Vaterschaftsanerkennung oder Adoption?

Hallo,

habe hier einen etwas komplizierten Fall in Sachen Vaterschaft und
hoffe hier erste Antworten zu finden.
Mutter war mit ihrem ersten Ehemann 16 Jahre verheiratet (1991-207) aus
dieser Ehe gingen 4 Kinder hervor.
Sie haben sich allerdings schon Anfang 2003 (sehr friedlich) getrennt.
Mutter lernte neuen Mann kennen und wurde leider sehr schnell schwanger mit
Zwillingen diese wurden im Sommer 2004 geboren.
Zu diesem Zeitpunkt waren die Mutter und ihr erster Ehemann noch nicht
geschieden und es gab auch noch kein anhängiges
Scheidundungsverfahren sie wollten sich beide mit der Scheidung in Rücksicht
auf ihre gemeinsamen 4 Kinder Zeit lassen und haben ehrlich gesagt
einfach verpasst sich da mal vorher rechtlich zu informieren.
Nach der Geburt sind Mutter und Lebenspartner zum Jugendamt und er wollte
die Vaterschaft anerkennen, sie bekamen die Auskunft dies sei nicht
möglich, auch ihre Hinweise das der EX gar nicht der Vater sein
kann, da er seit einigen Jahren sterilisiert sei brachten sie nicht
weiter.
Auf der Geburtsurkunde der Kinder steht der Name ihres Ex, da das
Amt damals meinte das muss sie so machen weil sie ja noch verheiratet ist und der Ehemann automatisch der Vater ist.

Mittlerweile sind die Zwillinge 6 JAhre alt und leben seit der Geburt
mit ihrem biologischen Vater,der Mutter und drei Halbgeschwistern zusammen, wobei es bei den Kindern keine Unterschiede gibt und auch die 3 Kinder aus ihrer ersten Ehe ein sehr gutes Verhältnis zum Lebenspartner der Mutter haben, auch zum Exmann der Mutter besteht weiterhin eine sehr freundschaftliche Beziehung.

Der Exmann hat nie Unterhalt für die beiden gezahlt und war auch immer
in Kenntniss der Umstände.
Nach den bisherigen Informationen der Mutter wäre die einzigste Möglichkeit
für ihren Lebenspartner die Kinder zu adoptieren oder zu warten bis
sie 18 sind.
Nun gab es ja 2008 eine Gesetzänderung zu diesem Thema und sie hat
die Hoffnung das es dadurch doch noch die Möglichkeitkeit der
offiziellen Vaterschaftsanerkennung gibt. In anderen Foren hat sie gelesen das sich anscheinend teilweise auch
strafbar gemacht hat, was sie aber nicht so sieht, denn immerhin
wollten drei Erwachsene die sich alle einig darüber waren wer der
Vater der Kinder ist dieses auch amtlich anerkennen lassen. Im Grunde habe sie
die damaligen Gesetze und Behörden dazu gebracht so zu handeln.
Nun wollen der Vater der Kinder und die Mutter heiraten ( nach 7 Jahren
wilder Ehe) möchten aber diese Angelegenheit evtl. doch noch vorher
klären sofern es möglich ist.
Ich hoffe hier etwas Hilfe zu finden und bedanke mich schon im
vorraus für evtl. Antworten.
MfG

Hallo Stella,

leider kann ich Dir bei dem Thema überhaupt nicht weiterhelfen. Ich habe mit zwar mit dem Thema „normale“ Adoptionen beschäftigt, aber nicht mit solchen außergewöhnlichen Fällen. Für mich klingt das schon ziemlich skurril, aber auch an anderen Stellen muss man ja immer wieder lernen, dass deutsche Gesetze nicht immer logisch sind.
Wenn ich an Stelle der Familie wäre, würde ich auf jeden Fall zum Jugendamt, zu einer Familienberatungsstelle und zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen. Ich begreife ehrlich gesagt auch gar nicht, dass jemand mit so einer wichtigen Frage sechs Jahre warten kann. Leg denen mal deutlich ans Herz, endlich einmal (kompetente) rechtliche Beratung einzuholen. Kann doch so ein ungewöhnlicher Ausnahmefall auch wieder nicht sein.

Viele Grüße
Kirsten

Hallo stella31,
ganz sicher bin ich mir jetzt leider nicht, wozu ich dir raten soll. Mir schweben mehrere Gedanken im Kopf: Vaterschaftstest der vor Gericht dann auch anerkannt wird oder wendet euch hilfesuchend an euer zuständiges Jugendamt. Die Zeiten haben sich geändert und siekönnen euch bestimmt weiter helfen. Laß dir telefonisch erst einmal eine Auskunft geben. Stellt dich diese nicht zufrieden, geht gemeinsam dorthin und holt euch Informationen. Ich drück euch die Daumen. Liebe Grüße Alte Nudel

Guten Morgen,

leider kann ich dir nicht wirklich helfen,
aber es müßte doch deinem Ex möglich sein (evtl. über Anwalt) einen offiziellen Vaterschaftstest bei Gericht zu beantragen.Eine Adoption durch den richtigen Vater wäre theoretisch wahrsch. auch möglich, wenn dein ex die Zustimmung hierzu gibt.Das läuft dann glaube ich alles übers Jugendamt.Tut mir leid, das ich dir nicht wirklich helfen kann.Wenn du Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt bekommen würdest,würde das Amt versuchen das Geld sich vom offiziellen bzw. eingetragenen Vater wieder zu holen.der könnte dann dagegen klagen und einen Vaterschaftstest beantragen. Aber das halte ich für viel zu kompliziert.Hoffe, findest jemanden, der wirklich Ahnung hat und dir weiterhelfen kann.

Hallo,
sorry, aber das geht eindeutig über den Bereich (wer weis etwas) hinaus. Da sollten Sie sich wegen einer Rechtsberatung an einen entsprechenden Fachanwalt wenden. Hier könnte man höchstens nach eigenen Vorstellungen seine Meinung sagen und das hilft Ihnen nicht weiter.
mfg cschneider

Hallo,

leider kann ich da nicht weiterhelfen!
Bei mir ging es um Erwachenenadoption.

Herzliche Grüsse

Thomas Schmidt

Hallo, habe leider die Email erst jetzt erhalten. Sorry Sabine