Hallo,
ich habe eine Frage:
ein unverheirates Paar bekommt Nachwuchs. Eigentlich wollten sie noch standesamtlich vor der Geburt heiraten aber wegen Komplikationen in der Schwangerschaft war es leider doch nicht mehr möglich.
Wenn das Kind auf die Welt kommt und mit dem Namen der Mutter erst mal in die Geburtsurkunde eingetragen wird, bedeutet das das der Vater nachher bei einer Standesamtlichen heirat das Kind adoptieren muß damit es auch seinen Namen bekommt oder reicht es aus wenn er in der Geburtsurkunde normal als Vater eingetragen wird und das Kind kann dann später automatisch mit der Mutter seinen Namen annehemen?
Und wie ist es mit dem Sorgerecht? Hat man automatisch dann geteiltes Sorgerecht oder muß es vor der Geburt noch beim Amt festgelegt werden das die beiden geteiltes Sorgerecht haben?
Und falls das alles zu viele Umstände so bereitet und es nicht möglich ist und die den Namen vom Vater den Kind geben hat die Mutter dann trotzdem alle „Mutterrechte“ obwohl das Kind anders als sie heißt? Oder würde das dann probleme geben??
Ich weiß das sind ziemlich viele Fragen auf einmal und ich hoffe ich habe das Problem so beschrieben das es auch verstanden wird!!
Auf jeden Fall wäre ich für jede Antwort dankbar von denen die sich „wirklich“ auskennen mit so was da ich leider keine Ahnung habe.
Danke
Hallo,
Wenn das Kind auf die Welt kommt und mit dem Namen der Mutter
erst mal in die Geburtsurkunde eingetragen wird, bedeutet das
das der Vater nachher bei einer Standesamtlichen heirat das
Kind adoptieren muß damit es auch seinen Namen bekommt
Das Kind kann auch gänzlich ohne Heirat seinen Namen bekommen. Beim Standesamt wird einfach eine Erklärung (von beiden Eltern) abgegeben, dass das Kind den Nachnamen des Vaters bekommt.
oder
reicht es aus wenn er in der Geburtsurkunde normal als Vater
eingetragen wird und das Kind kann dann später automatisch mit
der Mutter seinen Namen annehemen?
Auch dieser Weg ist möglich.
Und wie ist es mit dem Sorgerecht? Hat man automatisch dann
geteiltes Sorgerecht oder muß es vor der Geburt noch beim Amt
festgelegt werden das die beiden geteiltes Sorgerecht haben?
Es gibt kein geteiltes Sorgerecht, da es ja auch kein geteiltes Kind gibt und die Eltern für das Kind ja nicht geteilt sorgen wollen.
GEMEINSAMES Sorgerecht ist automatisch, wenn die Eltern heiraten und der Vater vor der Hochzeit die Vaterschaft anerkannt hat.
Beide Eltern können aber auch ohne (oder vor der) Heirat beim Jugendamt oder Notar oder beim Standesamt eine sogenannte Sorgerechtserklärung abgeben.
Und falls das alles zu viele Umstände so bereitet und es nicht
möglich ist und die den Namen vom Vater den Kind geben hat die
Mutter dann trotzdem alle „Mutterrechte“ obwohl das Kind
anders als sie heißt?
Namensrecht hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Sorgerecht muss extra erklärt werden, wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder nach einer Vaterschaftsanerkennung heiraten.
Namensrecht muss auch extra erklärt werden. Beide Vorgänge sind getrennt möglich.
Auch wenn das Kind wie der Vater heißt hat die ledige Mutter das alleinige Sorgerecht, wenn keine Sorgerechtserklärung abgegeben wurde.
Oder würde das dann probleme geben??
nein
Gruß
Ingrid