vor der Geburt gingen die beiden zum Jugendamt und erklärten, daß der neue der leibliche Vater des Kindes sei. Ich wurde dazu gehört und bestätigte das. Dann unterschrieb ich eine Art Verzichterklärung und gut war es. Nach der Scheidung war dann alles klar, ohne Schriftkrams und Adoption. Gilt seit glaube ich 2001.
Gandalf
Hi!
Das nutzt aber auch nur was, wenn der Typ, von dem sie schwanger ist, da auch mitspielt. Wenn die beiden schon getrennt sind, dann ist das vielleicht nicht unbedingt wahrscheinlich, dass er sich kooperativ verhält.
Darum würde ich an seiner Stelle eher die Möglichkeiten recherchieren, die er als Nicht-Vater allein durchziehen kann. Denn das sollte man wirklich SCHNELL nach der Geburt machen. Zahlt der leibliche Vater nicht und ist auch ansonsten unkooperativ und die Mutter beantragt Unterhaltsvorschuss, dann versuchen die natürlich das Geld vom offiziellen Vater zu holen.
LG
ausnahmefall
Hallo,
solange die Scheidung nicht eingereicht ist, kannst du gar nichts tun.
Es wird als dein Kind eingetragen.
Danach musst du vor dem Familiengericht die Feststellung der Vaterschaft beantragen, dann läuft ein offizielles Vaterschaftsfeststellungsverfahren.
Einfacher wäre es gewesen, wenn die Scheidung bereits eingereicht worden wäre, dann hätte ein kurzer Gang zum Jugendamt genügt und es wäre eine urkunde gefertigt worden in der drin steht, daß du nicht der Vater bist.
grüße
miamei