Vaterschaftsanerkennung

ein mann hat nach ca 5 wochen beziehung eine frau geschwängert. kurz darauf hat er die beziehung beendet, weil die beziehung unerträglich wurde. offenbar wollte die frau nur schwanger werden?

die frau möchte das kind gerne behalten und ist inzwischen im 7. monat.

irgendwie hat der mann das gefühl, die schwangere frau würde auf die anerkennung der vaterschaft -schon VOR der niederkunft drängen.

was spricht dafür? was dagegen?

evtuell ist es ratsam die geburt des kindes abzuwarten und einen vaterschaftstest durchzuführen? (der mann fürchtet die frau zu verärgern und sich dadurch höheren unterhaltsforderungern auszusetzen…)

hat die frau (während des mutterschutzes/ der elternzeit) anspruch auf unterhalt, obwohl sie in einem gut bezahlten job steht und entsprechend elternged bekommen wird?

vielen dank für hilfe/ auskunft!
paul

Moin Grußloser,

was spricht dafür? was dagegen?

was spricht gegen den Besuch bei einem Fachanwalt für Familienrecht?
Bei den offensichtlich gehandelten Summen, sollte das Geld wohl gut angelegt sein.

Gandalf

Hi, egal wie sehr der Mann die Frau verärgert, deshalb erhöht sich nicht der gesetzliche Unterhaltsanspruch.
Der Mann ist der Frau gegenüber bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, unterhaltspflichtig.
Dem Kind gegenüber bis zum Abschluss seiner Ausbildung.
MfG ramses90

was spricht dafür? was dagegen?

Hi,

hat man die Vaterschaft einmal anerkannt, ist es ziemlich schwer, da wieder raus zu kommen.

evtuell ist es ratsam die geburt des kindes abzuwarten und
einen vaterschaftstest durchzuführen? (der mann fürchtet die
frau zu verärgern und sich dadurch höheren
unterhaltsforderungern auszusetzen…)

Unterhaltsforderungen bleiben gleich, egal ob die Frau einem positiv oder negativ gesonnen ist. Bestehen Zweifel an der Vaterschaft, sollte man sie nicht anerkennen. Ist man der Meinung der Vater zu sein, wäre es sinnvoll die Vaterschaft anzuerkennen, man sprart sich dann ein Gerichtsverfahren und einen Vaterschaftstest, was beides mit Kosten verbunden ist.

Gruß
Tina

vielen dank für eure antworten!
frohe weihnachten und guten rutsch ins neue jahr!

Hallo Paul,

nachdem ich etwas leicht schiefes im Archiv zu Deiner Frage gelesen habe: Unterhaltsberechtigung setzt auf jeden Fall auch Unterhaltsbedürftigkeit voraus. Solange die Frau Elterngeld erhält, von dem sie leben kann, besteht kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Dieser Artikel ist hier besonders interessant: http://www.ra-bielefeld.de/rechtsgebiete/familienrec… vor allem Ziffer 4.

Das Kind hat natürlich seinen eigenen Unterhaltsanspruch.

vielen dank für eure antworten!
frohe weihnachten und guten rutsch ins neue jahr!

Grüße,

Karin