Vaterschaftsanerkennung und Bedarfsgemeinschaft

Hallo!

Meine Freundin erwartet ein Kind von mir. Bin zur Zeit arbeitslos gemeldet, während sie über ihre Mutter bei der PKV versichert ist, was evtl. teuer wird.
Nun ist die Frage, inwieweit das Kind bei mir mitversichert werden kann etc.

a) Ist eine Vaterschaftsanerkennung sinnvoll und wenn ja, wann und wo erfolgt das?

b) Ist es unter diesen Umständen vorteilhaft, eine „Bedarfsgemeinschaft“ zu bilden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung!

Bernd

Hallo,
a.) die Mutter gibt den Vater beim Jugendamt an bzw. muss diesen angeben.
Unterhaltsvorschuss bekommt man nicht automatisch, wenn der Kindsvater nicht zahlungsfähig ist.
Ob du diese dann anerkennst, mußt du selber wissen. Wegen der Unterhaltsforderungen wird dem Amt daran gelegen sein, das die Vaterschaft fest gestellt wird. In der Regel wird ein Jugendamtmitarbeiter als Beistand für dein Kind bestimmt, welcher dann im Namen des Kindes, welches Ansprüche hat, sich an das Famliengericht wendet. Dieses ordnet dann ggf. eine Vaterschaftsfestellung an.

Unterhaltsvorschuss = Vorschuss = das zahlst du irendwann zurück

Es sei denn deine Freundin verfügt über aussreichende finanzielle Möglichkeiten. Das Jugendamt wird nur in der Hinsicht tätig, wenn sie für dein Kind zahlen sollen/müssen. 

Es sei denn dein Kind soll von der Allgemeinheit durchgeschleppt werden und du möchtest als unbekannt gelten. Das könnte aber Sanktionen vom Jugendamt nach sich ziehen  Bist du nicht zahlungsfähig, wird ein Unterhaltsvorschuss gewährt.
Außerdem würde es Schwierigkeiten geben, wenn es erst heißt das der Vater unbekannt ist und du später als solcher benannt wurdest. Die Kindsmutter bekommt dann auch selber Probleme (Erschleichung von Leistungen) und kann dann möglicherweise zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Unterhaltsleistung durch das JA verurteilt werden
b.) Was bedeutet hier vorteilhaft? Entweder seid ihr nun eine kleine Familie, steht dazu oder ihr seid Abzocker, die glauben das Andere dann dafür arbeiten, damit ihr zwei gemütlichen Wohnungen bekommt.Das Kind kann bei dir mitversichert werden über eine ganz normale Familienkrankenversicherung, die keinen Cent mehr kostet. Dafür muss aber die Vaterschaft fest gestellt werden. Sonst könnte ja jeder irgendein Kind über sich versichern.

Hallo

In der Regel wird ein Jugendamtmitarbeiter als Beistand für dein Kind bestimmt, …

Der wird nicht automatisch bestimmt! Das muss die Mutter beantragen. Es kann höchstens sein, dass bei manchen oder vielen Jugendämtern dies den Müttern automatisch empfohlen wird.

So wie du es ausgedrückt hast, klingt es wie der Amtsvormund, den früher Kinder lediger Mütter automatisch bekamen.

Unterhaltsvorschuss = Vorschuss = das zahlst du irendwann zurück

Ne, wenn der Vater sehr bedürftig ist, zahlt er das nicht zurück. Er zahlt es nur zurück, wenn er flüchtet und dann erwischt wird.

Viele Grüße

Hallo

wenn die Frage fiktiv gestellt worden wäre/ werden würde, könnte man mehr dazu sagen. Vor allem, wenn man dann auch etwas mehr über die genauen Hintergründe der fiktiven Personen erfahren würde … z.B. ob der Mann und die Frau bereits zusammenwohnen (derzeit noch mit nachweislich getrennter Kasse ?) … ob ALG2-Bezug im Spiel ist/ins Spiel kommt… in dem Fall auch mehr Infos über die Schwangere (volljährig? Wovon lebend ? Evtl. derzeit Azubi ? Studentin ?) etc.

Eine Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt erfolgen ( https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=703665… ) , auch wenn die Jugendämter (wie man so hört) offenbar ganz gerne versuchen abzuwimmeln, bis das Kind da ist.

Im Interesse des Kindes sollte man mMn aber die Anerkennung möglichst bereits vor der Geburt festhalten lassen (und ggf. bei der dokumentierenden Behörde auch darauf bestehen ). So der Himmel will, könnte der Kindesvater vor der Geburt z.B. einen schlimmen Unfall haben… ausschließen kann so etwas niemand. Und das Prozedere der Vaterschaftsfeststellung bei einem Verstorbenen kann unter Umständen ein ziemliches Theater ergeben http://www.frag-einen-anwalt.de/Feststellung-der-Vat…

LG