Vaterschaftsanerkennung,wie?

wir wollen das unsere Tochter(6) erbrechtlich dem Sohn aus erster Ehe gleichsteht,da der Vater n icht in der Geburtsurkunde steht.,sondern den Eintrag: unbekannt hat.
Wir haben nach der Hochzeit alle den selben Namen amtlich.
Doch erbrechtlich im Fall des Falles,ist das Maedchen nicht erbberechtlich.Was ist zu tun?

Hallo (ist höflich und normal)

wieso steht da unbekannt, wenn der Vater da ist!?

Oder ist das nicht der leibliche Vater?
Dann kann er sie adoptieren.

Gruss ( ist auch nett)

Oder ist das nicht der leibliche Vater?
Dann kann er sie adoptieren.

Hi,

dazu bräuchte man aber u. U. das Einverständnis des leiblichen Vaters.

http://www.adoption.de/info_zustimmung.htm

Gruß
Tina

Hi,

mir ist die Frage jetzt auch nicht ganz klar geworden.
Wenn es um eine Vaterschaftsanerkennung geht wendet man sich am besten an das Standesamt (wenn die Sache eh klar ist) oder an das Jugendamt.
Wenn du mit dem leiblichen Vater jetzt verheiratet bist sollte es kein Problem sein die Vaterschaft nachträglich anzuerkennen.

viele Grüße
Susanne

…wenn der nicht bekannt ist!?

Hi natürlich:wink:

LG

…wenn der nicht bekannt ist!?

Hi,

hast Du den Link nicht gelesen? Dann muß das Gericht die Zustimmung des Vaters ersetzen.

Gruß
Tina

leider kennen wir den leiblichen Vater nicht,da ich damals aktiv uebers Internet mehrere Kurzaffaeren hatte.(Schaeme mich heute sehr dafuer!)ein wildes Studentenleben,wo man nicht mal Nachnamen wusste…

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leider kennen wir den leiblichen Vater nicht,da ich damals
aktiv uebers Internet mehrere Kurzaffaeren hatte.(Schaeme mich
heute sehr dafuer!)ein wildes Studentenleben,wo man nicht mal
Nachnamen wusste…

Hi,

lies Dir doch denn Link mal durch, solltest Du dann noch fragen haben wäre das Vormundschaftsgericht der richtige Ansprechpartner.

Gruß
Tina

Cybersex und Schwangerschaft
Hi,

da ich damals aktiv uebers Internet mehrere Kurzaffaeren hatte.

Wußte gar nicht, dass man davon Schwanger werden kann.

SCNR
Gruß
C.

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Hallo Mikela,

wenn es nur ums Erbe geht: dann macht doch einen entsprechenden Erbvertrag! Am besten bei einem Anwalt/Notar, der sich damit auskennt.

Erbsteuermäßig sind Stiefkinder den leiblichen/adoptierten Kindern gleichgestellt, und durch den Erbvertrag könnt ihr das gesetzliche Erbe „anpassen“.

Oder gibt es jemanden, der das anfechten könnte (weiteres Kind).

Gruß, Karin

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Info
Hi,

lies Dir doch denn Link mal durch, solltest Du dann noch
fragen haben wäre das Vormundschaftsgericht der richtige
Ansprechpartner.

Nein, das Familiengericht! Das Vormundschaftsgericht gibt es nicht mehr seit Einführung des FamFG zum 1. September 2009!

Gruß
Renate