Vaterschaftsanerkennung und anschließende Rechte

Hallo zusammen,
folgende Frage:
Am 29.05.08 hat ein Mädchen ein Kind von einem Kerl bekommen mit dem sie nur wenige Monate zusammen war. Aktuel hat dieser Kerl eine andere Frau und hat Kontakt zu
dem kleinen aufgenommen. Natürlich wurde damals keine
Vaterschaft annerkannt und in der Geburtsurkunde ist bei Vater
unbekannt eingetragen. Die Ex ist auch derzeit verheiratet, jedoch
in der Scheidung. Sie hat nie mit dem Mann zusammen gelebt oder war
mit ihm zusammen, also eine Scheinehe! Er möchte nun die Vaterschaft
anerkennen, glaubt jedoch nicht das die Ex da mit machen wird! Was
für Möglichkeiten und Rechte habe er? Er möchte den Kleinen
natürlich so oft wie möglich sehen und haben… Würde so ein Prozess
lange dauern??

mit ihm zusammen, also eine Scheinehe! Er möchte nun die Vaterschaft
anerkennen, glaubt jedoch nicht das die Ex da mit machen wird!

Gegen den Willen der Kindesmutter wird kaum etwas zu machen sein.

Was für Möglichkeiten und Rechte habe er? Er möchte den Kleinen
natürlich so oft wie möglich sehen und haben…

Das wird er nicht erzwingen können. Außerdem kann die Mutter jederzeit seine Vaterschaft bestreiten, und dass ein Vaterschaftstest erzwungen werden kann, wage ich zu bezweifeln.

Hallo, der Kindesvater kann auf Feststellung der Vaterschaft klagen. ( Wie umgekehrt auch wenn ein Vater sein Kind nicht anerkennen will )Wenn bewiesen werden kann das man ein Paar gewesen ist ect kann man dieses beim Gericht einklagen. Der 1 Weg geht zum Jugendamt denn dort kann man sich sonst auch unverbindlich beraten lassen und man bekommt dort auch die Antworten die auch rechtlich dann 100 % korrekt sind. Wie lange so eine Klage dauert weiß ich nicht aber ich denke mindestens 3 Monate, realistisch ist aber mehr denke ich. Der Vater sollte sich aber auch im klaren sein das er bei Anerkennung der Vaterschaft aber nicht nur Rechte zugesprochen bekommt sondern auch Verpflichtungen.

Hallo, der Kindesvater kann auf Feststellung der Vaterschaft klagen.

Ist das inzwischen wirklich möglich ? Früher ging das nicht. Besteht die Klagemöglichkeit auch für Altfälle ?

Ich weiß nicht wie es mit Altlasten ist aber… mal eine logische Frage. Warum sollte eine Mutter klagen können ein Vater aber nicht. Sicherlich kommt so ein Fall den Richtern nur sehr selten unter das ein Vater freiwillig alle Verpflichtungen haben möchte und dabei denke ich an das Finanzielle. Jedes Kind hat das Recht zu erfahren woher es kommt und wenn es Anlass und berechtigte Zweifel gibt dann würde ich es versuchen. Klar ist das es nicht einfach wird da diese Kind ehelich geboren wurde. Ich denke das es bei einer Mutter schneller mit der Klage vor Gericht geht aber ich wünsche trotzdem viel Erfolg und nen fairen Richter. Beim Jugendamt wird weiter geholfen und auch beraten.