Hallo,
mein französischer Partner und ich erwarten unser erstes Kind. Noch vor der Geburt möchten wir die Vaterschaft anerkennen lassen sowie eine Sorgeerklärung abgeben.
Mein Partner spricht „Alltagsdeutsch“, ungefähr auf Niveau B2.
Die Dame vom Jugendamt sagte, er müsse verständlich machen, dass er alles versteht, da sie ihn über seine Rechte und Pflichten unterrichtet. Anderenfalls bräuchten wir einen Übersetzer.
Nun meine Frage: wie anspruchsvoll ist so eine Unterrichtung? Muss er sich auch aktiv zum den besprochenen Themen äußern (ich nehme an Erbrecht, Unterhaltspflicht, Aufenthaltsbestimmungsrecht werden besprochen)? Muss er nur glaubwürdig zustimmen?
Vielen Dank,
Loibab