Vaterschaftsanerkennung von frau einzuklegen?

hallo zusammen,
Frau hat Mann A vor der Geburt (1 monat) geheiratet, will aber das Mann B, der evtl. der vater sein könnte ,die Vaterschaft anerkennen soll
kann Frau einklagen das Mann B einen Test macht bzw. muss er die vaterschaft anerkennen
oder ist Mann A vor dem Gesetz der rechtl. Vater
da die eheschließung vor der geburt war?
und welche rechten/pflichten hat Mann B falls ein Vaterschaftstest gemacht wird?

Hallo,

wenn das Kind in eine Ehe hineingeboren wird, ist automatisch der Ehemann der rechtliche Vater. Er „darf“ dann, wenn z. B. die Ehe zerbricht für das Kind Unterhalt bezahlen.

Er hat ein Recht die Vaterschaft anzufechten, aber nur zwei Jahre lang, nachdem er Hinweise/Verdachtsgrünnd/Informationen/Wissen darüber hat, dass auch ein anderer Mann als biologischer Vater in Frage kommt. Schon aus diesem Grund, sollte der rechtliche Vater auch die Vaterschaft anfechten.

Wenn die Mutter Herrn B als Vater angibt, muss er nicht automatisch die Vaterschaft anerkennen. Sollte Herr B Zweifel haben, widerspricht er der Vaterschaft und dann kommt es zum Verfahren und im Laufe des Verfahrens zu einem Vaterschaftstest.

Sollte B sich als biologischer Vater herausstellen, oder kennt er die Vaterschaft (trotz Zweifel) an, dann hat er die Pflicht Unterhalt für sein Kind zu bezahlen.

Gleichzeitig hat B das Recht Umgangskontakte mit dem Kind zu haben und evtl. sogar (wenn das geplante Gesetz mal rechtskräftig geworden ist) das Sorgerecht für das Kind zu bekommen.

Erst im Laufe dieser Woche hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) „solche“ ledige Väter wieder gestärkt.

Die Vorabmeldung des EGMR kann man unter http://www.carookee.com/forum/Elternforum/5/Deutschl… nachlesen. Bis das komplette Urteil lesen kann, dauert es erfahrungsgemäß einige Zeit.

Gruß
Ingrid