Hallo,
nachfolgend sehr verzwickter hypothetischer Fall.
Die Kindsmutter A 33 Jahre alt, hat drei Söhne. Sohn B (13 Jahre alt, vom biologischen Vater direkt nach der Geburt anerkannt, momentan läuft ein gerichtliches Unterhaltsverfahren),
Sohn C (10 Jahre alt, derselbe biologische Vater wie Sohn A, allerdings wurde der Mutter A direkt nach der Geburt vom Vater mitgeteilt, „dass er sich zwar um das Kind kümmern würde, allerdings keinen Bock hätte für dieses auch noch finanziell aufkommen zu müssen“. Aufgrund psychischer und physischer Drohungen erklärt sich Mutter A dazu bereit auf eine Anerkennung durch den biologischen Erzeuger zu verzichten.
Sohn D (7 Jahre alt, wieder derselbe biologische Erzeuger, gleiches Grundprinzip wie bei Sohn C, allerdings mit der Aussage, er hätte eh keinen Bock auf dieses Kind, aufgrund dessen wird er auf keinen Fall bezahlen.)
Nach 10 Jahren ist Mutter A der immer wieder demütigenden Erfahrung bei der Vorlage der Geburtsurkunde etc. überdrüssig, ferner will der Sohn C bei evtl. Ableben der Mutter A unbedingt zum biologischen Erzeuger ziehen. und erwartet vom biologischen Vater endlich die Anerkennung dessen Sohn. Ein Jahr lang passiert überhaupt nichts, sodass sich Mutter A nun vorgenommen hat, selbsttätig Schritte zu unternehmen.
FRAGE: Wie konkret soll Mutter A bezüglich der Anerkennung durch den biologischen Erzeuger des Sohnes C vorgehen? Jugendamt, Anwalt (zur Vorbeugung strafrechtlicher Schritte gegen Mutter A, da diese für einen Zeitraum von 5 Jahren UVG in Anspruch nehmen musste, um den Lebensunterhalt zu sichern?)???
Da sich Mutter A seit nunmehr 5 Jahren in einer stabilen, gefestigten Beziehung befindet und seit bereits 2 ½ Jahren verheiratet ist, hat sich der Ehemann dazu bereit erklärt, die Anerkennung (evtl auch Adoption) für Sohn D vorzunehmen. Nochmals, es liegt für das Kind keinerlei Anerkennung vor, bei beiden Söhnen C/D ist die Mutter allein in der Geburtsurkunde angegeben. Vater unbekannt.
FRAGE: Besteht evtl. die Möglichkeit, zeitgleich mit der Anerkennung des Sohnes C durch den biologischen Erzeuger auch eine Anerkennung des Sohnes D durch den Ehemann zu tätigen? Muss dieser (Ehemann) dann evtl. Rückzahlungen durch den erhaltenen UVG (3 Jahre) befürchten? Oder geht eine Anerkennung in diesem Fall überhaupt nicht und es bleibt nur die Option auf Adoption.
Vielen Dank im Voraus für Eure (hoffentlich sachlichen und urteilsfreien) Antworten.