Hallo,
a.) die Mutter gibt den Vater beim Jugendamt an bzw. muss diesen angeben.
Unterhaltsvorschuss bekommt man nicht automatisch, wenn der Kindsvater nicht zahlungsfähig ist.
Ob du diese dann anerkennst, mußt du selber wissen. Wegen der Unterhaltsforderungen wird dem Amt daran gelegen sein, das die Vaterschaft fest gestellt wird. In der Regel wird ein Jugendamtmitarbeiter als Beistand für dein Kind bestimmt, welcher dann im Namen des Kindes, welches Ansprüche hat, sich an das Famliengericht wendet. Dieses ordnet dann ggf. eine Vaterschaftsfestellung an.
Unterhaltsvorschuss = Vorschuss = das zahlst du irendwann zurück
Es sei denn deine Freundin verfügt über aussreichende finanzielle Möglichkeiten. Das Jugendamt wird nur in der Hinsicht tätig, wenn sie für dein Kind zahlen sollen/müssen.
Es sei denn dein Kind soll von der Allgemeinheit durchgeschleppt werden und du möchtest als unbekannt gelten. Das könnte aber Sanktionen vom Jugendamt nach sich ziehen Bist du nicht zahlungsfähig, wird ein Unterhaltsvorschuss gewährt.
Außerdem würde es Schwierigkeiten geben, wenn es erst heißt das der Vater unbekannt ist und du später als solcher benannt wurdest. Die Kindsmutter bekommt dann auch selber Probleme (Erschleichung von Leistungen) und kann dann möglicherweise zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Unterhaltsleistung durch das JA verurteilt werden
b.) Was bedeutet hier vorteilhaft? Entweder seid ihr nun eine kleine Familie, steht dazu oder ihr seid Abzocker, die glauben das Andere dann dafür arbeiten, damit ihr zwei gemütlichen Wohnungen bekommt.Das Kind kann bei dir mitversichert werden über eine ganz normale Familienkrankenversicherung, die keinen Cent mehr kostet. Dafür muss aber die Vaterschaft fest gestellt werden. Sonst könnte ja jeder irgendein Kind über sich versichern.