Vaterschaftsanerkennung Umfang der Belehrung

Hallo,
mein französischer Partner und ich erwarten unser erstes Kind. Noch vor der Geburt möchten wir die Vaterschaft anerkennen lassen sowie eine Sorgeerklärung abgeben.
Mein Partner spricht „Alltagsdeutsch“, ungefähr auf Niveau B2.
Die Dame vom Jugendamt sagte, er müsse verständlich machen, dass er alles versteht, da sie ihn über seine Rechte und Pflichten unterrichtet. Anderenfalls bräuchten wir einen Übersetzer.

Nun meine Frage: wie anspruchsvoll ist so eine Unterrichtung? Muss er sich auch aktiv zum den besprochenen Themen äußern (ich nehme an Erbrecht, Unterhaltspflicht, Aufenthaltsbestimmungsrecht werden besprochen)? Muss er nur glaubwürdig zustimmen?

Vielen Dank,
Loibab

Hallo,

an Deiner Stelle würde ich überhaupt nicht mehr zum Jugendamt gehen. Bei mir war es so, dass man mir beim Jugendamt ein 6-seitiges Dokument vorgelesen hat, das ich nicht mal in die Hand nehmen durfte, aber unterschreiben sollte. Ich wollte das Dokument mit nach Hause nehmen und in Ruhe durchlesen. Aber das ginge angeblich nicht. Wenn ich etwas nicht verstanden haben sollte, bräuchte ich es ja nur sagen, dann würde man es mir nochmal vorlesen. Das finde ich sehr unseriös. Ich bin dann zum Standesamt gegangen und habe dort erklärt, dass ich der Vater bin und nur diesen einen Satz unterschrieben. Das reicht.

Danke für die Antwort. Ein 6-seitiges Dokument auf Beamtendeutsch ist natürlich nicht ohne für einen Nicht-Muttersprachler.
Da wir eh zum Jugendamt müssen wegen der Sorgeerklärung, dachte wir, wir machen beides in einem Rutsch.

Du könntest ja mal beim Standesamt nachfragen. Vielleicht kann man da auch die Sorgeerklärung erledigen. Ich fand das Vorgehen des Jugendamts glich in meinem Fall schon fast dem Vorgehen einer Drückerkolonne. Nach diesem Erlebnis möchte ich nie wieder etwas mit dem Jugendamt zu tun haben. Auch das Verhalten nach diesem Vorfall war fast schon Betrug. Nachdem ich beim Jugendamt erklärt hatte, dass ich zwar der Vater wäre, aber kein Dokument unterschreiben möchte, das ich nicht mal durchlesen kann und mir das Ganze erst noch überlegen möchte, hat das Jugendamt am gleichen Tag noch beim Amtsgericht einen Antrag auf Amtspflegschaft für unsere Tochter gestellt mit der Begründung, dass ich erklärt hätte, ich sei nicht der Vater und die Mutter wäre unzuverlässig, da sie unter meiner Einflussnahme stehen würde.

völlig korrekt bei so einem Querulanten !

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Hallo,

man kann da hingehen, sich alles erklären lassen und kann dann ohne Unterschrift wieder von dannen ziehen.
In den Urkunden zur Vaterschaftsanerkennung und zum gemeinsamen Sorgerecht steht nur drinnen, daß er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des BGB die Vaterschaft anerkennt und die Mutter das Sorgerecht mit dem Vater gemeinsam gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausüben will.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind im BGB im Buch 4 Familienrecht genau niedergeschrieben. Die werden in die Urkunde nicht nochmals extra reingeschrieben.

KEIN Urkundsbeamter kann zu allen familienrechtlichen Aspekten genaueste Auskunft geben. Schon gar nicht, wenn es noch ausländisches Recht mit hinein spielt.

Das Urkundswesen in Deutschland beruht auf dem mündlichen Vortrag des Urkundsbeamten, ähnlich wie der Mündlichkeitsgrundsatz in einer Gerichtsverhandlung.
Wenn man wissen will, was man unterschreibt, klärt ein Blick ins BGB §§ 1297 bis 1921 eindeutig die Rechtslage in Deutschland.

Und ohne Vaterschaftsanerkennung keine Sorgeerklärung.
Mit wem will ich denn die Sorge teilen, wenn offiziell kein Vater vorhanden ist???

Grüße
miamei

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Wir haben uns entschieden zur Sicherheit einen Übersetzer mitzunehmen.