Vaterschaftsanerkennung nach 10 Jahren

Hallo,

nachfolgend sehr verzwickter hypothetischer Fall.

Die Kindsmutter A 33 Jahre alt, hat drei Söhne. Sohn B (13 Jahre alt, vom biologischen Vater direkt nach der Geburt anerkannt, momentan läuft ein gerichtliches Unterhaltsverfahren),

Sohn C (10 Jahre alt, derselbe biologische Vater wie Sohn A, allerdings wurde der Mutter A direkt nach der Geburt vom Vater mitgeteilt, „dass er sich zwar um das Kind kümmern würde, allerdings keinen Bock hätte für dieses auch noch finanziell aufkommen zu müssen“. Aufgrund psychischer und physischer Drohungen erklärt sich Mutter A dazu bereit auf eine Anerkennung durch den biologischen Erzeuger zu verzichten.

Sohn D (7 Jahre alt, wieder derselbe biologische Erzeuger, gleiches Grundprinzip wie bei Sohn C, allerdings mit der Aussage, er hätte eh keinen Bock auf dieses Kind, aufgrund dessen wird er auf keinen Fall bezahlen.)

Nach 10 Jahren ist Mutter A der immer wieder demütigenden Erfahrung bei der Vorlage der Geburtsurkunde etc. überdrüssig, ferner will der Sohn C bei evtl. Ableben der Mutter A unbedingt zum biologischen Erzeuger ziehen. und erwartet vom biologischen Vater endlich die Anerkennung dessen Sohn. Ein Jahr lang passiert überhaupt nichts, sodass sich Mutter A nun vorgenommen hat, selbsttätig Schritte zu unternehmen.

FRAGE: Wie konkret soll Mutter A bezüglich der Anerkennung durch den biologischen Erzeuger des Sohnes C vorgehen? Jugendamt, Anwalt (zur Vorbeugung strafrechtlicher Schritte gegen Mutter A, da diese für einen Zeitraum von 5 Jahren UVG in Anspruch nehmen musste, um den Lebensunterhalt zu sichern?)???

Da sich Mutter A seit nunmehr 5 Jahren in einer stabilen, gefestigten Beziehung befindet und seit bereits 2 ½ Jahren verheiratet ist, hat sich der Ehemann dazu bereit erklärt, die Anerkennung (evtl auch Adoption) für Sohn D vorzunehmen. Nochmals, es liegt für das Kind keinerlei Anerkennung vor, bei beiden Söhnen C/D ist die Mutter allein in der Geburtsurkunde angegeben. Vater unbekannt.

FRAGE: Besteht evtl. die Möglichkeit, zeitgleich mit der Anerkennung des Sohnes C durch den biologischen Erzeuger auch eine Anerkennung des Sohnes D durch den Ehemann zu tätigen? Muss dieser (Ehemann) dann evtl. Rückzahlungen durch den erhaltenen UVG (3 Jahre) befürchten? Oder geht eine Anerkennung in diesem Fall überhaupt nicht und es bleibt nur die Option auf Adoption.

Vielen Dank im Voraus für Eure (hoffentlich sachlichen und urteilsfreien) Antworten.

Hallo,

FRAGE: Besteht evtl. die Möglichkeit, zeitgleich mit der
Anerkennung des Sohnes C durch den biologischen Erzeuger auch
eine Anerkennung des Sohnes D durch den Ehemann zu tätigen?

Hier mal das was einer anderem Mutter in einer ähnlichen Situation (allerdings wollte der biologische Vater immer die Vaterschaft anerkennen) bei Gericht erleben durfte (stammt aus einem anderen Forum):
Ferner hat die Richterin gegen die Mutter ein Vefahren wg. Personenstandsfälschung und Betrug bei der Staatsanwaltschaft einleiten lassen. Sie habe in ihrer langjährigen Tätigkeit „noch so etwas erlebt“…

Muss dieser (Ehemann) dann evtl. Rückzahlungen durch den
erhaltenen UVG (3 Jahre) befürchten? Oder geht eine
Anerkennung in diesem Fall überhaupt nicht und es bleibt nur
die Option auf Adoption.

Er muss u. U. damit rechnen, dass er auch angezeigt wird. Adoption ist der einzigste richtige Weg.

Ach ja, die neuesten Meldungen in diesem Forum lauten, dass die Staatsanwaltschaft schon ermittelt.

Von dem, was man einem Kind antut, dem man einen fremden Vater „unterschiebt“ will ich hier gar nicht reden.

Gruß
Ingrid

Danke, aber damit ich das richtig verstehe. Diese Antwort bezieht sich auf den fiktiven Fall, dass sich der Ehemann von Mutter A damit einverstanden erklären würde, dass Kind D anzuerkennen, da sich der biologische ERzeuger so oder so weigert, seinen rechtlichen Verpflichtungen diesem Kind gegenüber nachzukommen, oder?

Also bleibt dem Ehemann nur die Adoption. Gut, danke.

Die erste Frage, bezüglich der (von Mutter A (erzwungenen) Anerkennung durch den biologischen Erzeuger des Kindes C kann damit aber nicht erklärt werden, oder? Ist schon spät. Ich häng etwas. Vielen Dank trotzdem.

Hallo,

Zur Vaterschaftsanerkennung sollte man sich zum Beistand des Jugendamtes begeben, dort eine Beistandschaft zur Anerkennung der Vaterschaft einrichten lassen.

Der Beistand macht dann alles, was nötig ist, kostenlos.

Zur Problematik Sohn D: Die Jugendämter sind NICHT verpflichtet, bei einer freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft vor dem Jugendamt nachzuforschen, ob derjenige, der die Vaterschaft anerkennt, auch wirklich der biologische Vater ist.
Allerdings ist bei diesem kostenlosen Verfahren per Anerkennung durch Urkunde damit zu rechnen, daß das UVG vom (neuen) Vater zurückzuzahlen ist und die Kindsmutter ggfs eine Anzeige wg. Sozialbetrug von der UVG-Stelle bekommt, da die Kindsmutter ja bei der Antragstellung angegeben hatte, den Vater nicht zu kennen…

Grüße
miamei

Hallo,

Danke, aber damit ich das richtig verstehe. Diese Antwort
bezieht sich auf den fiktiven Fall, dass sich der Ehemann von
Mutter A damit einverstanden erklären würde, dass Kind D
anzuerkennen, da sich der biologische ERzeuger so oder so
weigert, seinen rechtlichen Verpflichtungen diesem Kind
gegenüber nachzukommen, oder?

Der biologische Vater kann sich in Deutschland nicht dauerhaft weigern. Wenn die Mutter einen Mann als Vater angibt und der nicht die Vaterschaft anerkennen will, geht es über das Gericht.

Dort wird dann ein Gen-Test veranlasst. Kommt er nicht zur Speichelprobe, kommt die Polizei (schon erlebt: sogar an den Arbeitsplatz) führt ihn dort oder in der Wohnung ab und bei der Abnahmestelle vor.

Wenn er den Mund für die Entnahme nicht aufmachen will, wird ein Richter einen Beschluss machen, der den Beamten geeignete Zwangsmittel erlaubt.

Mir ist ein Vater aus einem anderen Forum bekannt, dem ist das vor Jahren im Eiltempo passiert, bevor sein Kind den ersten Geburtstag feierte.

Also bleibt dem Ehemann nur die Adoption. Gut, danke.

Spricht doch nichts dagegen. Wenn das Kind weiß, dass es adoptiert ist, kann es besser damit leben als wenn es irgendwann erfährt, dass der Vater nicht wirklich der biologische Vater ist. Nicht selten fühlt es sich dann betrogen.

Wenn diese Ehe irgendwann scheitern sollte (kommt auch bei jahrelan glücklichen Ehen vor), hat das adoptierte Kind auf jeden Fall jemanden von dem es Unterhalt erhält und ein Erbrecht am Vermögen des Vaters hat dieses Kind auch.

Die erste Frage, bezüglich der (von Mutter A (erzwungenen)
Anerkennung durch den biologischen Erzeuger des Kindes C kann
damit aber nicht erklärt werden, oder? Ist schon spät. Ich
häng etwas. Vielen Dank trotzdem.

Nun ja, wenn Frau bei der Geburt angibt, dass sie den Vater nicht kennt, obwohl es in diesem Zeitraum eben nur diesen namentlich bekannten Mann zum Beischlaf gegeben hat ist das sowas wie Leistungserschleichung, Personenstandfälschung oder Betrug begangen. Was genau, wird die zuständige Rechtsabteilung schon wissen.

Wie die Behörde reagieren, ob sie „nur“ die zu unrecht bezogenen Gelder zurückverlangen oder ob sie die Frau anzeigen und was der Richter daraus macht, kann keiner im Voraus wissen.

Sie kann sich nicht damit herausreden, dass der Mann ja nicht wollte, dass er als Vater eingetragen wird. Dass er gezwungen werden kann, habe ich ja schon oben beschrieben.

Dass es nur ein „Ausrutscher“ war funktioniert wohl bei so vielen Kindern auch nicht.

Gruß
Ingrid

Hallo,

Dieser Fall hört sich kompliziert an. Möglicherweise würde sich die Durchführung eines (mehrerer) privaten Vaterschaftstests zunächst anbieten. Diese sind sicher und preisgünstig. Dann wisst Ihr genau, wie die entsprechenden Verhältnisse der Väter zu den Kindern sind. Eventuell erkennen die Väter eine Vaterschaft dann auch freiwillig an, wenn Sie das Ergebnis schwarz auf weiß sehen…

Einfach mal im Internet schauen, da gibt es gute Angebote…

lg papatest24

Ich versuch mal den hyptothetischen Fall etwas genauer auszuführen.

Definitiv weiß der biologische Erzeuger von Kind B/C/D, dass er der biologische Erzeuger dieser Kinder ist.

Definitiv weiß auch der Ehemann, dass er NICHT der biologische Erzeuger des Kindes D ist. Erklärt sich aber dazu bereit, da er dieses Kind ja sozusagen großgezogen hat, die rechtlichen/moralischen und finanziellen Verpflichtungen für dieses Kind zu übernehmen.

Ob der biologische Erzeuger der Kinder B/C/D einen der Internettests ausgeführt hat, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, da in diesem fiktiven Fall der biologische Erzeuger aber uneingeschränkten Zugang (Abholung nach Hause alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag) zu den Kindern hat, dürfte das sehr gut möglich sein.

Dieser behandelt die Kinder auch wie seine, leugnet auch im Familien und Bekanntenkreis nicht die Tatasache, dass er der Vater dieser Kinder ist. Einzig und allein die Tatsache, dass er finanzielle Einbußen durch Anerkennung der Kinder hat, hindert ihn im wesentlichen seit über 10 Jahren seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Die Mutter A hatte sich all die Jahre darauf verlassen, dass sich irgendwann das Gewissen beim biologischen Vater meldet und dieser daraufhin die Anerkennung durchführt. Leider scheinen die finanziellen Interessen, die rechtlichen und moralischen allerdings zu überwiegen.

Also bleiben Mutter A nur zwei Möglichkeiten (zumindest erschließt sich mir das aus den bisher gegebenen Antworten) entweder:

  1. ohne Zustimmung des biologischen Vaters, zur Polizei Selbstanzeige wegen evtl. Sozialbetrugs etc. durch (erhalt von UVG) danach ab zum Jugendamt, den Vater angeben und schauen was dann kommt. BZw. gleich mit einem Batzen Geld bei einem Anwalt vorbeizuschauen…

  2. versuchen mit der Situation weiterhin zu leben, dementsprechend den Demütigungen weiter ausgesetzt zu sein, und neuerdings auch der Angst einer strafrechtlichen Verfolgung gegenüber zu stehen, wenn der biologische Erzeuger seinen Rappel bekommen sollte und nach all den Jahren doch noch das Kind C anerkennen würde.

Vielen vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten. Viele Grüße